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Die gesamte AfD nun "Verdachtsfall"

MANFREDM

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Da irrst du dich gewaltig.
Über verfassungswidrige Vorgehensweisen entscheiden Gerichte.

Auf welche Prinzipien?
Und dann verlinke doch bitte mal das Urteil mit der Stelle wo das Gericht auf die Verletzung der grundlegende Prinzipien des Grundgesetzes verwiesen hat.
Laber nicht herum, hier nochmal Gans genau für dich.

Die gesamte AfD nun "Verdachtsfall" | Gesellschaft | https://www.politik-sind-wir.net/threads/die-gesamte-afd-nun-verdachtsfall.17494/post-1612822
 

zebra

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Die Arbeitslosigkeit von den europaweit niedrigen 3,6 % hat genau nichts mit Migranten zu tun, insbesondere von den Migranten, welche du meinst.
Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen wegen Corona und wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU. Umgekehrt muss man aber auch festhalten, dass durch die Personenfreizügigkeit viele gute Fachkräfte aus Deutschland gekommen sind, welche brav Steuern zahlen. Unter dem Strich ein klares Geschäft und ein Mehrwert. Die Schweiz hat im Vergleich zu Deutschland eine viel klügere Einwanderungspolitik, welches die Zahlen belegen.

BG, New York
kein Land der Erde ist so Blöd wie Deutschland mit der Einwanderung ... 😂
das ist wie wenn sich ein perverser ständig selber in den Sack haut ...😂😂😂
 
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Lass doch diesen Kleinschreiber sülzen. Da ist doch noch solch Kleinschreiber am werkeln.....
bei schwerer see:
am nachttopf festhalten.
von außen.
will das berti nicht seinem freund beistehen?
tölpel @Orwellhatterecht sitzt schon wieder bis zum hals ....
das berti schreibt doch so elegantes deutsch.
 
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Du willst dich wissen, was ich an Deiner AfD undemokratisch halte, ......
"Du willst dich wissen, ..." ????
tölpeldeutsch?

https://www.politik-sind-wir.net/th...-nun-verdachtsfall.17494/page-38#post-1612015

Die gesamte AfD nun "Verdachtsfall" | Gesellschaft | https://www.politik-sind-wir.net/threads/die-gesamte-afd-nun-verdachtsfall.17494/page-48#post-1613263

beitrag #750
Orwellhatterecht schrieb:
Um Zitate fälschen bist Du wahrlich ein Meister!

welches zitat habe ich denn gefälscht?

bisher gibt es dazu keinerlei angaben.
Nichts.
soweit kommts noch, dass ein abgewrackter verleumderischer tölpel eine derartige beschuldigung unter sich lässt - und sich dann feig davonstiehlt.
Was bildet sich dieser charakterkretin eigentlich ein?
 
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bei schwerer see:
am nachttopf festhalten.
von außen.
will das berti nicht seinem freund beistehen?
tölpel @Orwellhatterecht sitzt schon wieder bis zum hals ....
das berti schreibt doch so elegantes deutsch.
Schei$$erle, was ist denn ? Spielt mit dir immer noch keiner. Ab zu Mutti aufn Arm....... :)
 

Fredericus Rex

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Das betrifft aber nicht den Verfassungsschutz!

Zitat Urteil
Durch das Bekanntwerden der Einstufung der Antragstellerin als ‘Verdachtsfall’ durch bundesweite Medienberichterstattung ist bereits derart in die durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen worden............
Ende
Hier wird erstens NICHT die Einstufung der AfD zum Verdachtsfall gerügt sondern das Bekanntwerden.
Und es wird auch nicht genau festgestellt, wer das Bekanntwerden zu verantworten hat.
Es wurde nur darauf hingewisen, dass der Verfassungsschutz nicht ausreichend für die Geheimhaltung gesorgt hätte.
Und das ist kein Verfassungsbruch!
Mitwisser gab es viele, die Landesämter für Verfassungsschutz und die Geheimdienskontrolleure des Bundestags, die alle wussten davon.
 

MANFREDM

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Das betrifft aber nicht den Verfassungsschutz!

Zitat Urteil
Durch das Bekanntwerden der Einstufung der Antragstellerin als ‘Verdachtsfall’ durch bundesweite Medienberichterstattung ist bereits derart in die durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen worden............
Ende
Hier wird erstens NICHT die Einstufung der AfD zum Verdachtsfall gerügt sondern das Bekanntwerden.
Und es wird auch nicht genau festgestellt, wer das Bekanntwerden zu verantworten hat.
Es wurde nur darauf hingewisen, dass der Verfassungsschutz nicht ausreichend für die Geheimhaltung gesorgt hätte.
Und das ist kein Verfassungsbruch!
Mitwisser gab es viele, die Landesämter für Verfassungsschutz und die Geheimdienskontrolleure des Bundestags, die alle wussten davon.
Ach, der sog. Verfassungsschutz ist nicht dafür verantwortlich, dass seine Einstufung bekannt wird, obwohl er vorher die Vertraulichkeit zugesagt hat.

Deine Aussagen sind an lügnerischer Dummheit nur durch den sog. Verfassungsschutz zu überbieten. Weiterhin hat der sog. Verfassungsschutz nichts gegen die Medienberichterstattung unternommen.
 

Roquette

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Das betrifft aber nicht den Verfassungsschutz!
................
Und es wird auch nicht genau festgestellt, wer das Bekanntwerden zu verantworten hat.
Es wurde nur darauf hingewisen, dass der Verfassungsschutz nicht ausreichend für die Geheimhaltung gesorgt hätte.............
Das ist falsch, was du schreibst, denn:

Laut dem Verwaltungsgericht stehe aber fest, „daß in dem Bundesamt zurechenbarer Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall“ in „mißachtender Weise ‘durchgestochen’ worden ist“. Als Beweis werden in dem Beschluß auch Medienberichte angeführt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe Stillhaltezusagen abgegeben, doch „diese Vertrauensgrundlage, auf der die vorhergehenden Entscheidungen beruhten, ist nunmehr zerstört“. Es bestehe „angesichts des Gangs der Ereignisse“ in bezug auf das Durchstechen von Informationen „auch eine konkrete Wiederholungsgefahr“.

Also: Das Amt hat sich selbstverständlich das Durchstechen anrechnen ( "in zurechenbarer Weise") zu lassen.
 

MANFREDM

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eines steht jetzt schon fest:
es gibt nicht den geringsten hinweis darauf, welches zitat der forumstölpel @Orwellhatterecht als gefälscht ansieht.
nicht den geringsten.
auch nicht auf mehrfache anfrage.
Vorschlag: Warum stellst du den nicht auf ignore? Der ist doch nicht satisfaktionsfähig.
 

Picasso

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Das betrifft aber nicht den Verfassungsschutz!

Zitat Urteil
Durch das Bekanntwerden der Einstufung der Antragstellerin als ‘Verdachtsfall’ durch bundesweite Medienberichterstattung ist bereits derart in die durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen worden............
Ende
Hier wird erstens NICHT die Einstufung der AfD zum Verdachtsfall gerügt sondern das Bekanntwerden.
Und es wird auch nicht genau festgestellt, wer das Bekanntwerden zu verantworten hat.
Es wurde nur darauf hingewisen, dass der Verfassungsschutz nicht ausreichend für die Geheimhaltung gesorgt hätte.
Und das ist kein Verfassungsbruch!
Mitwisser gab es viele, die Landesämter für Verfassungsschutz und die Geheimdienskontrolleure des Bundestags, die alle wussten davon.
Richtig. Es war offensichtlich das hier zu Ungunsten der Chancengleichheit in den Wahlkampf eingegriffen wurde. Da hat das Gericht ein P davor gesetzt.

Nur damit die Fettleber - Parteien bessere Chancen haben, darf die einzige wirkliche Opposition nicht diffamiert werden.

Die AfD ist somit kein Beobachtungsfall. Noch dazu hat sie durch dieses Gerichtsurteil Wähler hinzu gewonnen. Ich begrüße das.
 

Fredericus Rex

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Ach, der sog. Verfassungsschutz ist nicht dafür verantwortlich, dass seine Einstufung bekannt wird, obwohl er vorher die Vertraulichkeit zugesagt hat.
Natürlich ist er dafür verantwortlich, hat das Gericht ja auch gesagt.
Nur ist das kein Verfassungsbruch des Verfassungsschutz.
Wenn überhaupt, dann nur von der Person die geplappert hat.
Deine Aussagen sind an lügnerischer Dummheit nur durch den sog. Verfassungsschutz zu überbieten.
Ich kann deinen Ärger ja verstehen.
Wenn die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei öffentlich wird, dann ist das natürlich ein Ärgernis für die Verfassungsfeinde.
Weiterhin hat der sog. Verfassungsschutz nichts gegen die Medienberichterstattung unternommen.
Da wir eine freie Presse haben ist das nicht möglich.
Sonderbar, sonst behauptest du und deine Spießgesellen immer die Presse wäre eine Lügenpresse und würden nur das berichten was die Regierung vorgibt.
Und kaum macht sie das nicht, forderst du genau das!
 

Fredericus Rex

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Das ist falsch, was du schreibst, denn:

Laut dem Verwaltungsgericht stehe aber fest, „daß in dem Bundesamt zurechenbarer Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall“ in „mißachtender Weise ‘durchgestochen’ worden ist“. Als Beweis werden in dem Beschluß auch Medienberichte angeführt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe Stillhaltezusagen abgegeben, doch „diese Vertrauensgrundlage, auf der die vorhergehenden Entscheidungen beruhten, ist nunmehr zerstört“. Es bestehe „angesichts des Gangs der Ereignisse“ in bezug auf das Durchstechen von Informationen „auch eine konkrete Wiederholungsgefahr“.

Also: Das Amt hat sich selbstverständlich das Durchstechen anrechnen ( "in zurechenbarer Weise") zu lassen.
Siehe Beitrag #954
 
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Wenn es darum ginge, welche Partei die Erwartungen nicht erfüllt,- und somit wegkann - dürfte es die etablierten Parteien garnicht mehr geben. !
Ich prophezeihe der AfD noch einen gewaltigen Aufschwung...
Ich kack einen großen Haufen auf die AfD.
 

Fredericus Rex

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Richtig. Es war offensichtlich das hier zu Ungunsten der Chancengleichheit in den Wahlkampf eingegriffen wurde. Da hat das Gericht ein P davor gesetzt.
So ist es.
Eine andere Frage drängt sich mir auf.
Sind die deutschen Gerichte jetzt unabhängig was von Rechten im allgemeinen, von dir und vielen anderen hier bestritten wird, oder ist ein Gericht nur dann unabhängig wenn es im Sinne der AfD urteilt, aber ansonsten nicht?

Nur damit die Fettleber - Parteien bessere Chancen haben, darf die einzige wirkliche Opposition nicht diffamiert werden.
*Heiterkeit
Zumindest nicht vor der Wahl darf sie ohne die Eilentscheidung darüber "diffamiert" werden.

Die AfD ist somit kein Beobachtungsfall.
Also das ist noch lange nicht raus.
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz nur, dass die AfD VORERST nicht als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden darf.
Noch dazu hat sie durch dieses Gerichtsurteil Wähler hinzu gewonnen. Ich begrüße das.
*Heiterkeit
Wie lumpig dein Orakel die Zukunft vorhersagt haben wir doch alle schon mit bekommen .....
 

Picasso

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Wie lumpig dein Orakel die Zukunft vorhersagt haben wir doch alle schon mit bekommen .....Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz nur, dass die AfD VORERST nicht als Verdachtsfall
Heute ist schon mal Probewahl. Schaun wir mal wie sehr die AfD sich verbessert.
Richtig. Die AfD ist kein Verdachtsfall.
 

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