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Haager Landkriegsordnung in Kraft!

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Ich komme nicht umhin, ein neues Thema zu eröffnen. Es geht um die fast vergessene HLKO als Bestandteil des Internat. Völkerrechts.
Abgesehen davon: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis:

Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.

Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.

Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.

Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:

Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.

Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.

Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO. Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen. Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.

Zur Sache selbst:
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft. In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

,,Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind".
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:

Anhang anzeigen 5451

Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:

1932,21 Euro pro Monat.

Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose! Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

,,Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen".

Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.

Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/

Haager Landkriegsordnung komplett: ISBN:978-3-7418-0287-4 15€, gut angelegt!
Ansonsten einfach mal anfragen, wo es dazu ein Antragsformular gibt. Fragen kostet nichts!
 
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Ich komme nicht umhin, ein neues Thema zu eröffnen. Es geht um die fast vergessene HLKO als Bestandteil des Internat. Völkerrechts.
Abgesehen davon: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis:

Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.

Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.

Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.

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„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:

Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.

Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.

Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO. Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen. Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.

Zur Sache selbst:
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft. In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

,,Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind".
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:

Anhang anzeigen 5451

Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:

1932,21 Euro pro Monat.

Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose! Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

,,Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen".

Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.

Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/

Haager Landkriegsordnung komplett: ISBN:978-3-7418-0287-4 15€, gut angelegt!

Kann jetzt nicht ganz nach vollziehen was die HLKO mit irgendwelchen Winkeladvokatenspielchen zu tun hat , hab jetzt auch nicht die Zeit dazu.

Wenn ich mir aber Holocaust als Marke schützen lassen könnte um den Mißbrauch durch Gutmenschen entgegen zuwirken wäre dies schon interessant !
 
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Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.

War mir nicht bekannt, finde ich aber ein gute Sache. Vielleicht wacht der ein oder andere Bundesbürger endlich auf.

Die Chancen, dass er sich mit seiner Klage durchsetzt sehe ich aber bei den heutigen Juristen (die mitnichten Revoluzzer sind) als sehr gering an.
 
OP
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Kann jetzt nicht ganz nach vollziehen was die HLKO mit irgendwelchen Winkeladvokatenspielchen zu tun hat ,

Wenn ich mir aber Holocaust als Marke schützen lassen könnte um den Mißbrauch durch Gutmenschen entgegen zuwirken wäre dies schon interessant !

,,hab jetzt auch nicht die Zeit dazu"...schreibst Du, einfach so...
Sag mal, gibt es etwas Wichtigeres als unser Recht und das unserer Familien, unsere Zukunft zu sichern??? Sag mir, was Deiner Meinung nach ist wichtiger?

Die BRD Justiz hat nicht direkt was mit der HLKO zu tun. Aber wenn de bissl nachdenkst, wozu du ja keine Zeit hast, kommste drauf, dass das Eine das Andere erklärt! Als ,,Putinversteher" sollteste Denken können!
Das ist es, wo der Deutsche Michel Spitze ist: Obrigkeitsdenken anstatt selbstständig denken! Deswegen kann Merkel auch alles aussitzen...:Alles klärt sich von selbst!
 
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War mir nicht bekannt, finde ich aber ein gute Sache. Vielleicht wacht der ein oder andere Bundesbürger endlich auf.

Die Chancen, dass er sich mit seiner Klage durchsetzt sehe ich aber bei den heutigen Juristen (die mitnichten Revoluzzer sind) als sehr gering an.
Falsch!
Gerade bei den Juristen liegt es sehr nah, dass... denkt selber nach!
 

zwei2Raben

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Ist ja echt scharf. Vermutlich hat das noch Folgen.
 
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Ist ja echt scharf. Vermutlich hat das noch Folgen.

Wäre anzunehmen. Jedoch nicht, wenn keiner seinen müden,fetten Arsch bewegt!
Zumindest sollte man das weiter sagen, würde mich nämlich nicht wundern, wenn die nächsten Tage diese Plattform aufhört zu existieren...im Gegensatz zu unserem Wissen.
 
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Statt um die HLKO geht's nun wieder um Ossies, weil dieser FCB-Schwachkopf sich "beteiligt". Dem Forum wäre ein Gefallen getan, würde dieser Spacko permanent gesperrt.
 

Perkeo

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Ich komme nicht umhin, ein neues Thema zu eröffnen.
Es gibt ja "nur" mindestens ein halbes Dutzend Threads fast gleichen Inhalts :giggle::giggle::giggle:

Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.
...
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:
...
Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.
....
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:

1932,21 Euro pro Monat.
Du widersprichst dir selbst. Wenn die BRD angeblich nicht rechtsgültig existiert, dann kann man sich auch nicht auf Besoldungsansprüche nach BRD Recht berufen und auch nicht vor einem BRD Gericht klagen.
 

Van der Graf Generator

Europarat-Bediensteter
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Statt um die HLKO geht's nun wieder um Ossies, weil dieser FCB-Schwachkopf sich "beteiligt". Dem Forum wäre ein Gefallen getan, würde dieser Spacko permanent gesperrt.

Die Forenleitung empfindet den als Faktotum hier und lässt ihn. So eine Art Kevin-Chantalle des Forums also.
 
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OP
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Es gibt ja "nur" mindestens ein halbes Dutzend Threads fast gleichen Inhalts :giggle::giggle::giggle:


Du widersprichst dir selbst. Wenn die BRD angeblich nicht rechtsgültig existiert, dann kann man sich auch nicht auf Besoldungsansprüche nach BRD Recht berufen und auch nicht vor einem BRD Gericht klagen.

Ganz genau! Und genau das sollte ein Richter auch vor einem BRD Gericht sagen, nämlich warum ein BRD Gericht dafür nicht zuständig ist, sondern das Alliierte Gericht. Die BRD kann keine Gerichte gem. dt. Rechts haben. Die BRD existiert zwar, nach welchem Recht auch immer... jedoch nicht als Staat.
Wo liegt da ein Widerspruch? Erkläre mir den, aber nicht nur in Kurzform!
Die Besoldungsansprüche gehen nicht nach BRD Recht, sondern nach der HLKO.,nach dem Völkerrecht Im Vorteil ist, wer ALLES lesen kann!!!
Bisher hat sich noch kein Richter gefunden, welcher das offen sagt. Wissen tun sie es alle! soviel ich weiß!
 
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Le Bon

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Ganz genau! Und genau das sollte ein Richter auch vor einem BRD Gericht sagen, nämlich warum ein BRD Gericht dafür nicht zuständig ist, sondern das Alliierte Gericht. Die BRD kann keine Gerichte gem. dt. Rechts haben. Die BRD existiert zwar, nach welchem Recht auch immer... jedoch nicht als Staat.
Wo liegt da ein Widerspruch? Erkläre mir den, aber nicht nur in Kurzform!
Die Besoldungsansprüche gehen nicht nach BRD Recht, sondern nach der HLKO.,nach dem Völkerrecht Im Vorteil ist, wer ALLES lesen kann!!!
Bisher hat sich noch kein Richter gefunden, welcher das offen sagt. Wissen tun sie es alle! soviel ich weiß!
Mal abgesehen davon daß es keine BRD-"Staats"bediensteten gibt, sondern nur Mitarbeiter des öffentlichen "Rechts". Richter, "Staats"anwälte und Polizei haben keine Legitimation. HLKO hin, GG her.;)

Die BRD ist 1. ein Unternehmen und 2. eine Staatssimulation. Es wird nur so getan, als ob. Wie in einem Film.
 
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Mal abgesehen davon daß es keine BRD-"Staats"bediensteten gibt, sondern nur Mitarbeiter des öffentlichen "Rechts". Richter, "Staats"anwälte und Polizei haben keine Legitimation. HLKO hin, GG her.;)

Die BRD ist 1. ein Unternehmen und 2. eine Staatssimulation. Es wird nur so getan, als ob. Wie in einem Film.

ja! Nur, dass jeder Film eigentlich einen guten Ausgang hat, dieser aktuelle ,,Film" aber nicht! Wir sollten diesem Film deshalb zu einem guten Ausgang verhelfen...wenigstens versuchen. Nicht, dass wir uns nachher sagen müssen: ,,hätten wir nur mal die Scheiß Klotze ausgelassen und uns dafür näher informiert!".
Eine sterbende Gesellschaft gibt sich auf...denke ich manchmal!
 

zwei2Raben

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Mal abgesehen davon daß es keine BRD-"Staats"bediensteten gibt, sondern nur Mitarbeiter des öffentlichen "Rechts". Richter, "Staats"anwälte und Polizei haben keine Legitimation. HLKO hin, GG her.;)

Die BRD ist 1. ein Unternehmen und 2. eine Staatssimulation. Es wird nur so getan, als ob. Wie in einem Film.

Das Unternehmen ist genauso simuliert. Für eine Firma fehlen der BRD wichtige Eigenschaften, zB. die legitime Rechtsform. Eine Mafia ist auch keine Firma. Die BRD ist mehr so ein inoffizieller Rockerklub oder eine Mafiaorganisation. Vielleicht wäre der Vergleich mit dem IS angebracht. Im Ernst, das finde ich noch am ehesten plausibel. IS und BRD sind auf jeden Fall Cicerostaaten. Jedoch nehmen sie diese Verantwortung nicht wahr.
 
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Das Unternehmen ist genauso simuliert. Für eine Firma fehlen der BRD wichtige Eigenschaften, zB. die legitime Rechtsform. Eine Mafia ist auch keine Firma. Die BRD ist mehr so ein inoffizieller Rockerklub oder eine Mafiaorganisation. Vielleicht wäre der Vergleich mit dem IS angebracht. Im Ernst, das finde ich noch am ehesten plausibel. IS und BRD sind auf jeden Fall Cicerostaaten. Jedoch nehmen sie diese Verantwortung nicht wahr.

Sehr guter Vergleich!: Rockerclub!!!:giggle::giggle::giggle:
Zumind. ist die BRD im U.P.I.C eingetragen und somit als Firma internat. gelistet.
Korrekt handelsrechtlich ausgedrückt ist die BRD ein Firmenkonsortium- ein Zusammenschluss vieler kleiner Firmen, welcher sich die BRD als Verwaltungskonstrukt der Alliierten bedient, um Staatlichkeit vorzutäuschen. Im Grundgesez auch als ,,Vereintes Wirtschaftsgebiet" bezeichnet. Klingt irgend wie nach Firma, stimmts". Sogar ne Geschäftsführerin gibts da lt. S. Gabriel ! Der Deutsche kommt eben nicht ohne Führer aus...:peitschen:
In einem Komödiantenstadl muss man sich auch mal die lustigen Stellen raussuchen.

Nur, jede Mafiaorganisation, jeder Rockerclub hat hausinterne Regeln, für Jeden verbindl. Vereinssatzung. Wer die nicht einhält...Rübe ab! da gibts keine Wahlen, Sondierungen, weder vorher noch nachher.
 
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Ich komme nicht umhin, ein neues Thema zu eröffnen. Es geht um die fast vergessene HLKO als Bestandteil des Internat. Völkerrechts.
Abgesehen davon: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis:

Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.

Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.

Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.

Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:

Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.

Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.

Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO. Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen. Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.

Zur Sache selbst:
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft. In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

,,Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind".
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:

Anhang anzeigen 5451

Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:

1932,21 Euro pro Monat.

Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose! Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

,,Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen".

Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.

Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/

Haager Landkriegsordnung komplett: ISBN:978-3-7418-0287-4 15€, gut angelegt!
Ansonsten einfach mal anfragen, wo es dazu ein Antragsformular gibt. Fragen kostet nichts!

Besagter Werner May ist bestenfalls ein Vollidiot aber KEIN Kriegsgefangener !!
 
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Ich komme nicht umhin, ein neues Thema zu eröffnen. Es geht um die fast vergessene HLKO als Bestandteil des Internat. Völkerrechts.
Abgesehen davon: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis:

Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.

Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.

Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.

Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:

Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.

Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.

Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO. Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen. Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.

Zur Sache selbst:
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft. In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

,,Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind".
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:

Anhang anzeigen 5451

Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:

1932,21 Euro pro Monat.

Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose! Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

,,Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen".

Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.

Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/

Haager Landkriegsordnung komplett: ISBN:978-3-7418-0287-4 15€, gut angelegt!
Ansonsten einfach mal anfragen, wo es dazu ein Antragsformular gibt. Fragen kostet nichts!

Und Du, wer bist Du? Keine Kriegsbeute? Gratulation!


Wie jetzt, Kriegsbeute oder Kriegsgefangener ??
 

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