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Gruppenvergewaltiger aus Spanien sollen in Deutschland Verurteilt werden ?

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Du meinst jetzt Verurteilte, die Revision eingelegt haben. Bei derartigen linken Schlägertypen wie Lina L. ist allein wegen der Wiederholungsgefahr weitere U-Haft möglich.
Der Richter hat anders entschieden.
Wieviele rechte Schläger sitzen 18 Monate in U-Haft? Nicht mal rechtskräftig verurteilte rechte Schläger sitzen irgendwo ein:
Ich unterscheide doch verschiedene Kriminalitäten.
Ein sog. Klimaktivist ist ein Staftäter, dessen Taten jedoch nicht mit den Totschlägertruppen der AntiFa auch nur ansatzweise vergleichbar sind.

Danke, das war nicht nötig. Zu einfach ist auch verwirrend.

Was glaubst Du denn, welche Glaubensbrüder ich habe.
Tipp: Grün-Links scheidet aus.
War klar (y) :cool:
 

Uwe O.

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Den zurückgekehrten IS-Bräuten droht hier auch nicht wirklich was !
Du hast keine Infos?
Aus dem Kopf: Jugendstrafe 2 Jahre mit Bewährung (Koblenz)
9 Jahre und 3 Monate (Koblenz)
10 Jahre (München): Vom BGH (nur das Strafmaß) aufgehoben, da nicht erkennbar, wieso von einem minder schweren Fall ausgegangen wurde
Lebenslänglich
4 Jahre (Frankfurt)
3 Jahre 6 Monate (Hamburg)
 

Uwe O.

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Tatort ist Spanien!

In U-Haft nehmen und nach spnischem Recht aburteilen.

In Deutschland liegen diesen Idioten dem Steuerzahler zu lasten und erhalten bestenfalls Bewährungsstrafen, weil z. B. das Opfer an deren Tat Mitschuld hatte!
Du hast aber auch gar keine Vorurteile.
Wieso hat das Opfer Mischuld?
Sie wollte nur mit einem Sex haben, nicht mit allen, die so nmach und nach ins Zimmer kamen.
 
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Du hast aber auch gar keine Vorurteile.
Wieso hat das Opfer Mischuld?
Sie wollte nur mit einem Sex haben, nicht mit allen, die so nmach und nach ins Zimmer kamen.

Mein Statement war eine Mutmaßung und ich habe mich nicht näher eingelesen in den tatsächlichen Sachverhalt.

Nur mal so als Erklärung: Sex mit jemanden zu haben, ist normal. MIt einem. Der EINE hatte die Verantwortung für das Mädl - was da alles schief gelaufen ist, werden vielleicht die Ermittlungen zeigen?
 

Uwe O.

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Rechtlich,das einsperren Unschuldiger in Deutschland. Warum in Deutschland Unschuldige eingesperrt werden ist dafür uninteressant.
In die UHaft kommen immer nur Unschuldige.
Schließlich sind sie noch nicht verurteilt.
Man findet immer einen Grund dafür.
Schau ins Gesetz, dann kennst Du die Voraussetzungen für UHaft.
Willkür steht da nicht drin.
Besonders problematisch ist es ja,wenn Leute aus der U-Haft wieder in die Freiheit entlassen wurden.
Schuld nicht beweisbar?
Oder UHaft länger als 1/2 Jahr?
Da gibt es schon Untewrschiede.
In solchen Fällen sollte die dafür Verantwortlichen zumindest mit ihrem Privatvermögen haften
Albern.
Wenn ein Fehlverhalten der Ermittlungsbehörde oder des Gerichts vorliegt, haftet der Staat. Der hält sich dann später am Beamten schadlos.
 

Uwe O.

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Mein Statement war eine Mutmaßung und ich habe mich nicht näher eingelesen in den tatsächlichen Sachverhalt.
Dann schreibt doch nichts.
Nur mal so als Erklärung: Sex mit jemanden zu haben, ist normal. MIt einem. Der EINE hatte die Verantwortung für das Mädl - was da alles schief gelaufen ist, werden vielleicht die Ermittlungen zeigen?
Hoffe ich doch wohl.
Die Spanier sind bei Vergewaltigungen nicht so zimperlich, wie in Deutschland.

Übrigens: Die vom spanischen Gericht verhängte Strafe kann auch in Deutschland abgesessen werden. Und zwar voll.
 

Ein Neuer

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In die UHaft kommen immer nur Unschuldige.
Schließlich sind sie noch nicht verurteilt.
Was ist mit denen,die aus der U-Haft entlassen werden und weder angeklagt noch ein Prozess bevorsteht?
Schau ins Gesetz, dann kennst Du die Voraussetzungen für UHaft.
Willkür steht da nicht drin.
Im GG steht auch nichts von Verfassung.Willkür ist es wenn dem Eingesperrten weder eine Anklage noch Prozess bevorsteht.
Schuld nicht beweisbar?
Schuldig,weil Beweise fehlen?
Oder UHaft länger als 1/2 Jahr?
Wieso das? Nach einem halben Jahr muss lediglich eine HAFTPRÜFUNG erfolgen.
Da gibt es schon Untewrschiede.

Albern.
Wenn ein Fehlverhalten der Ermittlungsbehörde oder des Gerichts vorliegt, haftet der Staat.
Das ist tatsächlich Albern.Die Sätze zur Haftentschädigung bei zerstörter Existenz.Welche der Steuerzahler aufbringt.
Der hält sich dann später am Beamten schadlos.
Das wäre mal ganz was neues.

Aber ich stelle mal fest,das du einverstanden bist,falls Unschuldige mal eben so weggesperrt werden,das du diese Praxis durchaus verteidigst.
 

Ophiuchus

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Mein Statement war eine Mutmaßung und ich habe mich nicht näher eingelesen in den tatsächlichen Sachverhalt.

Nur mal so als Erklärung: Sex mit jemanden zu haben, ist normal. MIt einem. Der EINE hatte die Verantwortung für das Mädl - was da alles schief gelaufen ist, werden vielleicht die Ermittlungen zeigen?
Was mich ankotzt ist , dass in den Mädchen gefeiert wird , dass Richter Gnadenlos ausgetauscht wurde ...

Also ich als Vater wüßte was zu tun ist ...

Der Fall Marianne Bachmeier: Selbstjustiz einer Mutter | https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Der-Fall-Marianne-Bachmeier-Selbstjustiz-einer-Mutter,mariannebachmeier101.html
 

Abe Voltaire

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In die UHaft kommen immer nur Unschuldige.
Schließlich sind sie noch nicht verurteilt.

Schau ins Gesetz, dann kennst Du die Voraussetzungen für UHaft.
Willkür steht da nicht drin.

Schuld nicht beweisbar?
Oder UHaft länger als 1/2 Jahr?
Da gibt es schon Untewrschiede.

Albern.
Wenn ein Fehlverhalten der Ermittlungsbehörde oder des Gerichts vorliegt, haftet der Staat. Der hält sich dann später am Beamten schadlos.

Irgendwie verstehe ich die Verfahrensweise der spanischen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht wirklich.

1. Tatort ist Spanien.
2. Die Schwere der Tat ist zu würdigen und U-Haft in Spanien erscheint zwingend notwendig, wegen Flucht -und Verdunkeliungsgefahr.
Werden/wurden die Täter erst einmal nachDeutschland überstellt, schleppt sich das Verfahren unnötig lange hin, auch unter Betracht, dass die örtlichen Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungshoheit entzogen wird.

Fragen über Fragen ...
 

Uwe O.

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Irgendwie verstehe ich die Verfahrensweise der spanischen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht wirklich.

1. Tatort ist Spanien.
2. Die Schwere der Tat ist zu würdigen und U-Haft in Spanien erscheint zwingend notwendig, wegen Flucht -und Verdunkeliungsgefahr.
Werden/wurden die Täter erst einmal nachDeutschland überstellt, schleppt sich das Verfahren unnötig lange hin, auch unter Betracht, dass die örtlichen Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungshoheit entzogen wird.

Fragen über Fragen ...
Die Frage, ob die mutmaßlichen Täter nach Deutschland überstellt werden, stellt sich gar nicht.
Die werden in Spanien abgeurteilt.
Gleichzeitig wird in Deutschland gegen die Truppe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das dann mit den angeforderten spanischen Akten pp. normal abgearbeitet wird. (Normalfall).
Die evtl. Haftstrafe in Spanien kann in Deutschland abgesessen werden, wenn die Spanien Deutschland darum ersucht.
 

Uwe O.

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Was ist mit denen,die aus der U-Haft entlassen werden und weder angeklagt noch ein Prozess bevorsteht?
Du meinst die Fälle, bei denen die UHaft übermäßig lange dauerte und eine Anklage (wegen Personalmangels) nicht in Sicht ist?
Im GG steht auch nichts von Verfassung.Willkür ist es wenn dem Eingesperrten weder eine Anklage noch Prozess bevorsteht.
Das ist keine Willkür; der Fall ist gesetzlich geregelt. (Siehe oben).
Schuldig,weil Beweise fehlen?
Wie soll das gehen?
Wieso das? Nach einem halben Jahr muss lediglich eine HAFTPRÜFUNG erfolgen.
Die U-Haft dauert maximal sechs Monate. Das ist im § 121 StPO geregelt. Die verdächtigte Person kann allerdings während dieser Zeit Antrag auf Freilassung stellen. Damit er oder sie in U-Haft bleiben darf, muss weiterhin dringender Tatverdacht bestehen
Aber ich stelle mal fest,das du einverstanden bist,falls Unschuldige mal eben so weggesperrt werden,das du diese Praxis durchaus verteidigst.
Niemand wird "mal eben so" weggesperrt.
 

Ein Neuer

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Du meinst die Fälle, bei denen die UHaft übermäßig lange dauerte und eine Anklage (wegen Personalmangels) nicht in Sicht ist?
Ich meine zuerst die,welche in U-Haft gesperrt werden und dann ohne Anklage oder Verfahren wieder aus dieser Haft entlassen werden.
Das ist keine Willkür; der Fall ist gesetzlich geregelt. (Siehe oben).
Ok. Im Iran sind solche Praktiken ebenfalls gesetzlich geregelt. Guantanamo Bay hat auch irgendeine gesetzliche Regelung.Selbst im Kongo ist sowas nach irgendeinem Gesetz geregelt.
Wie soll das gehen?

Die U-Haft dauert maximal sechs Monate. Das ist im § 121 StPO geregelt.
Nein.Es ist ein 6 Monatsturnus zur Haftprüfung vorgeschrieben.
Die verdächtigte Person kann allerdings während dieser Zeit Antrag auf Freilassung stellen.
Anträge kann ein Eingesperrter immer und Jederzeit stellen.
Damit er oder sie in U-Haft bleiben darf, muss weiterhin dringender Tatverdacht bestehen
Besteht immer,so wie bei jedem,der vor Gericht gestellt wurde und es ein Freispruch gab.
Der Tatverdacht begründet sich schon aus einer Anklage heraus,selbst wenn diese wieder eingestellt würde.
Verdunkelungsgefahr als Haftgrund ließe sich beliebig deuten und anwenden.
Selbst ein Richter unterliegt der freien Beweiswürdigung,schon damit werden Verfahren zur Farce.
Niemand wird "mal eben so" weggesperrt.
 

Ophiuchus

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Ok. Im Iran sind solche Praktiken ebenfalls gesetzlich geregelt. Guantanamo Bay hat auch irgendeine gesetzliche Regelung.Selbst im Kongo ist sowas nach irgendeinem Gesetz geregelt.

Nein.Es ist ein 6 Monatsturnus zur Haftprüfung vorgeschrieben.

Anträge kann ein Eingesperrter immer und Jederzeit stellen.

Besteht immer,so wie bei jedem,der vor Gericht gestellt wurde und es ein Freispruch gab.
Der Tatverdacht begründet sich schon aus einer Anklage heraus,selbst wenn diese wieder eingestellt würde.
Verdunkelungsgefahr als Haftgrund ließe sich beliebig deuten und anwenden.
Selbst ein Richter unterliegt der freien Beweiswürdigung,schon damit werden Verfahren zur Farce.
Wo ist eigentlich euer Problem ?
Seid ihr Täterverteidiger ?
 

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