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Müssen tun wir das natürlich nicht aber ich halte es für eine Frage der gesunden politischen Abwägung. Es ist doch sehr fraglich ob es zum Beispiel einen Streit mit Frankreich oder Österreich wert wäre, einseitig einer Heimkehrenden Person die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das war eigentlich alles, worauf ich hinaus wollte.
Dafür muss man garnicht das Völkerrecht bemühen, Art. 16(1) des GG reicht völlig aus.
MW steht das Völkerrecht über dem von den Allierten diktierten GG