Diesen Thread eröffne ich ungern, weil er voraussichtlich wieder Antisemiten auf den Plan locken wird, aber ich bin [MENTION=2950]Heli[/MENTION] noch eine Antwort auf seine höfliche Frage schuldig. Und in dem Ursprungsthread passte es nicht zum Thema.
Es ist in Deutschland und etlichen anderen Ländern verboten, den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Juden öffentlich zu billigen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Es geht also nicht nur um die komplette Leugnung. Dies wurde gemacht, um die Würde der Opfer zu schützen und das Leid der Angehörigen nicht weiter zu vergrößern. Diesen Zweck der Gesetzgebung sollte man bei allen weiteren Betrachtungen im Auge behalten.
Der Holocaust wurde historisch umfassend erforscht. Genaue Opferzahlen ließen sich zwar nicht eruieren, die unterschiedlichen Forscher kamen zu Ergebnissen, die um die sechs Millionen pendelten, manche kamen auf etwas mehr, andere auf etwas weniger. So einigte man sich auf sechs Millionen. Dies ist auch die Zahl, die unsere Gerichte als gegeben annehmen.
So, und jetzt kommen wir zu dem Beitrag, der die Diskussion auslöste:
„Die Zahl von 6Millionen Juden kommt aus dem Talmud und aus der Kabbala. Geschichtlich lässt sie sich nicht belegen. Es waren mit Sicherheit zu viele, aber die Zahl lässt sich nicht beweisen. Wohl auch in Zukunft nicht.“
Das Forschungsergebnis wird mit dem Satz abgetan: „Geschichtlich lässt sie sich nicht belegen.“ und „Es waren mit Sicherheit zu viele, aber die Zahl lässt sich nicht beweisen. Wohl auch in Zukunft nicht.“ Hier wird willkürlich eine niedrigere Zahl angesetzt.
Das ist noch nichts Besonderes, so schwach argumentieren viele Holocaustleugner. Aber der Clou steht schon am Anfang. Fernab jeder seriösen Forschung wird die Zahl jüdischen Quellen zugewiesen, die lange vor dem Ereignis verfasst wurden.
Nochmal zur Erinnerung: Das Gesetz wurde gemacht, um die Würde der Opfer zu schützen und das Leid der Angehörigen nicht weiter zu vergrößern.
Was steckt wohl hinter dieser Form von Holocaustleugnung?
Man kann eine „Offenkundigkeit,welche keines Beweises mehr bedarf“
schon allein aus ihrer logischen Verhältnismäßigkeit weder anzweifeln,
geschweige denn einer strafrechtlichen Verfolgung überantworten,denn
sie steht für sich selbst und in ihrer monumentalen Wahrheits-Verkörperung
erhaben über jeder kritischen Urteilsfindung....
Wer sich dennoch veranlaßt sieht,solcherart „Unwiderlegbarer Tatbestände“,
der kritischen Hinterfragung zu entziehen,beweist in aller Offenkundigkeit,
daß dieselbe nicht nur jedes Beweises entbehrt,sondern dieser Mangel auch
mit einem Dogma-Siegel verschlossen wird,um jeden Verdachtszweifel von
vorn herein auszuschließen,damit sich deren Wahrheit in Knechtung
verordneter Schweigespirale nicht Bahn brecht.....!
Abgesehen mal davon,daß eine selektive Opfer-Klassifizierung gegen jeden
sittlichen Anstand verstößt,da diese all jene Opfer verhöhnt,welche durch
ideologisch,religiöse Massenmord-Strategien unter grausamsten Umständen
zu Tode kamen!
Zum anderen dürfte es wohl einmalig in der modernen Rechtswissenschaft
sein,daß man einem Volk die Verteidigungsmöglichkeit aufgrund von politisch,
zweckdienlicher Dogmen entzieht,obwohl man es eines schrecklichen Verbrechens
bezichtigt und in Folge dessen einer "Kollektiv-Schuld-Anklage" unterwirft,
welcher es sich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen,
widerspruchlos unterzuordnen hat.
Schlußbetrachtung:
Der Zweifel ist ein Privileg des menschliches Geistes insofern er sich seiner
kritischen Denkfähigkeit bewahrt hat und damit aus Sicht der natürlichen Skepsis
unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abwägung der Faktenlage bzw.
verfügbarer Informations-Quellen,durchaus ein legitimes Mittel historische
Gegebenheiten (oder Überlieferungen) an denen er selbst nicht teilnahm in
Frage zu stellen ohne jedoch die damit verbundene,inhaltlich historische
Kernaussage per Definition außer Kraft zu setzen bzw. explizit der manipulativen
Lüge zu bezichtigen!