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Die „Diktatorenermächtigung“, der § 93d BVerfGG

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Die „Diktatorenermächtigung“, der § 93d BVerfGG

Ei Tschi im Thread „Menschenrechtsverletzungen in Deutschland“;172684 schrieb:
Wenn Du damit andeuten wolltest, daß Juristen im Grunde nur einen Kardinalfehler unterliegen, der nicht nur zwei Juristen mit drei Meinungen ausstattet, kann ich Weitblick und Souveränität nach diesen Worten nicht absprechen.

Ich hoffe, Du hast erkannt, daß mit den §93d unsere Demokratie ausgehebelt worden ist. Denn Bürger, die keine Rechtssicherheit bekommen, weil sich Richter Begründungen sparen, sind diktarischem Verhalten ausgeliefert. Damit wird das wichtigste Recht in demokratischen Systemen mit Füßen getreten.

Das war die Krönung
unseres mi§ratenen Rechtssystems!

Hier ist das dicke Ding:

Bundesverfassungsgerichtsgesetz
§ 93d

(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung.
Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme
der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

Dieses „Rationalisierungsgesetz“ gestattet den Rotroben in Karlsruhe,
Klagen ohne jegliche Begründung abzuweisen.
Nachdem all unsere Gesetze auf dem Fundament der Verfassung ruhen,
ist jede Rechtsverletzung, auch die, die sich Juristen leisten,
ein Verstoss gegen unsere Grundrechte.

Befürworter dieser „Rationalisierungserleichterung“ meinen gerne,
irgendwann müsse ja mal das Ende der Fahnenstange erreicht sein.
Dem kann man nur zustimmen, doch klammern Rechtsuchende
sich eigentlich nur deshalb verzweifelt fest
am „Hochhaltestengele“ unseres Rechtsstaates,
wenn die Justiz es nicht geschafft hat, fehlerfrei zu arbeiten
und Kontrahenten bewusst zu machen,
was Recht / Unrecht ist bzw. gerecht / ungerecht.

Schludrige Arbeit der Dritten Gewalt wirkt wie ein Magnet
auf potentielle Rechtsverletzer, die davon profitieren,
wenn die Justiz Vergleiche und Deals „anbietet“.
Sowas kommt nicht selten fantastischen Rabatten
für die Nutznießer der Gerichtsshows gleich,
ist aber dem Volke weniger bekannt als der Routinemist vieler Unternehmen,
der z. B. vom Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff erhellt wird.

Beispielsweise hilft der § 93d BVerfGG der Versicherungswirtschaft seit langem
die gut gefüllten Entschädigungstöpfe für den eigenen Unterhalt zu verwenden
und für die so schwierige Arbeit der Rechtswirtschaft samt einem Heer
von „Faktenschaffern“, die im besten Falle „Tatsachenerkenner“ wären.
Als solche könnten Gutachter und Sachverständige
der Justiz die Wahrheit einflößen für gerechtere Entscheidungen.
Die, für die man Entschädigungstöpfe bereithält, bekommen in der Regel so wenig,
dass sie besser gestellt wären, sie würden beim ersten Kontakt einem Vergleich zustimmen.

Konzerne, die sich mit ihren Kunden alles erlauben können,
weil ihnen bewusst ist, dass sie kaum gebremst werden von der Dritten Gewalt,
müssten ganz schön blöd sein, würden sie sich nicht alles erlauben,
um möglichst viel Profit einzufahren. Zumal sich sowas ja
über viele Kompetenzbereiche verteilt
und hinter „Informationsgewittern“ versteckt
mit so viel Missverständigung, dass meist das geschieht,
was die jeweils Mächtigeren vorgeben ...

Dass die Öffentlichkeit ein falsches Bild von unserer Justiz hat,
wurde vor kurzem auch gut deutlich in der Story im Ersten
„Erledigt! - Deutsche Justiz im Dauerstress“
Angeblich fehlen 2.000 Richter ...

Nicht wohl dem Rechtsanwalt Ernst J. Hoffmann,
der sich folgende Zusammenfassung leisten durfte:

„Unser ganzes Rechtssystem funktioniert eigentlich nur deswegen, weil man weiß, dass man irgendwo, in letzter Instanz, von diesen Richtern Recht bekommt. Und wenn die einem sagen, dass man nicht Recht hat, dann akzeptieren das die meisten auch. Aber wenn es so weit kommt, dass man sein Recht bei Gericht nicht mehr bekommt dann haben wir die Zustände einer Bananenrepublik!“

Unser Rechtssystem funktioniert wie es funktioniert,
weil Rechtsuchende nicht über ihre wichtigsten Rechte aufgeklärt werden.
Damit lässt sich viel als „Recht“ verkaufen und gerecht darstellen,
zumal auch Spitzenjuristen bis heute nicht klar ist,
wie schwachsinnig gängige Definitionen sind zum Beschreiben
der „Obersten Leitlinie für Politik und Justiz: GERECHTIGKEIT“.

Frage: Warum interessiert das Volk sich nicht für seinen mächtigsten Hebel, die Justiz?
Und warum gestattet es der Dritten Gewalt, sich zu Diktatoren aufzuschwingen,
damit Rechtsverletzer unser Rechtssystem missbrauchen können,
zum Nachteil sehr vieler Bürger, die irrenderweise davon ausgehen,
sie könnten sich mithilfe von Juristen gegen mächtiges Unrecht wehren ...??

Nachdem vielen hier demokratische Verhältnisse sehr wichtig sind,
ist ein bisschen Nachdenken über diesen Feinsteuerungsbereich
mit viel Wirkungsgewalt doch sicherlich mal ganz lustig ...
 
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Hier ist das dicke Ding:

Bundesverfassungsgerichtsgesetz
§ 93d

(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung.
Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme
der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

Dieses „Rationalisierungsgesetz“ gestattet den Rotroben in Karlsruhe,
Klagen ohne jegliche Begründung abzuweisen.
Nachdem all unsere Gesetze auf dem Fundament der Verfassung ruhen,
ist jede Rechtsverletzung, auch die, die sich Juristen leisten,
ein Verstoss gegen unsere Grundrechte.

Befürworter dieser „Rationalisierungserleichterung“ meinen gerne,
irgendwann müsse ja mal das Ende der Fahnenstange erreicht sein.
Dem kann man nur zustimmen, doch klammern Rechtsuchende
sich eigentlich nur deshalb verzweifelt fest
am „Hochhaltestengele“ unseres Rechtsstaates,
wenn die Justiz es nicht geschafft hat, fehlerfrei zu arbeiten
und Kontrahenten bewusst zu machen,
was Recht / Unrecht ist bzw. gerecht / ungerecht.

Schludrige Arbeit der Dritten Gewalt wirkt wie ein Magnet
auf potentielle Rechtsverletzer, die davon profitieren,
wenn die Justiz Vergleiche und Deals „anbietet“.
Sowas kommt nicht selten fantastischen Rabatten
für die Nutznießer der Gerichtsshows gleich,
ist aber dem Volke weniger bekannt als der Routinemist vieler Unternehmen,
der z. B. vom Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff erhellt wird.

Beispielsweise hilft der § 93d BVerfGG der Versicherungswirtschaft seit langem
die gut gefüllten Entschädigungstöpfe für den eigenen Unterhalt zu verwenden
und für die so schwierige Arbeit der Rechtswirtschaft samt einem Heer
von „Faktenschaffern“, die im besten Falle „Tatsachenerkenner“ wären.
Als solche könnten Gutachter und Sachverständige
der Justiz die Wahrheit einflößen für gerechtere Entscheidungen.
Die, für die man Entschädigungstöpfe bereithält, bekommen in der Regel so wenig,
dass sie besser gestellt wären, sie würden beim ersten Kontakt einem Vergleich zustimmen.

Konzerne, die sich mit ihren Kunden alles erlauben können,
weil ihnen bewusst ist, dass sie kaum gebremst werden von der Dritten Gewalt,
müssten ganz schön blöd sein, würden sie sich nicht alles erlauben,
um möglichst viel Profit einzufahren. Zumal sich sowas ja
über viele Kompetenzbereiche verteilt
und hinter „Informationsgewittern“ versteckt
mit so viel Missverständigung, dass meist das geschieht,
was die jeweils Mächtigeren vorgeben ...

Dass die Öffentlichkeit ein falsches Bild von unserer Justiz hat,
wurde vor kurzem auch gut deutlich in der Story im Ersten
„Erledigt! - Deutsche Justiz im Dauerstress“
Angeblich fehlen 2.000 Richter ...

Nicht wohl dem Rechtsanwalt Ernst J. Hoffmann,
der sich folgende Zusammenfassung leisten durfte:

„Unser ganzes Rechtssystem funktioniert eigentlich nur deswegen, weil man weiß, dass man irgendwo, in letzter Instanz, von diesen Richtern Recht bekommt. Und wenn die einem sagen, dass man nicht Recht hat, dann akzeptieren das die meisten auch. Aber wenn es so weit kommt, dass man sein Recht bei Gericht nicht mehr bekommt dann haben wir die Zustände einer Bananenrepublik!“

Unser Rechtssystem funktioniert wie es funktioniert,
weil Rechtsuchende nicht über ihre wichtigsten Rechte aufgeklärt werden.
Damit lässt sich viel als „Recht“ verkaufen und gerecht darstellen,
zumal auch Spitzenjuristen bis heute nicht klar ist,
wie schwachsinnig gängige Definitionen sind zum Beschreiben
der „Obersten Leitlinie für Politik und Justiz: GERECHTIGKEIT“.

Frage: Warum interessiert das Volk sich nicht für seinen mächtigsten Hebel, die Justiz?
Und warum gestattet es der Dritten Gewalt, sich zu Diktatoren aufzuschwingen,
damit Rechtsverletzer unser Rechtssystem missbrauchen können,
zum Nachteil sehr vieler Bürger, die irrenderweise davon ausgehen,
sie könnten sich mithilfe von Juristen gegen mächtiges Unrecht wehren ...??

Nachdem vielen hier demokratische Verhältnisse sehr wichtig sind,
ist ein bisschen Nachdenken über diesen Feinsteuerungsbereich
mit viel Wirkungsgewalt doch sicherlich mal ganz lustig ...

Lerns auswendig, dann ist dir nicht langweilig...:winken:
 
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Lerns auswendig, dann ist dir nicht langweilig...:winken:

Thomas, danke für Deinen Post, der nur mal wieder aufzeigt was für ein Depp Du bist.
[MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION]

Ja, das sowas möglich ist, zeigt nur auf, das unsere Politik zielstrebig ihren Weg geht und wir (siehe vorletzten Post) genug Deppen haben, die derartiges noch begrüßen.
 
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Lerns auswendig, dann ist dir nicht langweilig...:winken:

Ich will [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] nicht in die rechte Ecke stellen, keinesfalls, aber dennoch, Pfoten wech vom BverfG, das ist die einzige Instanz dzie uns noch vor Brüssel, dem BT und der Regierung schützen kann, oder?
Der Bundesrat wird ja eh zunehmend übergangen oder verkommt zur Kungelbude.
 
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Eine "repräsentative Demokratie" deren "Repräsentanten" nur ihrem - nicht mehr vorhandenen - Gewissen verpflichtet sind - und nicht etwa der Bevölkerung - verdient den Namen nicht.
Ein "Rechtsstaat" dessen "Recht" nur den - nicht vorhandenen - Gewissen der rechtsprechenden Richter überlassen bleibt - nicht etwa "im Namen des Volkes" - ist kein Rechtsstaat.
Logische Frage:
WO leben wir eigentlich??? :)
 

Demonstranz

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Hatten wir hier schon ..

Alles Mumpitz, was der Justiz-Schrecken :) wieder von sich gibt.........
 
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Ich will [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] nicht in die rechte Ecke stellen, keinesfalls, aber dennoch, Pfoten wech vom BverfG, das ist die einzige Instanz dzie uns noch vor Brüssel, dem BT und der Regierung schützen kann, oder?
Der Bundesrat wird ja eh zunehmend übergangen oder verkommt zur Kungelbude.

prüfe wirklich mal den gesamten Text der § 93b+c+d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
du wirst merken:
unsere Grundgesetzauslegung (x für u) liegt in den Händen von 3 "unabhängigen" Richtern, die NIEMANDEM Rechenschaft schuldig sind.
In was für einer Verfassung ist denn eine solche Verfassung??? :)
 
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es fehlt wieder mal der sachliche Teil.
Es bieten sich dafür die einleitenden Worte an:
WEIL: (Begründung) :)

Schöner Beitrag

WEIL - besser kann man es nicht formulieren.

Nachtrag:
Nun bin ich sehr traurig, das mich der ehrenwerte Th. A. EDISON auf "ignore" gesetzt hat. Interessant wie schnell dann reagiert wird, wenn man was zu lesen bekommt, was einem nicht passt.
 
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Demonstranz

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es fehlt wieder mal der sachliche Teil.
Es bieten sich dafür die einleitenden Worte an:
WEIL: (Begründung) :)

Das weil findest du wo seitenlang der Gedanken des Justiz-Schreckens als unhaltbar schon abgehandelt wurde....und du warst dabei in dem Faden...

Ab hier kannst du jetzt bleichen........hast du sicher da nicht verstanden, warum solltest du hier was verstehen...
 
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das Problem wird sein:
sowohl "Demokratie", als auch "Rechtsstaat", als auch "Markt"
setzt mehrheitlich gewissenhafte Akteure voraus;
bei mehrheitlich Gewissenlosen versagen allesamt :)
 
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Timirjasevez

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Das weil findest du wo seitenlang der Gedanken des Justiz-Schreckens als unhaltbar schon abgehandelt wurde....und du warst dabei in dem Faden...

Ab hier kannst du jetzt bleichen........hast du sicher da nicht verstanden, warum solltest du hier was verstehen...
In der Tat: Der Endpunkt des Instanzenwegs im deutschen Rechtssystem ist schon an anderer Stelle erörtert, kontrovers analysiert und m. E. hinreichend diskutiert worden. Besonders die Grenzen und Essentials des § 93 d BVerfgG.

Dieses Thema hier bietet dazu weder Neues, noch hat die Diskussion dazu irgendwelche Alternativen zur bisherigen Verfahrensweise bei der Zulassung von Klagen vor dem höchsten deutschen Gericht aufgezeigt.
 
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In der Tat: Der Endpunkt des Instanzenwegs im deutschen Rechtssystem ist schon an anderer Stelle erörtert, kontrovers analysiert und m. E. hinreichend diskutiert worden. Besonders die Grenzen und Essentials des § 93 d BVerfgG.

Dieses Thema hier bietet dazu weder Neues, noch hat die Diskussion dazu irgendwelche Alternativen zur bisherigen Verfahrensweise bei der Zulassung von Klagen vor dem höchsten deutschen Gericht aufgezeigt.

zwei Einwände:
zu Absatz 1:
was "deines Erachtens" hinreichend diskutiert ist, ist - wie du selbst erkennst - nur dein "erachten" mit entsprechender Relevanz.
zu Absatz 2:
weil das so ist, muss es m.E. :) erneut diskutiert werden
bis die Brisanz in den Köpfen "des Volkes" - in dessen Namen ja das alles angeblich geschieht - auch ankommt und die jeweilige Perzeption auch erreicht.
* Perzeption = einfacheres Wort für:
Individualwahrnehmungsempfindungsbefindlichkeits- verarbeitungsfähigkeitsergebnis :)
 
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Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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zwei Einwände:
zu Absatz 1:
was "deines Erachtens" hinreichend diskutiert ist, ist - wie du selbst erkennst - nur dein "erachten" mit entsprechender Relevanz.
zu Absatz 2:
weil das so ist, muss es m.E. :) erneut diskutiert werden
bis die Brisanz in den Köpfen "des Volkes" - in dessen Namen ja das alles angeblich geschieht - auch ankommt und die jeweilige Perzeption auch erreicht.
* Perzeption = einfacheres Wort für:
Individualwahrnehmungsempfindungsbefindlichkeits- verarbeitungsfähigkeitsergebnis :)
Du wiederholst Dich in Endlosschleifen Der Ausweg daraus wären konstruktive, inhaltlich untersetzte, systematische Reformvorschläge der benannten Rechtsvorschrift und als nächstes der politisch-demokratische Weg, diese umzusetzen. Si cher findest Du mit dem Threadstarter gemeinsam heraus, wie das am besten zu bewerkstelligen ist. Alles andere ist hohles Gerede.
 
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Du wiederholst Dich in Endlosschleifen Der Ausweg daraus wären konstruktive, inhaltlich untersetzte, systematische Reformvorschläge der benannten Rechtsvorschrift und als nächstes der politisch-demokratische Weg, diese umzusetzen. Si cher findest Du mit dem Threadstarter gemeinsam heraus, wie das am besten zu bewerkstelligen ist. Alles andere ist hohles Gerede.

Natürlich wäre es wünschenswert - aber auch entlarvend - wenn ausgerechnet [MENTION=3362]Dummi[/MENTION] fertige Lösungsvorschläge präsentieren könnte, für die Rück-Umwandlung eines inzwischen zum "so-tun-als-ob-Gemeinwesen", hin zu einem tatsächlichen - von den Bürgern verstandenen, gewollten und getragenen - freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
Dass ich das nicht kann,
das sei mir bitte verziehen.
das ich das aber nicht einmal hinterfrage - das sei mir NICHT verziehen :)

Interessen-vertretung?
MiaPetra, Federklinge, franktoast, Metadatas, Kamikatze, compa, sportsgeist, Timirjasevez,
 

interrogativ

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Schöner Beitrag

WEIL - besser kann man es nicht formulieren.

Nachtrag:
Nun bin ich sehr traurig, das mich der ehrenwerte Th. A. EDISON auf "ignore" gesetzt hat. Interessant wie schnell dann reagiert wird, wenn man was zu lesen bekommt, was einem nicht passt.

Thomas meint das nicht so, er ist halt sensibel 😕

Du kannst schnell mit ihm Freundschaft schließen, wenn Du das möchtest .
 

Timirjasevez

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Natürlich wäre es wünschenswert - aber auch entlarvend - wenn ausgerechnet [MENTION=3362]Dummi[/MENTION] fertige Lösungsvorschläge präsentieren könnte, für die Rück-Umwandlung eines inzwischen zum "so-tun-als-ob-Gemeinwesen", hin zu einem tatsächlichen - von den Bürgern verstandenen, gewollten und getragenen - freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
Dass ich das nicht kann,
das sei mir bitte verziehen.
das ich das aber nicht einmal hinterfrage - das sei mir NICHT verziehen :)

Interessen-vertretung?
MiaPetra, Federklinge, franktoast, Metadatas, Kamikatze, compa, sportsgeist, Timirjasevez,
Na gut, dann ist ja alles gesagt und Du bist verstanden worden. Und wenn Du selbst nichts Reformkonstruktives anbieten kannst, dann such Dir doch Partner für Deine Befindlichkeiten. Auf Psw findest Du die offenkundig nicht. [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] mal abgesehen.
 
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Na gut, dann ist ja alles gesagt und Du bist verstanden worden. Und wenn Du selbst nichts Reformkonstruktives anbieten kannst, dann such Dir doch Partner für Deine Befindlichkeiten. Auf Psw findest Du die offenkundig nicht. [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] mal abgesehen.

ich muss dich etwas korrigieren (das von mir Gefettete):
DU glaubst, ich sei - von dir - verstanden worden.
alles Andere ist doch bloß hoffende Aufforderung - oder? :)

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was wäre anders, wenn in unserem so genannten "freiheitlich-demokratischen-Rechtsstaat"
tatsächlich die Volksvertreter und Richter NICHT ausschließlich "ihrem Gewissen verpflichtet" wären,
sondern tatsächlich "im Namen des Volkes" handeln müssten?
Konkret:
der Wähler wählt seine Repräsentanten und macht sie ihm gegenüber "berichtspflichtig",
und zwar auf eine Weise, die er - der Wähler - auch verstehen kann ("Prinzipal-Agent")
die Rechtsprechung ist durch und durch transparent, inkl. Video-Ton-u.Wortprotokolle zur jederzeitigen Verfügbarkeit.
BEIDE Berufsgruppen sind für nachgewiesene Schäden - im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten - regresspflichtig.
wer sollte das NICHT wollen? :)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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