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E-Scooter

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KurtNabb

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Und wodurch ? Wenn unterschiedliche Ansprüche an regelkonformes Verhalten, an Vorsicht und Rücksicht gelten, je nach dem mit welchen Verkehrsmittel ich am Verkehr teilnehme, dann ist das Doppelmoral neben doppelten Rechtsstandards, was denn sonst ?

Unfug. Die Gefährdungshaftung hängt lediglich von der Gefahr ab, die vom jeweiligen Verkehrsmittel ausgeht. Nur Gleiches muss auch gleich behandelt werden.

Erkläre mal, warum dem Fußgänger Aufmerksamkeit gegenüber dem Autoverkehr abverlangt wird, aber nicht gegenüber dem Radverkehr ?

Das kann und muss ich nicht erklären, weil es nicht so ist.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Vordenker bewegen sich gerne in ihrer Traumwelt. Mitdenker äußern sich keinesfalls so wie Du es machst oder willst Du nun sagen, dass Du für Radler mitdenkst?

Nicht Vordenker, sondern Träumer bewegen sich in einer Traumwelt. Natürlich denke ich für Radler mit, schließlich bin ich einer.

Der Bedarf ist falsch angesetzt. Er ist deutlich größer.

Darüber kann man reden, wenn die Verkehrserziehung für Radler umgesetzt ist. Eins nach dem Anderen, und immer schön am Bedarf orientiert.
 

Le Bon

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Weil Du mir von Deinen Pille-Enten erzählst, kriegste jetzt meine Story von einem Radfahrer:

An einem schönen Samstagmorgen fuhr ich über eine 4-spurige Straße mit Rad- und Fußgängerweg in meinem Heimatort zu meiner Autowerkstatt. Es waren weder Fußgänger noch in der Nähe des Radwegs parkende Autos in Sicht. Vor mit auf der Straße einer dieser bunt verkleideten Radfahrer - ungefähr in Deinem Alter - um den Autoverkehr zu behindern, auf der Straße. Um das Verkehrshindernis besser beobachten zu können, benutzte ich die Scheibenwaschanlage meines Autos um die Scheiben zu reinigen. Es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß der arme Radfahrer dabei geduscht wurde.

Dann fuhr ich auf den Hof meiner Werkstatt und sprach mit einigen Monteuren und dem Meister. Dann kam ein wutschnaubender Radfahrer auf den Hof und wollte mich verprügeln. Als die Monteure ihm durch schlüssiges Handeln zu verstehen gaben, daß sie sich gerne an so einem Spiel beteiligen wollten, schlug er mit der Faust mit voller Kraft gegen den Kotflügels meines Autos.

Eine genauere Überprüfung ergab, daß auf dem Kotflügel ein paar leicht Dellen durch den Schlag zu erkennen waren.

Daraufhin bat ich den Radfahrer, sich auszuweisen, damit ich eine ladungsfähige Anschrift für meine Schadensersatzansprüche habe. Einen Ausweis hatte er natürlich nicht dabei. Das brachte mich dazu, die Polizei zu rufen, um die Personalien festzustellen. Als die Polizei da war, brachte die Frau des Gegners und man stellte fest, daß es sich bei den Radfahrer um den in unserer Stadt (gefürchteten....äh) hochangesehenen Geschäftsführer einer Firma handelte.

Ich bat also den Eigentümer der Werkstatt, mir einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung der Dellen zu machen und forderte einen Betrag von über € 300,00 an. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts, das jede Schuld seines Mandanten so weit von sich wies, daß ich mich versucht fühlte, den Friedensnobelpreis zu beantragen.

Mir blieb daher nichts anderes übrig, als in einem ähnlichen Aufsatz wie hier - einmal an die Rechtsanwaltskanzlei und einmal an die Firma des Gegners (schließlich sollte ja jeder sich über den Vorgang freuen) - den Tatbestand aus meiner Sicht darzustellen.

Daraufhin bot mir der Rechtsanwalt - ich hoffe, daß er dafür wenigstens auch ein Honoar bekam - den geforderten Betrag (natürlich ohne Anerkennung einer Verpflichtung) zu zahlen.

Meinem hiesigen Bekanntenkreis habe ich dann (natürlich nur weil mir das aus Versehen rausgerutscht ist) den Namen genannt und dabei herzliches Gelächter geerntet.

Soviel zu Radfahrern!

:mad::happy:
Wenn ein GF einer "angesehenen";) Firma, der sich wahrscheinlich tagsüber im Geschäft an die "normalen" Regeln der augenblicklichen Gesellschaft hält auf dem Rad zum Wahnsinnigen wird, ist ein vor mir häufich schon beobachtetes Syndrom. Wenn ich (sehr selten) mit dem Rad unterwegs bin, verhalte ich mich so, wie im Auto/auf'm Roller: Ich versuche, möglichst keinen zu behindern. Das liegt daran, daß mein Vater, bevor ich den FS machte, sagte, DAS Wichtigste im Verkehr sei, keinen zu behindern. Nach dem Motto, "Was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!!".

Und in der StVO steht's auch noch:
StVO § 1 Grundregeln schrieb:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Man kann mich bestimmt nicht als gesetzestreuen Bürgen ansehen, doch der § 1 der StVO ist für mich in Edelstahl graviert.;)

Das Einzige, was ich nach den geltenden Statuten(!) nicht einhalte, ist die Geschwindichkeit. Im Auto in der Stadt meist noch, mit dem Roller werde ich zu M. Schumacher.;) Abär... ich behindere keinen. Ganz im Gegenteil, hinter mir ist immer jede Menge Platz.;)

In diesem Zusammenhang:

Als ich das letzte Mal mit meiner Familie im Urlaub auf Gran Canaria war, ich meine mich irgendwas an 1990 zu erinnern, bekam ich im Hotel eine englische Zeitung in die Hand. Ich denke, es war der Daily Mirror. Darin stand, daß man bei englischen Touristen das Gefühl hätte, sie würden vor Besteigen des Fluchzeuges in Gatwick oder Heathrow ihr Hirn im Schließfach deponieren und bei Rückkehr dort abholen.;)

GENAU dasselbe Gefühl habe ich bei Radlern.;)
 

Spökes

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Nicht Vordenker, sondern Träumer bewegen sich in einer Traumwelt. Natürlich denke ich für Radler mit, schließlich bin ich einer.



Darüber kann man reden, wenn die Verkehrserziehung für Radler umgesetzt ist. Eins nach dem Anderen, und immer schön am Bedarf orientiert.

Eins nach dem Anderen ist nicht verkehrt. Üblicher Weise fängt man mit denen an von denen die größte Gefährdung ausgeht und so wäre alles gut.

Kampfradler wie Du einer zu sein scheinst gelten weiterhin nicht als Maßstab für Radler.

Gut, dann sind Vordenker eben Träumer.
 
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Nein, das beweise ich nicht. Aber du beweist, das Radfahrer in der Gesellschaft nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet werden. Diese Denkweise resultiert vermutlich aus der zementierten und antiquierten Vorstellung, Rad fahren mit alten Omas und 10 km/h auf dem klapprigen Hollandrad zum Bäcker zu assoziieren = also kann man sie mit Fußgängern vergleichen, ja sie denen rechtlich sogar noch unterordnen.

Nur ist das völlig dumm, wie eben das ganze Konzept beide auf einen Weg zu schicken. Welchen Vorteil hat denn der unaufmerksame Fußgänger, auf sein vermeintliches Vorrecht pochend, wenn er dann vom Radfahrer gerammt wird ? Was nützt eine infantile Anspruchshaltung, die in der Realität keinen Bestand haben wird, weil natürlich der Radfahrer ebenso wie der Krad - oder Autofahrer fahren und schnell von A nach B kommen will ?

Und wieso überhaupt gilt der Radfahrer hier als der " stärkere " Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Fußgänger ? Das ist doch Schwachsinn. Der Radfahrer kann den Fußgänger nicht überfahren im Sinne wie ein Auto oder Laster das kann, wenn ein Radfahrer einen Fußgänger rammt, so trägt er selber ein weit höheres tödliches Verletzungsrisiko, bedingt durch die abrupte Verzögerung und den folgenden Sturz nach einem Kurzstreckenflug.

Also ganz im Gegenteil, der Fußgänger müsste hier dazu veranlagt werden rigorose Aufmerksamkeit walten zu lassen, denn sein Verhalten kann insbesondere für den Radler tödliche Konsequenzen haben.

Und nochmal : Ich lehne das Konzept des gemeinsamen Weges kategorisch ab, es passt einfach nicht. Die einen wollen keine Regeln beachten, fühlen und verhalten sich wie auf einen Bürgersteig und die Radfahrer wollen FAHREN.

Aber, wenn schon, dann müssen wie überall im Verkehr Regeln für ALLE Verkehrsteilnehmer gelten.
Das ist so in der StVO §1 geregelt und gilt auch für Radfahrer! Notfalls müssen sie Schritt fahren oder auf der Straße.

Ergänzung : Wie dämlich und kurzsichtig gedacht ist eigentlich diese sektiererische Haltung jener, die Verkehrsteilnehmer eintüten wollen in Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer ? Ist jenen schon einmal aufgefallen, das es sich zumeist um die gleichen Personen handelt, die jeweils nur mit unterschiedlichen Mitteln unterwegs sind ?

Wenn Du auf dem Fahrad sitzt, wirst Du als Radfahrer eingetütet, bist Du zu Fuß unterwegs, als Fußgänger usw. und immer als Verkehrsteilnehmer. Immer je nach Situation.

So einfach ist das und gar nicht dämlich.

Wenn Hr. Maier also selbstverständlich mit 50 km/ h heute durch die Stadt fährt, trotz des Risikos von spontan auf die Fahrbahn laufenden Fußgängern, so soll er morgen, wenn er mit seinem Rad auf einem gemeinsamen Weg für Fußgänger und Radfahrer unterwegs ist, am liebsten Schritt fahren, andernfalls ist er generell der Böse, läuft ihm ein " blinder " Fußgänger ins Rad.

Niemand zwingt dich, den gemeinsamen Weg zu benutzen. Oft führt der gemeinsame Weg nicht parallel zur Straße, sondern stellt eine Abkürzung dar. Gerne darfst du die Straße nehmen. Dann mußt du nicht auf unberechenbare Fußgänger Rücksicht nehmen, sondern auf unberechenbare Autofahrer. irgend etwas ist immer.

Wenn eine Fußgängerzone morgens für den Lieferverkehr freigegben ist, ist das auch eingemeinsamer Weg. Was nicht heißt, dass der Lieferverkehr da mit 50km/h durchbrettern darf, obwohl er es gerne möchte.

Frage : Wenn man von Maier nicht wirklich erwartet heute mit dem Auto in der Stadt Schritt zu fahren, wegen potentiell unaufmerksamer Fußgänger, wie kann man dann morgen ernsthaft diesen Anspruch stellen und seine Einhaltung erwarten, nur weil der gleiche Maier sein Verkehrsmittel gewechselt hat ?

Schon mal jemand drüber nachgedacht ? :kopfkratz:

Vor dem Richter wird das von Maier erwartet. Die StVO, insbesondere §1, gillt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen, auch wenn sich das manche Verkehrsteilnehmer (je nachdem, ob sie gerade Radfahrer, Fußgänger, ... sind) anders wünschen.

Aber die StVO ist kein Wunschkonzert.
 
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KurtNabb

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Eins nach dem Anderen ist nicht verkehrt. Üblicher Weise fängt man mit denen an von denen die größte Gefährdung ausgeht und so wäre alles gut.

Hat man ja. Für Autofahrer gibt es derlei Schulungen schon. Nun sind die Radler dran.

Kampfradler wie Du einer zu sein scheinst gelten weiterhin nicht als Maßstab für Radler.

Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst. Ich bin mit allen möglichen Verkehrsmitteln unterwegs und plädiere deshalb für ein möglichst friedliches und zweckmäßiges Miteinander.

Gut, dann sind Vordenker eben Träumer.

Insofern, als ich immer noch auf menschliche Vernunft setze, bin ich möglicherweise tatsächlich ein Träumer.
 

Spökes

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Hat man ja. Für Autofahrer gibt es derlei Schulungen schon. Nun sind die Radler dran.
Hat man? Warum dann so etwas und Ähnliches nicht selten:
Flughafen Köln/Bonn Parker wollen Gebühren umgehen und laufen auf Schnellstraße herum
https://www.ksta.de/koeln/flughafen...-und-laufen-auf-schnellstrasse-herum-32579142

Radfahrer beginnen schon viel früher ihr Leben. Entsprechend genießen sie in der Schule bereits Verkehrserziehung. An den dort vermittelten Regeln für Radfahrer ändert sich eigentlich weitestgehend nichts und ihr Potential andere zu gefährden ist relativ klein, so wie sie vorwiegend rechtskonform verkehren. Im späteren Leben machen sie dann den Führerschein und vertiefen ihr Wissen. Manche von ihnen verhalten sich dann wie Autofahrer wenn sie mit dem Rad unterwegs sind.



Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst. Ich bin mit allen möglichen Verkehrsmitteln unterwegs und plädiere deshalb für ein möglichst friedliches und zweckmäßiges Miteinander.
Z. B. weil Du dich nicht mal an die Regeln für Hundeführer hältst und offensichtlich kein relevanter Radfahrer bist, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit über Hundeführer ärgern werden die sich so verhalten wie Du es machst. Das sind dann die Kampfradler.

Insofern, als ich immer noch auf menschliche Vernunft setze, bin ich möglicherweise tatsächlich ein Träumer.
Da ist Nichts mit "insofern"! Bezogen auf den Hundeführer setzt Du ja nicht mal auf eigene Vernunft.
 

KurtNabb

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Hat man? Warum dann so etwas und Ähnliches nicht selten:

https://www.ksta.de/koeln/flughafen...-und-laufen-auf-schnellstrasse-herum-32579142

Radfahrer beginnen schon viel früher ihr Leben. Entsprechend genießen sie in der Schule bereits Verkehrserziehung. An den dort vermittelten Regeln für Radfahrer ändert sich eigentlich weitestgehend nichts und ihr Potential andere zu gefährden ist relativ klein, so wie sie vorwiegend rechtskonform verkehren. Im späteren Leben machen sie dann den Führerschein und vertiefen ihr Wissen. Manche von ihnen verhalten sich dann wie Autofahrer wenn sie mit dem Rad unterwegs sind.




Z. B. weil Du dich nicht mal an die Regeln für Hundeführer hältst und offensichtlich kein relevanter Radfahrer bist, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit über Hundeführer ärgern werden die sich so verhalten wie Du es machst. Das sind dann die Kampfradler.

Da ist Nichts mit "insofern"! Bezogen auf den Hundeführer setzt Du ja nicht mal auf eigene Vernunft.

Du erfüllst alle Voraussetzungen für den Spruch "Er hatte Vorfahrt" auf Deinem Grabstein. Hoffen wir mal, dass es nicht so kommt.
 

Uwe O.

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Toller Beleg.

Wenn mehr Leute Verkehrsmittel X nutzen gibt es auch mehr Verletzte, die Verkehrsmittel X genutzt haben. Oh Wunder.
Daraus leitest du ab: Verkehrsmittel X muss gefährlich sein.

Merkste was?

Ja.
Stimmt.
Der bisher nicht vorhandene Scooter erzeugt mehr Verletzte.
Und vorallem dann, wenn Ungeübte mit 20 km/h über den Bürgersteig brausen, statt zu schieben.
 

schelm65

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Soviel zu Radfahrern!

:mad::happy:

Du willst es nicht verstehen, oder ? Der gleiche Typ hing vielleicht dir oder jemand anders bereits mit hektischer Lichthupe im Kofferraum, weil du die linke Spur auf der Autobahn nicht fluchtartig verlassen hast. Verhaltensweisen im Verkehr ändern sich nicht grundsätzlich mit einem anderen Verkehrsmittel des gleichen Verkehrsteilnehmers. Lass mich raten : Nur sagst du dann nicht, so viel zu Autofahrern ?

Genau deshalb ist es ja Schwachsinn, Maier heute unbekümmert mit 50km/h im Auto durch die Stadt düsen zu lassen, obwohl jederzeit Personen oder Hunde die Fahrbahn spontan betreten könnten, und vom gleichen Maier morgen zu erwarten, er solle den Anspruch zu fahren nahezu aufgeben, weil Personen und Hunde spontan in sein Fahrrad laufen könnten. Er nimmt zwar diesmal nicht sein Auto, dafür aber den Anspruch mit, unbehindert von A nach B fahren zu wollen.
 

Uwe O.

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Hat man? Warum dann so etwas und Ähnliches nicht selten:

https://www.ksta.de/koeln/flughafen...-und-laufen-auf-schnellstrasse-herum-32579142

Radfahrer beginnen schon viel früher ihr Leben. Entsprechend genießen sie in der Schule bereits Verkehrserziehung. An den dort vermittelten Regeln für Radfahrer ändert sich eigentlich weitestgehend nichts und ihr Potential andere zu gefährden ist relativ klein, so wie sie vorwiegend rechtskonform verkehren. Im späteren Leben machen sie dann den Führerschein und vertiefen ihr Wissen. Manche von ihnen verhalten sich dann wie Autofahrer wenn sie mit dem Rad unterwegs sind.

Echt?
Also ich habe noch keine Autofahrer in Massen erlebt, die bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahnstraße, mit Karacho durch die Fußgängerzone, auf dem Bürgersteig oder über den Zenrastreifen fahren gesehen.
 

Uwe O.

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Eins nach dem Anderen ist nicht verkehrt. Üblicher Weise fängt man mit denen an von denen die größte Gefährdung ausgeht und so wäre alles gut.

Das ist auch gut so.

Bei Radlern, die bei Rot über die Kreuzung fahren, glauiben, dass sie auf dem Zebrastsreifen wie die Fußgänger Vorrecht haben, die plötzlich abbiegen, ohne ein Handzeichen zu geben und glauben, sie könnten auf dem B+ürgersteig mit Höchstgeschwindigkeit die Gußgänger erschrecehen, sind soclhe, von denen die höchste Gefahr ausgeht.

Jetzt, wo halb Köln wegen der Radler umgebaut wird und demnächst auch noch die Irren mit dem Scooter ihr Unwesen treiben, sollte man zwangsweise Schrittgeschwindigkeit auf den Radwegen einführen.
 

schelm65

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Unfug. Die Gefährdungshaftung hängt lediglich von der Gefahr ab, die vom jeweiligen Verkehrsmittel ausgeht. Nur Gleiches muss auch gleich behandelt werden.

Die Gefährdungshaftung zwischen Radfahrer und Fußgänger ist willkürlich definiert. Ich begründete bereits, warum. Ein unaufmerksamer Fußgänger kann einen fahrenden Radfahrer tendenziell weit schwerwiegender verletzen als umgekehrt.

Das kann und muss ich nicht erklären, weil es nicht so ist.

Auf dem Papier ja, da gilt Paragraf 1 für alle Verkehrsteilnehmer, in der Rechtspraxis und im realen Verhalten zwischen Fußgängern und Radfahrern auf dem gemeinsamen, zu teilenden Verkehrsweg hingegen wird der Radfahrer jedoch de facto entmündigt und sein Anspruch fahren zu dürfen auf der Basis des allgemein gültigen Grundsatzes aus Paragraf 1 negiert. Diverse Gerichtsurteile belegen das immer wieder, vom Radfahrer werden hier nahezu prophetische Fähigkeiten verlangt. Kann er nicht vorhersagen, wenn ein eben noch rechts gehender Fußgänger spontan den Weg quert und es kommt zur Kollision, so bekommt er regelmäßig die Alleinschuld.

Wer aber diesen Anspruch so stellt, erlässt de facto ein Fahrverbot, so bald der Radfahrer ein Aufkommen an Fußgängern passiert ( überholt ), welches ihn über eine längere Distanz zwingen würde alle paar Meter Schritt zu fahren, weil jeder Fußgänger recht bekäme, läuft er dem Radfahrer plötzlich ins Rad beim Vorbeifahren.
 

schelm65

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Echt?
Also ich habe noch keine Autofahrer in Massen erlebt, die bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahnstraße, mit Karacho durch die Fußgängerzone, auf dem Bürgersteig oder über den Zenrastreifen fahren gesehen.

Dann warst du noch nie in Offenbach. :giggle:
 

schelm65

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Den Ruf der Radfahrer machen die alten, bunt verkleideten Säcke kaputt, die es als ehrenrührig betrachten, mit ihren teuren Rennrädern die eigens für (Idioten wie) sie angelegten Radwege zu benutzen.

Diese (um den Begriff *********** zu vermeiden) lieben, netten und freundlichen Menschen teilen, genau wir Du, die Menschheit in störend oder lebenswert ein. Wir können heilfroh sein, daß diese (aus eigener Sicht) Elite seit 1945 in Deutschland nichts mehr zu bestimmen hat!

:))

Das ist eine ziemlich unterbelichtete Unterstellung. Ich teile nicht ein, sondern den Anspruch aus, Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung möge von allen Verkehrsteilnehmern immer berücksichtigt werden, egal ob sie gerade mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß am Verkehr teilnehmen.
 

schelm65

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Das ist so in der StVO §1 geregelt und gilt auch für Radfahrer! Notfalls müssen sie Schritt fahren oder auf der Straße.

Das bestreitet niemand. Notfalls ist aber nicht kongruent mit normalen Aufkommen an wenigen, sich scheinbar normal verhaltenden Fußgängern, die dann doch spontan den Weg queren. Also warum gilt der §1 der StVO auf gemeinsamen Verkehrswegen nicht für Fußgänger ? Wie soll Verkehr grundsätzlich logistisch gefahrlos funktionieren, wenn eine Gruppe jedweder Verantwortung enthoben wird ? Nochmal, deswegen lehne ich dieses Konzept der gemeinsamen Fuß - Radwege grundsätzlich ab.

Wenn Du auf dem Fahrad sitzt, wirst Du als Radfahrer eingetütet, bist Du zu Fuß unterwegs, als Fußgänger usw. und immer als Verkehrsteilnehmer. Immer je nach Situation.

Eine Binse, um die es nicht ging, sondern um die Illusion, ein Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer würde sein Verkehrsverhalten nicht mitnehmen, unabhängig seiner Fortbewegungsart. Also ist es naiv bis kreuzgefährlich zu erwarten, der Autofahrer, der zufällig als Radfahrer auf dem gemeinsanen Weg fährt, würde deshalb auf seinen gewohnten Anspruch verzichten normal FAHREN zu dürfen und den Anspruch aufgeben, andere Verkehrsteilnehmer müssen auch §1 berücksichtigen.

Niemand zwingt dich, den gemeinsamen Weg zu benutzen.Oft führt der gemeinsame Weg nicht parallel zur Straße, sondern stellt eine Abkürzung dar. Gerne darfst du die Straße nehmen. Dann mußt du nicht auf unberechenbare Fußgänger Rücksicht nehmen, sondern auf unberechenbare Autofahrer. irgend etwas ist immer.

Doch,der Gesetzgeber tut das, wenn der gemeinsame Fuß- Radweg parallel zur Fahrbahn verläuft und baulich zumutbar befahren werden kann. Jetzt erklär mir nur noch, wie ich in diesem Fall die Straße verlasse ohne den gemeinsamen Fuß- Radweg zu benutzen ? Tarnkappe, Helikopter ordern ?

Wenn eine Fußgängerzone morgens für den Lieferverkehr freigegben ist, ist das auch eingemeinsamer Weg. Was nicht heißt, dass der Lieferverkehr da mit 50km/h durchbrettern darf, obwohl er es gerne möchte.

Unpassender Vergleich. Der richtige Vergleich war der zum Autofahrer, der ohne Bedenken mit über einer Tonne und 50 km/h durch die Stadt fährt, obwohl JEDERZEIT unaufmerksame Fußgänger oder Haustiere auf die Straße rennen könnten. Das ist eine sehr selektive Auslegung des Anspruches nach Allgemeingültigkeit des §1 der StVO. Hier ja, auf dem gemeinsamen Fuß- Radweg nein.

Vor dem Richter wird das von Maier erwartet. Die StVO, insbesondere §1, gillt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen, auch wenn sich das manche Verkehrsteilnehmer (je nachdem, ob sie gerade Radfahrer, Fußgänger, ... sind) anders wünschen.

Nein, wird es nicht. Wenn ein Fußgänger spontan auf eine für 50km/h freigegebene Straße vor ein fahrendes Auto läuft, wird dem Autofahrer bescheinigt die Kollision nicht verhindern zu können, bei einem Radfahrer wird erwartet das unaufmerksame Verhalten des Fußgängers antizipieren zu müssen und deshalb grundsätzlich der potentiellen Gefahr angemessen zu " fahren " = absteigen und am besten schieben.
 
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nachtstern

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Fünf Jahre lang mindestens zwei Mal am Tag. Ich weiß nicht wie es jetzt ist, aber damals waren die Ampeln Nachts nicht ausgeschaltet. Und am l'Etoale auch schon mehrfach.

Aber solche Kreisverkehre sind eher die Ausnahme, der größte Teil dient der Geschwindigkeitsreduzierung, z.B. an Einmündungen und die Kinder, um die es ging, tummeln sich wohl auch nicht Nachts an den Straßen.

tja...
ick bin seit Jahren zu den unterschiedlichsten Uhrzeit in Berlin unterwegs,
aber "Ausgeschaltete Ampeln"? ^^
Damit kommen 95% der Autofahrer hier in Berlin nicht klar....

nochmal zum Kreisverkehr:
Der Radius ist hier entscheidend, wie Hoch die Geschwindigkeit maximal sein kann....
was den großen Stern an geht: Mit Motorrad nicht schneller als 100Km/h
mit nem normalen PKW mit guter Bodenhaftung annähernd ebenso schnell
als Beifahrer in ner "Ente" bekommt man allerdings schon bei 50Km/h das Kotzen
 

Spökes

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Du erfüllst alle Voraussetzungen für den Spruch "Er hatte Vorfahrt" auf Deinem Grabstein. Hoffen wir mal, dass es nicht so kommt.
Danke für deine vorsorgliche Anteilnahme. Aber es stimmt: wenn man sich an die Regeln hält lebt man gefährlich. Nun, in einer Metropolregion verwurzelt nutze ich das Rad schon seit Jahrzehnten und im fitten Zustand lieber mit im fließenden Verkehr, gerne über mehrere Spuren, dabei. Bei meiner letzten Stadttour mit dem PKW kam ich auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h. Da wird der trainierte Radler erst wach. Dass ich immer noch lebe ist der Tatsache geschuldet dass nur wenige unter Automobilitismus leiden und sich weiche Ziele jagen. Die verstehen ihr Auto auch nicht als repräsentatives Objekt.
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Danke für deine vorsorgliche Anteilnahme. Aber es stimmt: wenn man sich an die Regeln hält lebt man gefährlich. Nun, in einer Metropolregion verwurzelt nutze ich das Rad schon seit Jahrzehnten und im fitten Zustand lieber mit im fließenden Verkehr, gerne über mehrere Spuren, dabei. Bei meiner letzten Stadttour mit dem PKW kam ich auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h. Da wird der trainierte Radler erst wach. Dass ich immer noch lebe ist der Tatsache geschuldet dass nur wenige unter Automobilitismus leiden und sich weiche Ziele jagen. Die verstehen ihr Auto auch nicht als repräsentatives Objekt.

Ich hoffe du ärgerst keine rechts abbiegenden LKW. Das ist schon ein paar mal ins Auge gegangen....unter anderem. :D
 

Spökes

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Also ich habe noch keine Autofahrer in Massen erlebt, die bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahnstraße, mit Karacho durch die Fußgängerzone, auf dem Bürgersteig oder über den Zenrastreifen fahren gesehen.

In Massen sieht man die Rotlichtverstöße der Autofahrer nicht, nein, schon alleine weil jeder einzelne Autofahrer viel Platz benötigt und eben auch nicht alle Autofahrer immer zeigen was man kann. Aber drei, vier so mehr oder weniger gleichzeitig mit dir vorne weg, der Du noch so gerade unter der Toleranzgrenze bei gelb drüber gerutscht bist sicher doch?

Bei den anderen Punkten muss ich überlegen. So etwa habe ich sicher schon mit Autofahrern erlebt. Das gibt es alles. Das waren echte Amok-Fahrten. Mit Fahrräder fällt mir dies nicht so in die Erinnerung. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass es solche Situationen gibt, wie auch Fußgänger einem ins Rad laufen können.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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