Von wegen Schickschnack.
In Deinem Link findest Du alles wieder, was ich Dir erläuterte.
Was hast Du darin jetzt nbicht verstanden?
Vertiefe Dich mal in dieses Zitat aus Deinem Link:
Allerdings muss man auch sagen: Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann denknotwendig der Sachverhalt noch nicht lückenlos aufgeklärt sein. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft immer gleich hundertprozentig wüssten, wer der Täter ist, müssten sie ja nicht ermitteln.
https://rose-rechtsanwaelte.de/zu-unrecht-in-u-haft/
Den wenig aussagekräftigen Artikel kenne ich.
Das Ergebnis ist aber: Due zu Unrecht Inhaftierten bekommen eine Entschädigung.
Abgesehen davon,das der Link nicht geöffnet werden kann,bist du auch mit Infos geizig.
Das tut mir Leid.
Hier ist der Link noch einmal:
Link
Denn neben eine dringenden Tatverdacht,der ohne plausible Anklage sowieso sehr schwammig ist,kommen noch weitere Voraussetzungen für die U-Haft in Frage,die nicht weniger schwammig werden,z.B Flucht oder Verdunkelungsgefahr.
Das, was für Dich schwammig ist, ist juristisch klar definiert.
Das gilt auch für den Begriff "dringender Tatverdacht". Siehe auch Deinen Link oben.
Ebenso könnte man behaupten,das keine Unschuldigen eingesperrt werden und wer vor Gericht gestellt wird,grundsätzlich Schuldig ist.
Das ist die Argumennation Unbedarfter (und zum Teikl der Sensationspresse).
Auch solche windigen Argumentationsketten werden verwendet und nach Ansicht einiger Richter,dank freier "Beweis"würdigung
und /oder schlechter Verteidigung endet das in einer Verurteilung.Läuft dann unter Indizienprozess.
Da wirfst Du jetzt einiges durcheinander.
Übrigens: Der Begriff "Beweis" ist juristsch klar definiert; hat nur nichts mit der normalen Sprache zu tun.
Dein unerschütterlicher Glaube an das Justizsystem kann nur davon herrühren,das du nie mit denen zu tun hattest.
Wie Du meinst.
Woher stammt Dein Mißtrauen?
.
Hier gibts eine letzte Statistik über unschuldig Eingesperrte.Wohl wissend,das es nur die Spitze des Eisberg wieder gibt.
Was sind denn für Dich "unschuldig Eingesperrte"?
Für mich sind das Personen, die das Gericht für Schuldig befunden und zu einer Haftstrafe verurteilt hat und bei denen es sich nachträglich herausstellte, dass sie nicht schuldig waren.
Personen in UHaft fallen nicht unter diesen Begriff.
Jetzt darfst du deine Phantasie bemühen,wieso es ab 2011 keine solche Statistiken mehr veröffentlicht werden.
Mit Deinen unausgesprochenen Vernutungen geht Dir die Fantasie durch.