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Tja ja so ein "dem Grundgesetz gedeckter Beitrag" - völlig unverändert, jeder kann es nachprüfen :Klarstellung:
Mir geht es nicht darum die Beziehungen zu steuern. Der Beispiel i.B.a. Anarchie habe ich spontan gemacht.
Das Fremdgehen in einer Beziehung ist Killer der Beziehung. An dem Moment an dem einer der Partner oder beide fremdgeht/fremdgehen ist die Beziehung zerstört, sie wird nicht mehr wirklich geführt. Es findet Anarchie statt. Will man die Anarchie umgehen/vermeiden, so muss das vertrauen existieren.
Soeben wie das Vertrauen zwischen Politiker und Bürger. Wenn die Politiker fremdgehen dann habt ihr genau die Situation die euch vor Augen präsentiert wird.
Ich kann nichts dafür dass so manchen meine Beiträge nicht gefallen. meine Beiträge sind dem Grundgesetz gedeckt und äußere ich mich der Ordnung entsprechend, im Gegenteil von so manchen User die es u.a. nicht anders können als meine Beiträge im Zitat so zu verändern und entsprechend an Anarchie anzupassen.
Art. 2 GG kennt drei Schutzsysteme und zwar die ordentliche, ordentliche und militärische und nur militärische. Bei dem ersten System versucht die Polizei die Situation unter Kontrolle zu kriegen. Bei dem zweiten System wird Militär zur Hilfe geeilt, hält sich aber an die geltende Rechtsordnung. Reicht die geltende Rechtsordnung nicht aus, um die Wahrung des Art. 2 GG auf Leben und Leib zu sichern bzw. in Ordnung zu bringen, so tritt das militärisches System (Militärstunde) ein und setzt die geltende Rechtsordnung außer Kraft. Es tritt das Militärrecht ein. Es gibt keine Rechtsmitteln und das was das Militärgericht entscheidet wird am selben Tag vollstreckt bzw. sehr schnell innerhalb 1-2 Tagen. Deutschland muss sich nach dem Militärgesetz verhalten bzw. richten. Todesstrafen sind dann möglich bzw. werden angewendet und vollstreckt.
Grundgesetz, Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.