Die zweite Staatsbürgerschaft zum Kriterium zu machen, ist. m.E. auch nicht fair, da ja verschiedene Länder ( z.B. Syrien, Iran ) prinzipiell niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlassen.
Andererseits stimmt es natürlich auch, dass EU-Gerichte damit überfordert sein könnten, einen Prozess gegen IS-Leute im jeweiligen EU-Staat zu führen, denn die Prozesse könnten wegen mangelhafter Beweislage auch scheitern.
Insofern bedarf es eines UN-Gerichts, welches vor Ort in Nord-Syrien angesiedelt sein müsste.
Manche sagen, das könnte ewig dauern, bis da die UN in die Puschen kommt.
Andererseits: die UN könnte auf eine erfahrene, taffe Richterin zurückgreifen, die sich wahrscheinlich im derzeitigen Altersruhestand etwas langweilen dürfte. Der letzte große Fall für Frau del Ponte...
https://de.wikipedia.org/wiki/Carla_Del_Ponte
Wäre doch für sie sicher viel herausfordernder als in ihrer Schweizer Villa den Garten zu gießen...