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ist es eben nicht,wenn das problem nicht gelöst wird.Es ist aber so was von Schnuppe, ob die hier Anschluss bekommen.
ist es eben nicht,wenn das problem nicht gelöst wird.Es ist aber so was von Schnuppe, ob die hier Anschluss bekommen.
was wäre auch ein Tag ohne das übliche:Ein Top, wobei es mir widerstrebt jemanden "menschlichen Abfall" zu nennen. Wenn auch nachvollziehbar, angesichts dessen, was aus Schland wird.
Und, was schlägst du vor um es zu lösen?ist es eben nicht,wenn das problem nicht gelöst wird.
Von lynchen hat niemand etwas gesagt. Aber wie oben schon gesagt, ich kann solche Gedanken nachvollziehen. Und solch eine Spaltung ist ja auch ganz klar gewollt. Auch wenn du gleich wieder mit VT kommen wirst.was wäre auch ein Tag ohne das übliche:
"lyncht sie !"
zumindest in bestimmten Kreisen
... es ist mehr als vergeblich jeden Tag darauf hinzuweisen, dass jede dieser Taten immer nur Indivdualdelikte sind (auch wenn 5 Personen gleichzeitig beteiligt sein sollten ist und bleibt es ein Individualdelikt) und kein Sippenvergehen ...Sehe ich ebenso, der Begriff "menschlcher Abfall" ist eindeutig zu vermeiden und "Teeren und Federn" muß auch nicht sdein, doch wir müssen lernen diesen "Gutmenschen" klar unsere Mißachtung gegen Ihre Denkweise zu zeigen!
ich meine das deutsche StGB zumindest rudimentär zu kennenDie Kartoffelnutten sollen sich mal nicht so haben und sich der ungewollten Begattung fügen?
Wenn es aber jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen sind, von immer der gleichen Tätergruppe, dann bildet sich nun mal ein Muster. Und aufgrund dieses Musters kann man eben darauf schließen, dass es ein Problem mit dieser Tätergruppe gibt. Willst du oder kannst du das nicht begreifen, weil du zu doof bist?... es ist mehr als vergeblich jeden Tag darauf hinzuweisen, dass jede dieser Taten immer nur Indivdualdelikte sind (auch wenn 5 Personen gleichzeitig beteiligt sein sollten ist und bleibt es ein Individualdelikt) und kein Sippenvergehen ...
Wenn man auf dem Standpunkt steht, die Verfügbarkeit billiger Paketboten rechtfertige eine gewisse Anzahl solcher Taten, kann man derlei Statistiken ignorieren.... es ist mehr als vergeblich jeden Tag darauf hinzuweisen, dass jede dieser Taten immer nur Indivdualdelikte sind (auch wenn 5 Personen gleichzeitig beteiligt sein sollten ist und bleibt es ein Individualdelikt) und kein Sippenvergehen ...
neinVon lynchen hat niemand etwas gesagt.
Wieso laberst du mich jetzt mit absolut nichts mit meiner Frage an Zölinn zu tun habender Grütze von der Seite voll? Wie das mit dem Muster aussieht habe ich dir gerade eben erklärt.ich meine das deutsche StGB zumindest rudimentär zu kennen
von solch einem §§ ist mir allerdings nichts bekannt
mir ist aber auch von keinem §§ bekannt, in dem steht, dass wenn eine Frau in Garmisch vergewaltigt wird, man die Ethnie des Täters in Kiel gleich mitbestraft
Regel = in etwa Muster? Vielleicht kapierst du es so?nein
in aller Regel benutzt man hier noch viel schlimmere Begriffe ... zumindest Manche
und ... ?!Wenn es aber jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen sind, von immer der gleichen Tätergruppe, dann bildet sich nun mal ein Muster. Und aufgrund dieses Musters kann man eben darauf schließen, dass es ein Problem mit dieser Tätergruppe gibt. Willst du oder kannst du das nicht begreifen, weil du zu doof bist?
wer ganze Volksgruppen bestrafen will muss sich gefallen lassen, genannt zu werden zu denen zu gehören, die einst eine Reichskristallnacht organisiert habenWenn man auf dem Standpunkt steht, die Verfügbarkeit billiger Paketboten rechtfertige eine gewisse Anzahl solcher Taten, kann man derlei Statistiken ignorieren.
Es geht nicht in erster Linie nicht um Strafe, sondern um Vergünstigungen, die gewährt werden. Da ist es durchaus legitim, wenn der Gastgeber sich seine Gäste aussucht.und ... ?!
selbst wenn du ein komplett eindeutiges Muster hast, gibt es weder eine Legitimation noch eine Legalität dafür, ganze Ethnien zu bestrafen
wer sich keines persönlichen Vergehens in Deutschland schuldig gemacht hat, ist ein freier Mann in Deutschland
und "selbe Hautfarbe" oder "selbe Religion" ist kein justiziables Vergehen
Punkt aus Ende Gelände
und das ist auch gut so
Nein, aber wenn es ein Muster gibt, dann könnte man, sofern man ein Interesse an der Erfüllung seines Amtseides hat, dafür sorgen, dass keine Leute die in dieses Muster Fallen mehr einreisen.und ... ?!
selbst wenn du ein komplett eindeutiges Muster hast, gibt es weder eine Legitimation noch eine Legalität dafür, ganze Ethnien zu bestrafen
wer sich keines persönlichen Vergehens in Deutschland schuldig gemacht hat, ist ein freier Mann in Deutschland
und "selbe Hautfarbe" oder "selbe Religion" ist kein justiziables Vergehen
Punkt aus Ende Gelände
und das ist auch gut so
und ?!Wie das mit dem Muster aussieht habe ich dir gerade eben erklärt.
Ich möchte verhindern, dass meine Mädels Gruppen zum Opfer fallen, deren Delinquenz hinreichend bekannt ist. Das ist ein legitimes Motiv geeignete Schutzmaßnahmen zu diskutieren, ob Dir das nun gefällt oder nicht.wer ganze Volksgruppen bestrafen will muss sich gefallen lassen, genannt zu werden zu denen zu gehören, die einst eine Reichskristallnacht organisiert haben
Massenlynchung wegen Zugehörigkeit zu einer Ethnie und/oder Glaubensgemeinschaft
so etwas gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, und wer das fordert stellt sich klar außerhalb des GG und wird zurecht vom Verfassungsschutz beobachtet
dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, solange das im Rahmen eingegangener internationaler Verträge geschiehtDa ist es durchaus legitim, wenn der Gastgeber sich seine Gäste aussucht.
wer Ethnien per se eine Vorverurteilung anheftet bewegt sich auf schmalem Grat ...Ich möchte verhindern, dass meine Mädels Gruppen zum Opfer fallen, deren Delinquenz hinreichend bekannt ist. Das ist ein legitimes Motiv, ob Dir das nun gefällt oder nicht.
Niemand will ganze Volksgruppen bestrafen. Es geht schlicht darum Gruppen die in ein Muster fallen draußen zu halten. Wie war das vor kurzem? Hast du nicht das Beispiel vom abgewiesen werden in der Disco gebracht? Hast du es jetzt kapiert?wer ganze Volksgruppen bestrafen will muss sich gefallen lassen, genannt zu werden zu denen zu gehören, die einst eine Reichskristallnacht organisiert haben
Massenlynchung wegen Zugehörigkeit zu einer Ethnie und/oder Glaubensgemeinschaft
so etwas gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, und wer das fordert stellt sich klar außerhalb des GG und wird zurecht vom Verfassungsschutz beobachtet
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