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ja Watson, oder soll ich sagen, Sherlock
kennen wir doch alles
erst versuchten die Mütter über teure Mieten die Gewinne der Töchter abzusaugen, dem ist schon seit Jahren ein Riegel vorgeschoben
dann versuchten sie das "berühmte" Starbucksmodell, also den Töchtern Lizenzgebühren in Rechnung zu stellen und damit die Gewinne zu verschieben, auch das ist seit Jahren durch die Fiskalpolitik beendet
wenn Töchter also per Lizenzgebühren ihre Gewinne ans Mutterhaus verschieben, bezahlen sie auf diese Lizenzgebühren ... was ??!
genau ... Steuern
uuuuuhhhhuuuu
übrigens:
#17.477
du erinnerst dich ?!!?
Quatschkopf,
zahlt die inländiche Tochter an die Mutter, erhöht sich der Gewinn der Mutter ( Organträger) als Leistungsempfänger ( = Betriebseinnahme ) und der abzuführende Gewinn der Tochter (Organgesellschaft) mindert sich (da Betriebsausgabe ) am Verhältnis der Abführung des Gesamtgewinn Organgesellschaft an Organträger ändert sich nichts. Somit entsteht keine Ertragsteuer bei der Organgesellschaft. Wir reden vom Normalfall !!!!
Ist die Lizenzgebühr im Ausnahmefall nach Fremdvergleich überhöht, dann würde ein Korrektur als Mehrausschüttung vorgenommen und die Abzugsteuer 25 % für die Mehrausschüttung müsste die Organgesellschaft ( Organgesellschfat ) tragen = Sonderfall !!! wie fiele andere. Nochmal: wir reden über den Normalfall !!!!!!!!
Dein untaugliches Beipiel steck dir an den Hut.
Reicht zur Einführung, vergess das tröten nicht.