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  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Gehört mir mein Haus?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

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Tja, unsere deutsche Geschichte ist nicht so einfach mal schnell zu erklären. Sie ist aber erklärbar, wenn sich bemüht wird, die Hintergründe und Zusammenhänge zu ergründen Die Deutschen und Einige hier drinnen wissen - so mein Gefühl - am Wenigsten davon und wundern sich dann, dasse ihnen das ,,Fell über die Ohren" gezogen wird.
Klar, wenn ich sklaven hätte, wäre ich auch froh darüber, wenn sie schön dumm blieben. Um ihre Gesundheit und Ausbildung, Wohnung würde mich aber bemühen, damit sie nicht nur fressen und große Haufen scheißen, sondern auch Werte schaffen können-wollen
 
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Ich weiß nicht, ob eine Kirche das machte. Aber selbst falls, verstehe ich die Sache mit den Zinsen nicht. Auf was entfallen Zinsen? Und auch die Kirche muß Grundsteuern zahlen, oder etwa nicht?:mad:
Völlich richtich!Anhang anzeigen 6872

Wenn Du Geld verleihst, dann muss/sollte der Empfänger Zinsen zahlen....
da aber das Haus der Kirche gehört, muss sie dir Zinsen zahlen....schließlich hast Du es der Kirche "geliehen"....
nun werden Zinsen kassiert, die wieder zurückfließen...., oder man macht eine Nullrechnung/Aufhebung der Zinszahlung wegen Nutzung.

Die Kirche ist steuerbefreit...., weder Grunderwerbsteuer, noch Grundsteuer!
Grunderwerbssteuer sind immerhin ca. 6% der Kaufsumme.... bei 400.000,- immerhin 24.000,- €uronen
 
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Kaffeepause930

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Absoluter Blödsinn!!! Null Punkte! Setzen-6!!!
Wie Terra im Eröffnungspost schon andeutete, gibt es auf Deutschem Boden kein Eigentum, bestenfalls Besitz.
Woher ich das weiß? Nicht aus der schule und auch nicht aus den medien!
Obwohl Deutschland seit 1990 von den Alliierten frei gegeben wurde, gilt auf dem Boden der BRD immer noch das komplette SHAEF- Gesetz, in diesem Fall das Gesetz Nr.52, Art.I,1b.
Und weil das so ist, gilt natürlich auch noch den ihr Grundgesetz, in welchem wiederum alles übers Grundbuch ,,geregelt" ist.

Da jedoch für einen deutschen Staatsangehörigen gem. RuStAG1913 nicht das Grundgesetz, sondern das Alte Deutsche Recht gilt, ist in diesem Fall das Katasteramt für diese Gruppe von Menschen zuständig. Natürlich wollen die auch von nichts was wissen. Deswegen sollte man dieses Wissen schon mitbringen und denen servieren

Bist Du etwa auch so ein untherapierbarer Reichsbürger?:nono:
 

Heli

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Ich sage nur ''Kaufvertrag''...:cool:

Der regelt wer rein juristisch der Besitzer des Fahrzeuges ist.

Dabei ist nicht entscheidend - deinem Beziehungsthema geschuldet - ob der als Besitzer dort eingetragene neue Eigentümer auch die Bezahlung letztendlich geleistet hat.
(Meines Wissens und Selbstverständnises nach zumindest:cool:)

Ja, so dacht ick ooch mal ^^

Da liegst du bzw. wir beide doch richtig...:eek:

Eigentlich.

In deinem hier eingebrachten Fall ging es nämlich um eine Schenkung (ohne Schenkungsvertrag und logischerweise auch keinen Kaufvertrag)

Aus deiner Quelle:

''Die Parteien streiten um das Eigentum an einem PKW. Eine Partei ist Besitzer, die andere im Brief eingetragen. Was nun? Das AG Brandenburg: "Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt bei Kraftfahrzeugen selbst dann zugunsten des Besitzers des Kfz, wenn dieser nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragen wurde

Aus der Entscheidung:

Die zulässige Klage (Person A) ist jedoch nur im zuerkannten Umfang begründet. Die zulässige Widerklage (Person B) ist hingegen in vollem Umfang begründet.
."


---

Habe mir das Ganze jetzt ein paar Mal durchlesen müssen. Und denke (endlich) ''durchgestiegen'' zu sein.

https://community.beck.de/2015/07/14/streit-um-eigentum-am-pkw-besitz-oder-kfz-brief-ma-geblich


Person A (Kläger/Widerbeklagter) hat das betreffende Kfz gekauft. Und als Schenkung einen Tag später an die Beklagte/Widerklägerin (Person B) verschenkt.
Die (Geliebte/Freundin) hatte das Kfz dann knapp 2 Jahre in Besitz.

Person A wollte sein Geschenk später wohl zurück.
In erster Gerichtsinstanz bekam der Kläger/Schenker (Person A) recht. Vermutlich weil er im Gegensatz zur Beschenkten einen rechtskräftigen Kaufvertrag hatte.

Beim übergeordneten Berufungsverfahren wurde diesem Urteil nicht entsprochen!

Und Person B (die Beschenkte) bekam recht.
Denn sie konnte die Schenkung durch die reine und uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Fahrzeug in diesen knapp 2 Jahren (Kaufdatum durch Person A bis zur Klage auf Herausgabe an Person B) glaubhaft machen.
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Wie kann man Eigentümer sein, wenn bei Nichtzahlung der "Grund"steuer das Haus enteignet werden könnte? Mein Hemd kann mir keiner enteignen. Jedenfalls nicht "gesetz"mäßich.

Die Zahlung der Grundsteuer setze ich natürlich selbstverständlich voraus. Denn ohne diese Zahlung kommt für gewöhnlich kein Kaufvertrag zustande. Diese deine selbstkonstruierte Spitzfindigkeit bewegt sich weit unter deinem Normalniveau.:nono:
 

nachtstern

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Da liegst du bzw. wir beide doch richtig...:eek:

Eigentlich.

In deinem hier eingebrachten Fall ging es nämlich um eine Schenkung (ohne Schenkungsvertrag und logischerweise auch keinen Kaufvertrag)

Aus deiner Quelle:

''Die Parteien streiten um das Eigentum an einem PKW. Eine Partei ist Besitzer, die andere im Brief eingetragen. Was nun? Das AG Brandenburg: "Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt bei Kraftfahrzeugen selbst dann zugunsten des Besitzers des Kfz, wenn dieser nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragen wurde

Aus der Entscheidung:

Die zulässige Klage (Person A) ist jedoch nur im zuerkannten Umfang begründet. Die zulässige Widerklage (Person B) ist hingegen in vollem Umfang begründet.
."


---

Habe mir das Ganze jetzt ein paar Mal durchlesen müssen. Und denke (endlich) ''durchgestiegen'' zu sein.

https://community.beck.de/2015/07/14/streit-um-eigentum-am-pkw-besitz-oder-kfz-brief-ma-geblich


Person A (Kläger/Widerbeklagter) hat das betreffende Kfz gekauft. Und als Schenkung einen Tag später an die Beklagte/Widerklägerin (Person B) verschenkt.
Die (Geliebte/Freundin) hatte das Kfz dann knapp 2 Jahre in Besitz.

Person A wollte sein Geschenk später wohl zurück.
In erster Gerichtsinstanz bekam der Kläger/Schenker (Person A) recht. Vermutlich weil er im Gegensatz zur Beschenkten einen rechtskräftigen Kaufvertrag hatte.

Beim übergeordneten Berufungsverfahren wurde diesem Urteil nicht entsprochen!

Und Person B (die Beschenkte) bekam recht.
Denn sie konnte die Schenkung durch die reine und uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Fahrzeug in diesen knapp 2 Jahren (Kaufdatum durch Person A bis zur Klage auf Herausgabe an Person B) glaubhaft machen.

war "Onkel" und "Nichte"......n "Schenkungsvertrag" lag nicht vor und auch die Abzahlungsvereinbarung war anscheinend nur "mündlich"....

Onkel war laut "Kaufvertrag" Eigentümer und auch als Halter des KFZ im KFZ-Brief eingetragen, bezahlte die Versicherung nebst Steuer....
die Nichte war lediglich tägliche Nutzerin über dem gesamten Zeitraum und bezahlte die Tankrechnungen....

^^

alles nicht mehr so Einfach.
 

nachtstern

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Die Zahlung der Grundsteuer setze ich natürlich selbstverständlich voraus. Denn ohne diese Zahlung kommt für gewöhnlich kein Kaufvertrag zustande. Diese deine selbstkonstruierte Spitzfindigkeit bewegt sich weit unter deinem Normalniveau.:nono:

wird die Grundsteuer nicht jährlich und immer wieder fällig?`
Also was hat die denn mit dem Kaufvertrag zu tun?????
 

Heli

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@ Heli

Ok.."Belanglos"....einigen wir uns darauf?

Sekundär, wie ich bereits schrieb...(!);)


(Ich gebe mich eher selten mit ''belangslosen'' Dingen ab, höchstens mit belanglosen Foristen zuweilen. Wenn es etwas richtigzustellen gibt. Keine Sorge, in dem Fall eben brauchst du dich jetzt nicht angesprochen fühlen...:eek:)
 

nachtstern

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Sekundär, wie ich bereits schrieb...(!);)


(Ich gebe mich eher selten mit ''belangslosen'' Dingen ab, höchstens mit belanglosen Foristen zuweilen. Wenn es etwas richtigzustellen gibt. Keine Sorge, in dem Fall eben brauchst du dich jetzt nicht angesprochen fühlen...:eek:)

belanglos, nebensächlig, sekundär oder unwichtig ^^

und nee....so´ne Jacken zieh ick mir eh nicht an.
wie stehst du denn zu dem, was mir det lachen kurz vermieste?
 

Kaffeepause930

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Du kannst doch hier soviel erzählen wie Du willst, hier glauben einige lieber an Verschwörungstheorien.
Ich habe schon weiter vorne aufgeführt unter welcher Abteilung im Grundbuch der Eigentümer aufgeführt ist, wird einfach ignoriert. Ich erwarte jetzt mal von den Verschwörungstheoretikern einfach mal Fälle aus dem so genannten Leben die das Aufgezeigte darstellen.
Du kannst diese Leute nicht laufend mit Fakten behelligen, das ist denen nicht einleuchtend genug, auch wenn sie nichts verstehen ist das Krudeste einleuchtender als unsere Fakten.*lach* Mach Dich lieber über Deinen Weichnachtsbraten oder deren Reste her, bringt wirklich mehr !
busse

Vermutlich hast Du recht.:)
 
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Stimmt!
Egal ob abgezahlt...Kaufvertrag...egal!
Häuser, Wohnungen, Land, Autos aller Art: Es gilt das Besitzrecht, also Nutzungsrecht. Eigentumsrecht haben wir keins.
Wenn der Gerichtsvollzieher an Dein Auto den Kuckuck klebt, ist er ein zweites Mal der Eigentümer
Falls jemand anderer Meinung ist, erkläre mir doch mal bitte jemand den Eintrag im KFZ Brief in spalte C4c

Weil der eingetragene Halter nicht zwangsläufig der Besitzer des Fahrzeuges sein muss.

Der Besitzer ist derjenige der die Möhre gekauft,bezahlt und den Kaufvertrag sowie den Brief hat.
So einfach ist das !!
 
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Bist Du etwa auch so ein untherapierbarer Reichsbürger?:nono:

Kommt drauf an, was Du unter Reichsbürger verstehst. Hoffentlich nicht das, ws Du i.d. Zeitung liest oder was Dir Andere erzählen!
Also, was verstehste du drunter und noch wichtiger: Was ist dem gegenüber ein Reichsangehöriger und ein deutscher Staatsangehöriger? Ich bin ganz neugierig!
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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wird die Grundsteuer nicht jährlich und immer wieder fällig?`
Also was hat die denn mit dem Kaufvertrag zu tun?????

Du verwechselst die Grundsteuer mit der vierteljährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgabe. Letztere ist eine Kommunalsteuer, mit der z.B. die Straßenreinigung refinanziert wird. Die Grundbesitzabgabe ist ein umlagepflichtiger Mietbestandteil.
 
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Weil der eingetragene Halter nicht zwangsläufig der Besitzer des Fahrzeuges sein muss.

Der Besitzer ist derjenige der die Möhre gekauft,bezahlt und den Kaufvertrag sowie den Brief hat.
So einfach ist das !!

Soweit klar! Nur, wer ist dann der gesetzliche Eigentümer? Gibts da keinen?:kopfkratz::confused:
Halter ist der, der die Karre sich hält, also benutzt und Versicherung, Steuer und Werkstatt zahlt.
Steuer müsste doch eigentlich der besitzer zahlen, sehe ich das richtig?
 
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hoksila

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Du verwechselst die Grundsteuer mit der vierteljährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgabe. Letztere ist eine Komunalsteuer, mit der z.B. die Straßenreinigung refinanziert wird. Die Grundbesitzabgabe ist ein umlagepflichtiger Mietbestandteil.

Meinst Du die Grunderwerbssteuer?

Gruß, hoksila
 

Heli

Fragensteller...
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war "Onkel" und "Nichte"......n "Schenkungsvertrag" lag nicht vor und auch die Abzahlungsvereinbarung war anscheinend nur "mündlich"....

Onkel war laut "Kaufvertrag" Eigentümer und auch als Halter des KFZ im KFZ-Brief eingetragen, bezahlte die Versicherung nebst Steuer....
die Nichte war lediglich tägliche Nutzerin über dem gesamten Zeitraum und bezahlte die Tankrechnungen....

^^

alles nicht mehr so Einfach.

Habe mir die Gesichte dahinter jetzt nicht durchgelesen, nur den juristischen Aspekt...

Der Onkel hat seiner Nichte wie du schreibst ein Auto geschenkt das er für 1000 EUR gekauft hatte, und sie sollte bei dieser ''gemischten'' Schenkung an ihn 1200 EUR zurückzahlen...
Sachen gibt es dir glaubt man kaum...
 

nachtstern

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Habe mir die Gesichte dahinter jetzt nicht durchgelesen, nur den juristischen Aspekt...

Der Onkel hat seiner Nichte wie du schreibst ein Auto geschenkt das er für 1000 EUR gekauft hatte, und sie sollte bei dieser ''gemischten'' Schenkung an ihn 1200 EUR zurückzahlen...
Sachen gibt es dir glaubt man kaum...

der "Onkel" hat das Auto gekauft, der Nichte nach seiner Aussage per "Mietkauf" überlassen,
Sie sagte aus, das es eine Schenkung war....
na ja....besseres Dekolteé vielleicht ^^
 

nachtstern

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Du verwechselst die Grundsteuer mit der vierteljährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgabe. Letztere ist eine Kommunalsteuer, mit der z.B. die Straßenreinigung refinanziert wird. Die Grundbesitzabgabe ist ein umlagepflichtiger Mietbestandteil.

https://ratgeber.immowelt.de/a/die-...erechnung-was-eigentuemer-wissen-muessen.html
Wer Grundeigentum besitzt, wird in Deutschland in der Regel einmal im Jahr zur Kasse gebeten. Die Grundsteuer wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres von den Gemeinden erhoben. Für die Städte und Gemeinden zählt die Steuer zu den wichtigsten Einnahmequellen. Aus ihrem Erlös investieren die Kommunen in Bereiche des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise Infrastruktur oder Schulen. Zahlen muss sie jeder, der ein unbebautes oder bebautes Grundstück besitzt
 
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Du verwechselst die Grundsteuer mit der vierteljährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgabe. Letztere ist eine Kommunalsteuer, mit der z.B. die Straßenreinigung refinanziert wird. Die Grundbesitzabgabe ist ein umlagepflichtiger Mietbestandteil.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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