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Das ist ja noch dämlicher als zu behaupten das Landgericht Hamburg hätte entschieden, dass Höcke nicht als Faschist bezeichnet werden dürfte.Doch bei dir jeder Beitrag. Im Übrigen handelte der VS gerichtlich bestätigt klar verfassungswidrig.
Die Einigung zwischen Gericht und Bundesamt war nach der Klage der AfD.
Der Verfassungsschutz durfte die AfD als Verdachtsfall einstufen, aber nicht darüber reden.
Verwaltungsgericht Köln nun entschieden, dass bis zum Abschluss eines von der AfD beantragten Eilverfahrens der Nachrichtendienst die Partei weder als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen noch beobachten darf.
Das ist alles von verfassungswidrig keine Spur.
Heul doch ein bisschen .....Der angebliche Verfassungs-Schutz mutiert zum Verfassungs-Schmutz.