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Die „Diktatorenermächtigung“, der § 93d BVerfGG

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Timirjasevez

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ich muss dich etwas korrigieren (das von mir Gefettete):
DU glaubst, ich sei - von dir - verstanden worden.
alles Andere ist doch bloß hoffende Aufforderung - oder? :)

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Korrigiere mich, wie Du willst. Aber sicher haben Dich die Mitlesenden und die Forencommunity längst verstanden. Und erkannt.:)
 

interrogativ

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Eine "repräsentative Demokratie" deren "Repräsentanten" nur ihrem - nicht mehr vorhandenen - Gewissen verpflichtet sind - und nicht etwa der Bevölkerung - verdient den Namen nicht.
Ein "Rechtsstaat" dessen "Recht" nur den - nicht vorhandenen - Gewissen der rechtsprechenden Richter überlassen bleibt - nicht etwa "im Namen des Volkes" - ist kein Rechtsstaat.
Logische Frage:
WO leben wir eigentlich??? :)

in einer Staats - Simulation ❗️

Zitat:
Die BRD ist die Simulation eines Staates!
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.co...hung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-luge/
 
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Korrigiere mich, wie Du willst. Aber sicher haben Dich die Mitlesenden und die Forencommunity längst verstanden. Und erkannt.:)

diese Hoffnung eint uns :)

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Demonstranz

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Es reicht doch schon, wenn du für deine Beiträge nicht regresspflicht gemacht wirst...so kulant ist unser Rechtsstaat und die wunderbar austarierte Jurisprudenz...

oder guggest du auch Couch-Tischi in Sichthöhe ?

:)
 
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Es reicht doch schon, wenn du für deine Beiträge nicht regresspflicht gemacht wirst...so kulant ist unser Rechtsstaat und die wunderbar austarierte Jurisprudenz...

oder guggest du auch Couch-Tischi in Sichthöhe ?

:)


war das jetzt GEIST-reich
oder doch eher GEIST-arm? :)
 

Demonstranz

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weder noch.... nur mal notwenig...
 
OP
Ei Tschi
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[MENTION=3326]Demonstranz[/MENTION], wenn Du ernst genommen werden möchtest,
solltest Du Nachvollziehbarkeit herstellen für das, was Du hier fallen lässt.
Latrinenwandsprüche müssen schon sehr lustig sein,
dass sie beim Schütteln helfen können, womit ich nicht gesagt habe,
dass das von dir Gemeinte in die Nähe solcher Schreibkunst kommt.

[MENTION=403]Timirjasevez[/MENTION], bis heute gibt es keinen erfolgreichen Versuch,
die Brisanz der Diktatorenermächtigung ins Bewusstsein des Souveräns zu rücken.

Der Endpunkt des deutschen Rechtssystems ist übrigens ein Gewaltakt,
den man als legitime Selbsthilfe bezeichnen darf,
sofern der Rechtsstaat auf sein Gewaltmonopol verzichtet hat
mit entsprechenem Juristenversagen. Dass das Volk sich gewöhnlich schwer tut damit,
dies zu erkennen, lässt sich mit dem wichtigsten Menschenrecht ändern,
dem Art. 2 GG, der allen ermöglicht, sich jederzeit Rechtsklarheit zu verschaffen,
wenn machtvolle Fremdbestimmung zu unangenehm ausgefallen ist.

...

Ja, das sowas möglich ist, zeigt nur auf, das unsere Politik zielstrebig ihren Weg geht und wir (siehe vorletzten Post) genug Deppen haben, die derartiges noch begrüßen.

Die Politik geht ihren Weg so zielstrebig wie das Volk, das mit seinem Verhalten immernoch jede Menge Handlungsbedarf für die Politik produziert. Die große Bedeppertheit liegt darin, dass die vielen Einzelnen ihren Anteil nicht wahrhaben wollen für das, was sich zu Unrecht auswächst über die dynamischen, miteinander verknüpften Machthierarchien allenthalben, und davon ausgehen, Mächtige ganz oben könnten zaubern.


Natürlich wäre es wünschenswert - aber auch entlarvend - wenn ausgerechnet [MENTION=3362]Dummi[/MENTION] fertige Lösungsvorschläge präsentieren könnte, für die Rück-Umwandlung eines inzwischen zum "so-tun-als-ob-Gemeinwesen", hin zu einem tatsächlichen - von den Bürgern verstandenen, gewollten und getragenen - freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
Dass ich das nicht kann,
das sei mir bitte verziehen.
das ich das aber nicht einmal hinterfrage - das sei mir NICHT verziehen :)

...

Es steht seit längerem ein Möglichkeit zur Verfügung, die unsere Gesellschaft einem tiefgreifenden Wandel unterziehen würde. Ich bemühe mich darum, gemeinem Volk diese Möglichkeit näher zu bringen, nachdem bislang alle damit konfrontierten renommierten Experten ohne Wenn und Aber zugestimmt haben.

Der § 93d BVerfGG müsste ersatzlos gestrichen werden. Er verletzt nicht nur das stärkste Demokratierecht, die Selbstbestimmung. Er wäre überhaupt nicht nötig, würde das Bundesverfassungsgericht das Volk so informieren über seine Verantwortung und seine Zuständigkeit, dass kaum noch Verfassungsbeschwerden eingehen würden in Karlsruhe, die nur abgelehnt werden können, weil Sinnloses beklagt wird oder der Bürger dem Gericht Sinnloses zumutet. Wenn ich 98% aller Kunden, die in meine Wurschteria kommen, klarmachen müsste, dass sie bei mir keinen Fisch bekommen, würde ich mich mal mit dem beschäftigen, was sie mir in die Arme treibt.

Dass die mit diesem Gesetz mögliche „Verweigerung des rechtlichen Gehörs“ Rechtsstreite provoziert und Vorgerichte zu entsprechendem Verhalten motiviert, das Rechtsuchende nach Karlsruhe treibt, lässt sich freilich beim Hoppeln hinter einem Lenkrad in so einem Gefährtle 🚜 nicht so ohne weiteres erkennen ... Ich hoffe, Du hast noch genug Haare auf dem Kopf, Timirjasevez, oder einen weichen Traktorführerhaushimmel ...
 

interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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prüfe wirklich mal den gesamten Text der § 93b+c+d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
du wirst merken:
unsere Grundgesetzauslegung (x für u) liegt in den Händen von 3 "unabhängigen" Richtern, die NIEMANDEM Rechenschaft schuldig sind.
In was für einer Verfassung ist denn eine solche Verfassung??? :)

in einer Fassungslosen :❓/
 

MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Ich will [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] nicht in die rechte Ecke stellen, keinesfalls, aber dennoch, Pfoten wech vom BverfG, das ist die einzige Instanz dzie uns noch vor Brüssel, dem BT und der Regierung schützen kann, oder?
Der Bundesrat wird ja eh zunehmend übergangen oder verkommt zur Kungelbude.

fettung und rot durch mich
Das BVerfG kann niemanden vor nichts schützen!


prüfe wirklich mal den gesamten Text der § 93b+c+d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
du wirst merken:
unsere Grundgesetzauslegung (x für u) liegt in den Händen von 3 "unabhängigen" Richtern, die NIEMANDEM Rechenschaft schuldig sind.
In was für einer Verfassung ist denn eine solche Verfassung??? :)

Das GG ist in dieser Verfassung, weil es vom Parlament und Regierung dorthin gebracht wurde.

Das BVerfG kann nur feststellen, ob ein Gesetz/Verordnung GG-kompatibel oder GG-widrig ist. Das Parlament/Regierung muss ein Gesetz also so ändern oder formulieren, das es dem GG entspricht.
Oder aber das Parlament/Regierung ändert das GG entsprechend, damit ein Gesetz GG-konform ist.
Deshalb ist es ein Fehler, die Verfassung in die Hände der Legislative zu geben, es kann ein "Putsch von oben" durch Verfassungsänderung geben.
 
OP
Ei Tschi
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...

Das GG ist in dieser Verfassung, weil es vom Parlament und Regierung dorthin gebracht wurde.

Das BVerfG kann nur feststellen, ob ein Gesetz/Verordnung GG-kompatibel oder GG-widrig ist. Das Parlament/Regierung muss ein Gesetz also so ändern oder formulieren, das es dem GG entspricht.
Oder aber das Parlament/Regierung ändert das GG entsprechend, damit ein Gesetz GG-konform ist.
Deshalb ist es ein Fehler, die Verfassung in die Hände der Legislative zu geben, es kann ein "Putsch von oben" durch Verfassungsänderung geben.

Normenkontrollverfahren sind auch Aufgabe des Spruchkörpers, deren Richter sich rot gewandet zeigen. Doch ist diese Aufgabe ganz schön behindert durch das Erfordernis, innerhalb eines Jahres angestrengt werden zu müssen.

Eine weitere, nicht unbeträchtliche Aufgabe ist, sich um beklagte Grundrechtsverletzungen zu kümmern. Und der können diese Herrschaften auch dadurch nachkommen, indem sie Hiwis im Posteingang die Klagen von Bürgern ohne Begründung abweisen lassen, nachdem die gecheckt haben, dass sie es mit Bürgern zu tun haben, die sich das gefallen lassen.

Ich
habe ja nichts dagegen,
wenn sie derweil
auf Fortbil

dungs
reise
ge
hen

und sich an einem Strand Caipirinha servieren lassen in ihre Hängematte ...
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OP
Ei Tschi
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Na gut, dann ist ja alles gesagt und Du bist verstanden worden. Und wenn Du selbst nichts Reformkonstruktives anbieten kannst, dann such Dir doch Partner für Deine Befindlichkeiten. Auf Psw findest Du die offenkundig nicht. [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] mal abgesehen.

Korrigiere mich, wie Du willst. Aber sicher haben Dich die Mitlesenden und die Forencommunity längst verstanden. Und erkannt.:)

Oh, wie lautete doch gleich das Thema?

🚜

Deine Beiträge lassen zu wünschen übrig.

Suchst Du noch nach einem erfolgreichen Versuch,
der die Brisanz der Diktatorenermächtigung
ins Bewusstsein des Souveräns gerückt haben könnte?
 

Timirjasevez

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🚜

Deine Beiträge lassen zu wünschen übrig.

Suchst Du noch nach einem erfolgreichen Versuch,
der die Brisanz der Diktatorenermächtigung
ins Bewusstsein des Souveräns gerückt haben könnte?
Tja, ich werde wohl mit der Gewissheit leben müssen, Deinen Wünschen nicht zu entsprechen. Eine Gewissheit, die tröstet und nicht belastend ist.:p
 

Demonstranz

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fettung und rot durch mich
Das BVerfG kann niemanden vor nichts schützen!

Das GG ist in dieser Verfassung, weil es vom Parlament und Regierung dorthin gebracht wurde.

Das BVerfG kann nur feststellen, ob ein Gesetz/Verordnung GG-kompatibel oder GG-widrig ist. Das Parlament/Regierung muss ein Gesetz also so ändern oder formulieren, das es dem GG entspricht.
Oder aber das Parlament/Regierung ändert das GG entsprechend, damit ein Gesetz GG-konform ist.
Deshalb ist es ein Fehler, die Verfassung in die Hände der Legislative zu geben, es kann ein "Putsch von oben" durch Verfassungsänderung geben.

Deine Befürchtung geht ist Leere...wie alles von dem, was so einige Justiz-Schecken hier so von sich geben..

Von oben ( hier Legislative )geht nix, von der Judikative kann nix kommen.

Die Hürden der Änderung beim GG sind dir sicher bekannt...die Judikative hat keine Durchgriff auf die Verfassung..

Also, wo ist das Problem...eigentlich ?
 
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Deine Befürchtung geht ist Leere...wie alles von dem, was so einige Justiz-Schecken hier so von sich geben..

Von oben ( hier Legislative )geht nix, von der Judikative kann nix kommen.

Die Hürden der Änderung beim GG sind dir sicher bekannt...die Judikative hat keine Durchgriff auf die Verfassung..

Also, wo ist das Problem...eigentlich ?

das EIGENTLICHE Problem ist,
das NIX tatsächlich so ist, wie es dargestellt wird
und es "im Namen des Volkes" sein sollte.
soooooo einfach :)





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Das BVerfG kann niemanden vor nichts schützen!




Das GG ist in dieser Verfassung, weil es vom Parlament und Regierung dorthin gebracht wurde.

Das BVerfG kann nur feststellen, ob ein Gesetz/Verordnung GG-kompatibel oder GG-widrig ist. Das Parlament/Regierung muss ein Gesetz also so ändern oder formulieren, das es dem GG entspricht.
Oder aber das Parlament/Regierung ändert das GG entsprechend, damit ein Gesetz GG-konform ist.
Deshalb ist es ein Fehler, die Verfassung in die Hände der Legislative zu geben, es kann ein "Putsch von oben" durch Verfassungsänderung geben.

befasse dich einfach mal mit dem §93d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
dann überlege noch mal, was das bedeutet.
dann vergleiche mal mit deinem Post.
und dann entscheide neu über die Frage was Macht wer mit dem Grundgesetz? :)

konkret:
Gibt es eine Pflicht, dass das Bundesverfassungsgericht die - buchstäblich - "praktische Umdeutung" des GG überhaupt zur Kenntnis nimmt?

https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93d.html





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das NIX tatsächlich so ist, wie es dargestellt wird
und es "im Namen des Volkes" sein sollte.
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ich nutze einfach die Worte eines Mitforisten:

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ergänze, verstehen tust du es eh nie sowie nix . Also mach den Kanari und sprech mit deinem Spiegel

:)
 
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ich nutze einfach die Worte eines Mitforisten:



ergänze, verstehen tust du es eh nie nix . Also mach den Kanari und sprech mit deinem Spiegel

:)

es geht ja NICHT darum, was ICH verstehe,
sondern was "der Souverän" eines "freiheitlich-demokratisch-verfassten-Rechtsstaates" versteht.
und da hilft die Kenntnis der Verfassung unserer Verfassung :)

konkret die Frage:
WANN und WIE schützt WER (ganz konkret) tatsächlich unsere Verfassung vor - buchstäblich - "praktischer Missachtung"

https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93d.html
 

MaBu

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Normenkontrollverfahren sind auch Aufgabe des Spruchkörpers, deren Richter sich rot gewandet zeigen. Doch ist diese Aufgabe ganz schön behindert durch das Erfordernis, innerhalb eines Jahres angestrengt werden zu müssen.

Eine weitere, nicht unbeträchtliche Aufgabe ist, sich um beklagte Grundrechtsverletzungen zu kümmern. Und der können diese Herrschaften auch dadurch nachkommen, indem sie Hiwis im Posteingang die Klagen von Bürgern ohne Begründung abweisen lassen, nachdem die gecheckt haben, dass sie es mit Bürgern zu tun haben, die sich das gefallen lassen.

Ich
habe ja nichts dagegen,
wenn sie derweil
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dungs
reise
ge
hen

und sich an einem Strand Caipirinha servieren lassen in ihre Hängematte ...
und sich an einem Strand Caipirinha servieren lassen in ihre Hängematte ...
und sich an einem Strand Caipirinha servieren lassen in ihre Hängematte ...
und sich an einem Strand Caipirinha servieren lassen in ihre Hängematte ...

Was zu sagen war.
 

Demonstranz

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Was zu sagen war.

..nur nach als Schlusssatz, weil der Rest zu Bullshit debattiert wird:

WIKI:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages (421 von zurzeit 630 Mitgliedern)[1] und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (derzeit 46 von 69 Stimmen)[2] geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie). Kommt es doch zu einer solchen unzulässigen Änderung, entsteht verfassungswidriges Verfassungsrecht.

Aufgrund der hohen Änderungsfrequenz des Grundgesetzes im Vergleich zu anderen Verfassungen wird die Änderung des bestehenden Verfassungsänderungsverfahrens nach Art. 79 GG diskutiert.[3]

Für die Änderung der Verfassungen der deutschen Länder gelten die jeweils in ihnen festgelegten Anforderungen. In den meisten Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit im Landesparlament vorgesehen. In einigen Ländern muss die Änderung durch eine Volksabstimmung bestätigt werden (so in Bayern und in Hessen). Teilweise ist auch eine Verfassungsänderung allein durch Volksabstimmung möglich (neben Bayern etwa in Baden-Württemberg: Art. 64 der Verfassung).
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 0 « (insges. 0)

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