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Auch wenn ich Deinem Beitrag wegen seinem Anfang zwei Daumen geben möchte: Woran genau machst Du fest, dass es eine Verpflichtung der Behinderten zur Regelschule gäbe ?
Das ist mmn eine zwingende Schlussfolgerung: 1. Wir haben Schulpflicht. 2. Die Regelschule MUSS JEDEN aufnehmen, wenn auch im Einzelfall die eine Schule ablehnen darf, so muss eine andere Lösung INNERHALB einer Regelschule gefunden werden. 3. Die Sonderschulen sind aber nach euRecht nicht mehr zulässig (nach einer Übergangsfrist von der ich die Länge nicht kenne. ich weiß aber, dass das niedersächsische KM Druck gemacht hat. So sehr lang kann die nicht sein. Einem Bekannten von mir (Hessen) wurde nahegelegt "gebeten", seinen Ruhestand um einige Monate nach hinten zu schieben, weil sich aus den kurzen Übergangszeiten massiver Personalnotstand ergab.)
Diese Kombination ist zumindest defakto eine Verpflichtung der Behinderten an eine Regelschule zu gehen.
Auch wenn das ungerne formuliert wird: Wer nicht an einer Regelschule integriert werden kann, gilt als "unbeschulbar".
Die Gerichte bemühen sich zwar im Einzelfall über das Betreuungsgesetz Lösungen anzubieten und bestätigen damit, das es manchmal um Einzelfalllösungen nicht herumkommt, aber das ist rechtlich Grauzone.