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Gruppenvergewaltiger aus Spanien sollen in Deutschland Verurteilt werden ?

Uwe O.

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Ich meine zuerst die,welche in U-Haft gesperrt werden und dann ohne Anklage oder Verfahren wieder aus dieser Haft entlassen werden.
Den Fall gibt es nicht.
Wer in UHaft genommen wurde, der hat ein Verfahren bei Gericht.
Das Verfahren kann durch Urteil oder Einstellung beendet werden.

https://dejure.org/gesetze/StPO/120.html
Ok. Im Iran sind solche Praktiken ebenfalls gesetzlich geregelt. Guantanamo Bay hat auch irgendeine gesetzliche Regelung.Selbst im Kongo ist sowas nach irgendeinem Gesetz geregelt.
Blubber. Blubber.
Nein.Es ist ein 6 Monatsturnus zur Haftprüfung vorgeschrieben.
Mach Dir doch mal die Mühe und schaue Dir den § 121 StPO an.
Das löst Deinen Irrtum.

Link
Der Tatverdacht begründet sich schon aus einer Anklage heraus
Umgehert.
Ohne Tatverdacht keine Anklage.
UHaft sezt aber u.a. dringenden Tatverdacht voraus.

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

Verdunkelungsgefahr als Haftgrund ließe sich beliebig deuten und anwenden.
Selbst ein Richter unterliegt der freien Beweiswürdigung,schon damit werden Verfahren zur Farce.
Den letzten Satz verstehe ich überhaupt nicht.
 
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Wer in U-haft ist, kann Haftprüfung beantragen, zumeist sinnlos, nutzlos und zu Recht.

In Deutschland ist das Strafmaß für Vergewaltigung, sexuelle Nötigung nicht so hoch angesiedelt, wie in Spanien.

Die jungen Deutschen und der eine Türke müssen mit sehr langen Hafstrafen, die nicht wegen guter Führung wie bei uns verkürzt werden können, rechenen.
 

Ein Neuer

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Den Fall gibt es nicht.
Wer in UHaft genommen wurde, der hat ein Verfahren bei Gericht.
Das Verfahren kann durch Urteil oder Einstellung beendet werden.

https://dejure.org/gesetze/StPO/120.html

Blubber. Blubber.
Schnickschnack Zu Unrecht in U-Haft - Dr. Rose Rechtsanwälte | https://rose-rechtsanwaelte.de/zu-unrecht-in-u-haft/
Fast 7.000 Tage saßen Menschen zu Unrecht in Berliner Gefängnissen | https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/12/berlin-haft-strafe-unrecht-justiz-entschaedigung.html
Mach Dir doch mal die Mühe und schaue Dir den § 121 StPO an.
Das löst Deinen Irrtum.

Link
Kein Irrtum.Bestätigt das von mir gesagte.
Umgehert.
Ohne Tatverdacht keine Anklage.
UHaft sezt aber u.a. dringenden Tatverdacht voraus.

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Abgesehen davon,das der Link nicht geöffnet werden kann,bist du auch mit Infos geizig.Denn neben eine dringenden Tatverdacht,der ohne plausible Anklage sowieso sehr schwammig ist,kommen noch weitere Voraussetzungen für die U-Haft in Frage,die nicht weniger schwammig werden,z.B Flucht oder Verdunkelungsgefahr.

Ebenso könnte man behaupten,das keine Unschuldigen eingesperrt werden und wer vor Gericht gestellt wird,grundsätzlich Schuldig ist.
Auch solche windigen Argumentationsketten werden verwendet und nach Ansicht einiger Richter,dank freier "Beweis"würdigung
und /oder schlechter Verteidigung endet das in einer Verurteilung.Läuft dann unter Indizienprozess.

Dein unerschütterlicher Glaube an das Justizsystem kann nur davon herrühren,das du nie mit denen zu tun hattest.
Den letzten Satz verstehe ich überhaupt nicht.
Sei Froh darüber.
Hier gibts eine letzte Statistik über unschuldig Eingesperrte.Wohl wissend,das es nur die Spitze des Eisberg wieder gibt.
Jetzt darfst du deine Phantasie bemühen,wieso es ab 2011 keine solche Statistiken mehr veröffentlicht werden.
 
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Uwe O.

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Von wegen Schickschnack.
In Deinem Link findest Du alles wieder, was ich Dir erläuterte.
Was hast Du darin jetzt nbicht verstanden?

Vertiefe Dich mal in dieses Zitat aus Deinem Link:

Allerdings muss man auch sagen: Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann denknotwendig der Sachverhalt noch nicht lückenlos aufgeklärt sein. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft immer gleich hundertprozentig wüssten, wer der Täter ist, müssten sie ja nicht ermitteln.
https://rose-rechtsanwaelte.de/zu-unrecht-in-u-haft/
Den wenig aussagekräftigen Artikel kenne ich.
Das Ergebnis ist aber: Due zu Unrecht Inhaftierten bekommen eine Entschädigung.


Abgesehen davon,das der Link nicht geöffnet werden kann,bist du auch mit Infos geizig.
Das tut mir Leid.

Hier ist der Link noch einmal:

Link
Denn neben eine dringenden Tatverdacht,der ohne plausible Anklage sowieso sehr schwammig ist,kommen noch weitere Voraussetzungen für die U-Haft in Frage,die nicht weniger schwammig werden,z.B Flucht oder Verdunkelungsgefahr.
Das, was für Dich schwammig ist, ist juristisch klar definiert.
Das gilt auch für den Begriff "dringender Tatverdacht". Siehe auch Deinen Link oben.

Ebenso könnte man behaupten,das keine Unschuldigen eingesperrt werden und wer vor Gericht gestellt wird,grundsätzlich Schuldig ist.
Das ist die Argumennation Unbedarfter (und zum Teikl der Sensationspresse).
Auch solche windigen Argumentationsketten werden verwendet und nach Ansicht einiger Richter,dank freier "Beweis"würdigung
und /oder schlechter Verteidigung endet das in einer Verurteilung.Läuft dann unter Indizienprozess.
Da wirfst Du jetzt einiges durcheinander.
Übrigens: Der Begriff "Beweis" ist juristsch klar definiert; hat nur nichts mit der normalen Sprache zu tun.
Dein unerschütterlicher Glaube an das Justizsystem kann nur davon herrühren,das du nie mit denen zu tun hattest.
Wie Du meinst.
Woher stammt Dein Mißtrauen?
.
Hier gibts eine letzte Statistik über unschuldig Eingesperrte.Wohl wissend,das es nur die Spitze des Eisberg wieder gibt.
Was sind denn für Dich "unschuldig Eingesperrte"?
Für mich sind das Personen, die das Gericht für Schuldig befunden und zu einer Haftstrafe verurteilt hat und bei denen es sich nachträglich herausstellte, dass sie nicht schuldig waren.

Personen in UHaft fallen nicht unter diesen Begriff.
Jetzt darfst du deine Phantasie bemühen,wieso es ab 2011 keine solche Statistiken mehr veröffentlicht werden.
Mit Deinen unausgesprochenen Vernutungen geht Dir die Fantasie durch.
 

nachtstern

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Wer in U-haft ist, kann Haftprüfung beantragen, zumeist sinnlos, nutzlos und zu Recht.

In Deutschland ist das Strafmaß für Vergewaltigung, sexuelle Nötigung nicht so hoch angesiedelt, wie in Spanien.

Die jungen Deutschen und der eine Türke müssen mit sehr langen Hafstrafen, die nicht wegen guter Führung wie bei uns verkürzt werden können, rechenen.
Deutschland sollte sich ein Beispiel an dem Strafmaß nehmen

„Knallhart-Urteil“ für vier Migranten auf Gran Canaria | https://kanarenmarkt.de/246724/knallhart-urteil-fuer-vier-migranten-auf-gran-canaria.html

Der Haupttäter erhielt 42 und die anderen drei 36 Jahre Haft.​

 

Van der Graf Generator

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Deutschland sollte sich ein Beispiel an dem Strafmaß nehmen

„Knallhart-Urteil“ für vier Migranten auf Gran Canaria | https://kanarenmarkt.de/246724/knallhart-urteil-fuer-vier-migranten-auf-gran-canaria.html

Der Haupttäter erhielt 42 und die anderen drei 36 Jahre Haft.​

In der westdeutschen Gesellschaft betrachtet man zuwandernde Muslime außer in wenigen Landstrichen schließlich als Bereicherung.
Die kann man ja jetzt nicht durch harte Urteile bei Bagatellen wie Messerangriffen oder Vergewaltigungen verärgern wollen.
Weil " wir" ja vor 80 Jahren so schlimm waren....

-->Genau so kommen dann solche Urteile wie haufenweise in der brd zusammen, wo islamische Vergewaltiger und Totmesserer quasi eben einen Freifahrtschein nach dem anderen bekommen.
 

nachtstern

einzig wahrer
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In der westdeutschen Gesellschaft betrachtet man zuwandernde Muslime außer in wenigen Landstrichen schließlich als Bereicherung.
Die kann man ja jetzt nicht durch harte Urteile bei Bagatellen wie Messerangriffen oder Vergewaltigungen verärgern wollen.
Weil " wir" ja vor 80 Jahren so schlimm waren....

-->Genau so kommen dann solche Urteile wie haufenweise in der brd zusammen, wo islamische Vergewaltiger und Totmesserer quasi eben einen Freifahrtschein nach dem anderen bekommen.
tja...eine "Vergewaltigung" sollte ja schon zu einem "Erlebnis" umgedichtet werden....
Opfer sollen nicht mehr Opfer heißen | https://www.emma.de/artikel/opfer-sollen-nicht-mehr-opfer-heissen-334215

also wird aus dem Vergewaltiger dann eher ein "Erlebnisspender" und somit ein Dienstleister.....
 

Schwarze_Rose

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also demnach quasi gar nicht = Bewährung > halb so schlimm > ? 😂 😂 😂
wer von den ehem. 6 Türken hat da Beziehungen in die Politik ?
" Deutsche Staatsangehörigkeit " > Ali / Hassan / Ügür ? 😜

In Spanien drohen denen locker 12 Jahre Haft + / In Deutschland werden die das Opfer zum Täter machen ?
weil die kein Kopftuch auf hatte ? 🤪 Minirock ? 😜 also für Islamisten eindeutig Freiwild ?

wäre das meine Tochter, wüsste ich als Vater was zu tun ist >>>
Abstand > Abstand > Abstand !!!
wer hat den 157.893ten Schuss immer noch nicht gehört ?

Meine Töchter würde zu " Solche " absolut keinen Kontakt aufbauen, die Probleme liegen quasi auf der Hand,
besser noch Orthodox > die haben Anstand.

Verdacht auf Gruppenvergewaltigung auf Mallorca – darum muss ein Verdächtiger nicht in U-Haft | https://www.hna.de/welt/mallorca-gruppenvergewaltigung-haft-plan-fuenf-deutsche-maenner-92401372.html
Wie tief kann man eigentlich noch sinken...
 

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