Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sollte C etwas fordern?
Das ist die Frage dieses Threads.
Schade dass Sie mein Beispiel Thomas I und Thomas II übergangen haben:
Thomas I und Thoms II sind weder verwandt noch verschwägert, aber ansonsten gleichen sie sich wie ein Ei dem anderen. Beide haben das gelcihe Alter, die gleiche Ausbildung, den gleichen Job, die gleichen Talente, das gleiche Einkommen,...
Thomas I erbt mit 25 Jahren 1.000.000 €, Thomas II erbt nichts. Gleiches Einkommen, unterschiedliches Vermögen?
Halten wir also fest, es aufgrund persönlicher Lebensentscheidungen zu unterschiedlichen Vermögen kommen, muss aber nicht.
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Es kommt ja immer drauf an. Thomas1 erbt nix, war nie mit seinen Eltern im Urlaub und hat seinen Vater fast nie gesehen. Thomas2 sein Vater hat nix angespart, nur auf Teilzeit gearbeitet, um immer viel Zeit mit seinen Sohn zu verbringen.
Man kennt eben die genaue Lebenssituation nicht.
Welches Vermögen kann ein Mensch im Normalfall und unter realistsichen Rahmenbedingungen (also nicht Bill Gates) in seinem Leben anhäufen? 500.000 € wie in Ihrem Beispiel?
Ok, dann gibt es bei einer Vermögenssteuer einen Freibetrag von 500.000 €. Somit ist eine Substanzbesteuerung der Lebensleistung ausgeschlossen. Ab 500.000 € fällt jährlich 1 % auf jeden € an der über die 500.000 € hinausgeht. D. h. Thomas I müsste auf die geerbte 1 Million 5.000 € pro a abführen. Ist doch überschaubar, wenn man bedenkt dass er dafür nichts leisten musste.
Also, um es plastischer zu machen:
Status Quo: Jemand hat ne Millionen und legt diese zu 4% an. Davon bezahlt er 1% Abgeltungssteuer. Sein Vermögen wächst also um 30 000€ jedes Jahr.
Du forderst: Abgeltungssteuer + 1% Vermögenssteuer auf die zweiten 500 000€. Sein Vermögen wächst also um 25 000€ pro Jahr.
Frage: Wie wäre es, wenn man die Abgeltungssteuer von 25 auf 37,5% erhöht. Das hätte den gleichen Effekt, nur müsste man nicht Millionen aufwenden, um die Vermögenssteuer zu erheben.
Ausnahme: Wenn er sich zB. eine Villa kauft, würde er dadurch nur Kosten haben, aber keine Rendite erzielen. Er würde also zB. 30 000€ pro Jahr in den Werterhalt der Villa stecken müssen + 5000€ Vermögenssteuer.
Oder natürlich: Erhöhung der Erbschaftssteuer. Die sieht aktuell 400 000€ Freibetrag vor und ab da greift eine Steuer von bis zu 30%.