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DAS ist ausdrücklich untersagt. also die rede von carlo doch nicht so ganz verstanden ?
damit irgendwer hier über eine verfassung abstimmen kann, müssten erstmal die leute sicher stellen auch die deutsche staatsangehörigkeit zu haben. denn nur die dürfen abstimmen. dazu empfehle ich dann mal besonders absatz 1:
Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Art. 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) 1Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. 2Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Darf ich mal nachfragen ob es im Januar 33 überhaupt eine "Deutsche Staatsbürgerschaft", wahrscheinlich die des DR, gab und wenn nein ob unsere heutige "Staatsbürgerschaft" - deutsch - im Grunde der NS-Idee/Ideologie entspricht, es also mit der Entnazifizierung nicht so richtig geklappt hat? Eventuell käme mit der Antwort zum tragen, dass Reichsbürger Staatsangehörige von z. B. Bayern oder Preußen als Reichsbürger beschimpfen.