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Quellenkritik ist die armselige Keule derer, die den Inhalt einer Aussage nicht begreifen können oder begreifen wollen. Geschenkt, Soldat !Weißt du wohin du dir deinen nationalen Blog, herausgegeben von Broder & Co samt deren juristischen Sachverstand stecken kannst?
Und was hat der Artikel mit dem Ex Präsident des Bundesverfassungsgericht zu tun?
Die Kritik von Papier kenne ich.
Und die hat nichts mit der dem Gejammer deiner rechten Klugscheißer gemein.
Der Sachverstand des Landgericht hat offensichtlich auch für die Krankenkasse gereicht die Forderungen für die Behandlung des Deppen zurück zu ziehen
Und ebenfalls wurde die Privatklage auf Schmerzensgeld gar nicht erst angenommen.
Und der Autor des verlinken Artikel Felix Perrefort ist ein blöder Arsch der seine Artikel schon mal von tichyseinblick abkupfert. Und auch sonst gerne seltsame Quellen zitiert.
Und sowas willst du mir als staatrechtlichen und juristischen Sachverstand verkaufen?
Das erheitert mich doch schon wieder .....
Tja warum dich meine "Heiterkeit" langweilt weiß ich immer noch nicht.
Und der Broder Blog zu dem du mich verlinkt hast erklärt das auch nicht.
Papier sagt folgendes :
Aus Sicht des Juristen sind Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte im vergangenen Jahr von Politik und Bevölkerung unterschätzt worden. Grundlegende Freiheiten würden dem Menschen nicht vom Staat gewährt; sie seien unveräußerliche Rechte des Einzelnen, die zwar unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden könnten. Es sei aber nicht Sache des Staates, sie mehr oder weniger beliebig zu entziehen oder neu zu vergeben. „Die Menschen dieses Landes sind freie Bürger", sagte Papier. "Sie sind keine Untertanen " .
( Quelle : Ärzteblatt )
Hier lässt sich eindeutig erkennen, dass der allgemeine und unterschiedslose Entzug von Grundrechten nicht vom GG gedeckt ist, wenn er der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Und unverhältnismäßig ist es, wenn fast 99 % der Bevölkerung überhaupt nicht bzw. nicht ernsthaft gefährdet sind.
Somit entfällt die Rechtfertigung jeden Bürger per se als Gefährder der Gesundheit anderer zu behandeln. Bis heute gibt es noch nicht einmal Klarheit darüber, ob eine asymptomatische Person überhaupt infektiös ist.
Auf Mutmaßungen kann aber über eine kurzfristige Ausnahme hinaus nicht eine allgemeine Einschränkung oder Aufhebung von Grundrechten beruhen.
Darum ging es.