Dich hätte ich doch fast vergessen.
Viel muss ich dazu auch nicht schreiben.
Du erzählst mit hier die offizielle türkische Geschichtsschreibung, so wie du es eben gelernt hast,
Weltweit erkennen die weitaus meisten Historiker diesen Völkermord daher als Tatsache an, da umfangreiches dokumentarisches Material aus unterschiedlichen Quellen diesen Völkermord bezeugen.
Und daran halte ich mich, da unabhängige Historiker glaubhafter sind als die Behauptungen einer des Völkermord beschuldigten Nation.
Völkermord wird in der Absicht begangen eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
Ein Indiz für den Völkermord ist, dass Kleinasien zu einem „Nationalheim“ für die Türken gemacht werden sollte und deshalb die nichttürkischen Armenier eliminiert wurden.
Zudem verdächtigten die Türken die Armenier würden mit den Russen, mit denen die Türken im Krieg befanden, gemeinsame Sache machen.
Hier die Definition für Völkermord / Genozid:
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Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom griechischen Wort für Herkunft, Abstammung (génos) und dem lateinischen Wort für morden, metzeln (caedere) ab. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes enthält eine Definition von Völkermord.
Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:
Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind. Letztendlich braucht man für die Strafbarkeit das “Ziel” nicht erreicht zu haben.
https://www.voelkermordkonvention.de/voelkermord-eine-definition-9158/
Lies bitte diese Definition genau, bevor Du mir antwortest und überlege Dir Länder /Gruppen/ Parteien/User, die diese Kriterien nicht erfüllen. Diese Vernichtungsabsicht ist laut türkischen Archiven nicht gegeben gewesen. Warum öffnet Armenien seine Archive trotz Aufforderung nicht? Dieser "Genozid" ist von 18 von 193 Ländern anerkannt worden. Eine Überzahl kann ich hier nicht erkennen. Diese Länder sind übrigens ausschließlich Länder, die mit Armenien tradionell verbunden sind.