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Ich komme nicht umhin, ein neues Thema zu eröffnen. Es geht um die fast vergessene HLKO als Bestandteil des Internat. Völkerrechts.
Abgesehen davon: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis:
Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.
Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.
Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.
Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:
Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.
Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.
Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO. Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen. Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.
Zur Sache selbst:
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft. In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:
,,Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind".
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:
Anhang anzeigen 5451
Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.
In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.
Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:
1932,21 Euro pro Monat.
Das ist aber noch nicht alles.
Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8
123,96 Euro
Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.
Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:
Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose! Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:
,,Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen".
Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/
Haager Landkriegsordnung komplett: ISBN:978-3-7418-0287-4 15€, gut angelegt!
Ansonsten einfach mal anfragen, wo es dazu ein Antragsformular gibt. Fragen kostet nichts!
Abgesehen davon: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis:
Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.
Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.
Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.
Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:
Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.
Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.
Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO. Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen. Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.
Zur Sache selbst:
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft. In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:
,,Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind".
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:
Anhang anzeigen 5451
Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.
In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.
Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:
1932,21 Euro pro Monat.
Das ist aber noch nicht alles.
Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8
123,96 Euro
Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.
Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:
Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose! Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:
,,Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen".
Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/
Haager Landkriegsordnung komplett: ISBN:978-3-7418-0287-4 15€, gut angelegt!
Ansonsten einfach mal anfragen, wo es dazu ein Antragsformular gibt. Fragen kostet nichts!
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