Ich erkläre das mal.
MeckPomm hat einmal in 05/2020 und nochmal in 05/2021 Menschen die Ihren Hauptwohnsitz nicht in MeckPomm haben
den Zugang und den Aufenthalt zu Ihrem Eigentum verboten, das betraf Grundstücke, Boote usw.
Hier kannst Du das mal nachlesen:
Mecklenburg-Vorpommern: Zweitwohnbesitzer wehren sich gegen Einreiseverbot | https://www.rnd.de/reise/mecklenburg-vorpommern-zweitwohnbesitzer-wehren-sich-gegen-einreiseverbot-DHLHHNH6D5FYFO2UFBD6P3XFSE.html
2020 hatte ich erfolgreich dagegen geklagt, 2021 war das schwieriger, mein Rechtsbeistand riet mir dazu unsere
Argumentationskette noch mit der tollen wirkungsvollen Impfung zu untermauern.
Auch 2021 habe ich dann erfolgreich gegen MeckPomm geklagt, Recht habe ich aber erst bekommen,
als die eklatante Mißachtung meiner Grundrechte wieder aufgehoben war.
In so fern hätte ich natürlich warten können und mich weiter des Nachts auf mein Grundstück über Waldwege mit geborgen PKWs mit dortigem Kennzeichen schleichen können.
Leider ist mir das rein von meinen Prinzipien nicht gegeben.
In Deutschland gibt es nur wenige zeitnahe Möglichkeiten sich gegen den Staat und andere Mächte zu wehren,
das eine ist die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes, das andere das Hinwegsetzen über nicht Verfassungskonforme Gesetze,
in diesem Fall Verordnungen durch Ermächtigung der Regierung.
So lange ich mit den rechtlichen Möglichkeiten durchkomme, werde ich mein Recht so durchsetzen,
andernfalls "kann ich auch anders".