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Deutschland und seine nicht souveränen Wähler.

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

OP
A

agano

Beweisen, ja? Der Dilettantismus treibt des Öfteren merkwürdige Blüten.

Erläuterung: Ich war längere Zeit im Sicherheitsdienst tätig, wie und wo spielt jetzt keine Rolle. Es gibt Tausende von Kontrollpunkte, Zentralen, Verteiler in jeder Stadt, in jedem Land. Ganze Zentralen, die Steuerbar sind. Diese werden überwacht. Jeder dieser einzelnen Verteiler kann abgeschaltet werden. Und DAS, das geht ganz einfach, WENN MAN WILL.

Shit also auf die Behauptung, es wären Beweise da. Keinen weiteren Kommentar dazu.
 

Timirjasevez

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Beweisen, ja? Der Dilettantismus treibt des Öfteren merkwürdige Blüten.

Erläuterung: Ich war längere Zeit im Sicherheitsdienst tätig, wie und wo spielt jetzt keine Rolle. Es gibt Tausende von Kontrollpunkte, Zentralen, Verteiler in jeder Stadt, in jedem Land. Ganze Zentralen, die Steuerbar sind. Diese werden überwacht. Jeder dieser einzelnen Verteiler kann abgeschaltet werden. Und DAS, das geht ganz einfach, WENN MAN WILL.

Shit also auf die Behauptung, es wären Beweise da. Keinen weiteren Kommentar dazu.
Genau, sie sind bewiesen, niemandem, der es wollte (UND MAN WOLLTE ES SCHON!), ist es gelungen, dass Internet lahmzulegen. Man kann es hier und da behindern, ausbremsen, aber ausschalten nicht.
Deshalb gibt es auch im Internet Anleitungen zum Bomben bauen, Pädophile, Hacker, WikiLeaks, Islamisten, eine Website von Frau Timoschenko und, und, und.
Und da wir jetzt schon beim shit angekommen sind.:rolleyes2:
Shit auf Deine langjährigen Sicherheitsdiensterfahrungen (u. a. mit der Irisaura :giggle:), deren Inhalte sind sicher prinzipiell richtig, gelten aber nur ansatzweise für das WWW mit seiner elektronischen Kommunikation.
Dessen sollten sich Kontrollfreaks wie Du endlich bewusst werden.
 
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OP
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agano

Genau, sie sind bewiesen, niemandem, der es wollte (UND MAN WOLLTE ES SCHON!), ist es gelungen, dass Internet lahmzulegen. Man kann es hier und da behindern, ausbremsen, aber ausschalten nicht.
Deshalb gibt es auch im Internet Anleitungen zum Bomben bauen, Pädophile, Hacker, WikiLeaks, Islamisten, eine Website von Frau Timoschenko und, und, und.
Und da wir jetzt schon beim shit angekommen sind.:rolleyes2:
Shit auf Deine langjährigen Sicherheitsdiensterfahrungen (u. a. mit der Irisaura :giggle:), deren Inhalte sind sicher prinzipiell richtig, gelten aber nur ansatzweise für das WWW mit seiner elektronischen Kommunikation.
Dessen sollten sich Kontrollfreaks wie Du endlich bewusst werden.
Falsch! Es ist möglich, da kannst du schnacken, wie du willst. Und hierbei spreche ich NICHT ... von irgend welchen Terroristen, sondern von unseren eigenen Leuten. Thema beendet, du sabbelst mir zu viel. richard


Ich vergaß: Zieh bloß deine rosarote Brille ab. Auf deiner dilettantisch gespielten Naivität - oder bewusst eingesetzter Desinformation - geb ich keinen Pfifferling.
 
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Timirjasevez

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Falsch! Es ist möglich, da kannst du schnacken, wie du willst. Und hierbei spreche ich NICHT ... von irgend welchen Terroristen, sondern von unseren eigenen Leuten. Thema beendet, du sabbelst mir zu viel. richard


Ich vergaß: Zieh bloß deine rosarote Brille ab. Auf deiner dilettantisch gespielten Naivität - oder bewusst eingesetzter Desinformation - geb ich keinen Pfifferling.
Nein. Auch wenn man es nicht hören will, weil es dem eigenen Wunschdenken widerspricht.
Aber vielleicht stellt sich ja noch ein Nutzer mit Insiderwissen auf Deine Seite. Ich bin gespannt!
Und der Fachmann für bewusst eingesetzte Desinformationen bist wohl eher Du...!
Und alle, die Dir widersprechen, sind per se Dilletanten, naiv oder manipuliert. Die alte Leier...!
 
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Deutschland ist ein souveräner, föderaler Bundesstaat.

In der Präambel zum Grundgesetz heißt es seit 1990, dass das Grundgesetz nun für das ganze Deutsche Volk gelte. Umfasst der Geltungsbereich dieses Satzes wirklich das ganze Deutsche Volk?

Zweifel können sich zum Einen daraus ergeben, dass in Art. 116 GG das Deutsche Volk bezogen auf das Gebiet des Deutschen Reiches am 31.12.1937 definiert ist. Zum Anderen ist im 2+4-Vertrag vom 12.9.1990 als dessen Geltungsbereich in der Regel das Vereinte Deutschland genannt. Dieses Vereinte Deutschland soll aus der Vereinigungs- und Gebietssumme der Alt-BRD und der Ex-DDR bestehen, sich also nicht auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße erstrecken (Art. 1); es verpflichtet sich darin auch, künftig an keinen Nachbarstaat Gebietsforderungen über die Gebietssumme aus Alt-BRD und Ex-DDR hinaus zu stellen, wohlgemerkt: das Vereinte Deutschland! Das soll auch für eine neue deutsche Verfassung gelten, die gemäß Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes tritt. Dann heißt es in Art. 7 Abs. 2 des Vertrages, dass das Vereinte Deutschland seine volle Souveränität zurück erlange.

Merkwürdigerweise heißt es aber in Art. 7 Abs. 1, dass die vier Siegermächte gegenüber "Deutschland als Ganzem" auf ihre bisherigen Rechte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg verzichten. Ist damit auch das "Vereinte Deutschland" gemeint, von dem im ganzen übrigen Vertrag die Rede ist, oder wollten die Siegermächte damit zum Ausdruck bringen, dass sie eben dem ganzen Deutschland seine Souveränität zurück geben? Hätten sie auch in dieser Regelung vom Vereinten Deutschland reden müssen, wenn ihre Souveränitätsfreigabe sich nur auf dieses hätte beziehen sollen, und ist daraus nicht zu schließen, dass auch sie zwischen diesem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem unterscheiden? Das würde bedeuten, dass das auch gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 formell noch fortbestehende Deutsche Reich seine volle Souveränität zurück erhalten hätte, und das würde wiederum bedeuten, dass das ganze Deutsche Volk, also auch die gem. 116 GG als Deutsche definierten Bewohner des östlich von Oder und Neiße liegenden Gebiets nach dem Stand vom 31.12.1937 zusammen mit den Bürgern des mit dem Deutschen Reich teilidentischen Gebiets des "Vereinten Deutschland" das Deutsche Reich dadurch wiederbeleben könnten, dass sie es durch Einsetzen der in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vorgesehen Staatsorgane wieder handlungsfähig machen, oder?

Nehmen wir mal an, das würde geschehen. Nehmen wir weiter an, danach würde das Volk des Vereinten Deutschland im Sinn des 2+4-Vertrages in freier Selbstbestimmung und unter Ausüben seiner nach diesem Vertrag wiedererlangten Souveränität beschließen, die Bundesrepublik Deutschland aufzulösen oder im Deutschen Reich aufgehen zu lassen, also ihr nicht nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu geben, sondern sie schlicht und einfach aufzulösen oder im dann ja wieder voll gegenwärtigen Deutschen Reich aufgehen zu lassen. Wäre dann nicht das Deutsche Reich berechtigt, die Ostgebiete zurück zu fordern, weil es ja nicht an den 2+4-Vertrag und dessen Anspruchsverbot gebunden wäre, und wäre das Deutsche Volk dann nicht auch schuldenfrei, weil die Staatsschulden ja von der Bundesrepublik gemacht wurden? - das allerdings nur, wenn die Bundesrepublik nicht im Deutschen Reich aufgehen und dieses damit zu seinem Rechtsnachfolger machen, sondern sich schlicht und einfach auflösen würde!?!
 
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lach..

suche den Denkfehler, heißt dein Spiel....oder spielste wieder Rechtsaußen in schwarz-weiss-rot?

lol
lol

Deine Denkfehler im Absatz 2 sind schon nicht mehr lustig und die Literatur aus berufenem Munde, die die aufzeigen, suchst dir selber per google

Alberens Gezumpels dein Post.

lach und echt :))
 
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In der Präambel zum Grundgesetz heißt es seit 1990, dass das Grundgesetz nun für das ganze Deutsche Volk gelte. Umfasst der Geltungsbereich dieses Satzes wirklich das ganze Deutsche Volk?

Zweifel können sich zum Einen daraus ergeben, dass in Art. 116 GG das Deutsche Volk bezogen auf das Gebiet des Deutschen Reiches am 31.12.1937 definiert ist. Zum Anderen ist im 2+4-Vertrag vom 12.9.1990 als dessen Geltungsbereich in der Regel das Vereinte Deutschland genannt. Dieses Vereinte Deutschland soll aus der Vereinigungs- und Gebietssumme der Alt-BRD und der Ex-DDR bestehen, sich also nicht auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße erstrecken (Art. 1); es verpflichtet sich darin auch, künftig an keinen Nachbarstaat Gebietsforderungen über die Gebietssumme aus Alt-BRD und Ex-DDR hinaus zu stellen, wohlgemerkt: das Vereinte Deutschland! Das soll auch für eine neue deutsche Verfassung gelten, die gemäß Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes tritt. Dann heißt es in Art. 7 Abs. 2 des Vertrages, dass das Vereinte Deutschland seine volle Souveränität zurück erlange.

Merkwürdigerweise heißt es aber in Art. 7 Abs. 1, dass die vier Siegermächte gegenüber "Deutschland als Ganzem" auf ihre bisherigen Rechte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg verzichten. Ist damit auch das "Vereinte Deutschland" gemeint, von dem im ganzen übrigen Vertrag die Rede ist, oder wollten die Siegermächte damit zum Ausdruck bringen, dass sie eben dem ganzen Deutschland seine Souveränität zurück geben? Hätten sie auch in dieser Regelung vom Vereinten Deutschland reden müssen, wenn ihre Souveränitätsfreigabe sich nur auf dieses hätte beziehen sollen, und ist daraus nicht zu schließen, dass auch sie zwischen diesem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem unterscheiden? Das würde bedeuten, dass das auch gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 formell noch fortbestehende Deutsche Reich seine volle Souveränität zurück erhalten hätte, und das würde wiederum bedeuten, dass das ganze Deutsche Volk, also auch die gem. 116 GG als Deutsche definierten Bewohner des östlich von Oder und Neiße liegenden Gebiets nach dem Stand vom 31.12.1937 zusammen mit den Bürgern des mit dem Deutschen Reich teilidentischen Gebiets des "Vereinten Deutschland" das Deutsche Reich dadurch wiederbeleben könnten, dass sie es durch Einsetzen der in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vorgesehen Staatsorgane wieder handlungsfähig machen, oder?

Nehmen wir mal an, das würde geschehen. Nehmen wir weiter an, danach würde das Volk des Vereinten Deutschland im Sinn des 2+4-Vertrages in freier Selbstbestimmung und unter Ausüben seiner nach diesem Vertrag wiedererlangten Souveränität beschließen, die Bundesrepublik Deutschland aufzulösen oder im Deutschen Reich aufgehen zu lassen, also ihr nicht nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu geben, sondern sie schlicht und einfach aufzulösen oder im dann ja wieder voll gegenwärtigen Deutschen Reich aufgehen zu lassen. Wäre dann nicht das Deutsche Reich berechtigt, die Ostgebiete zurück zu fordern, weil es ja nicht an den 2+4-Vertrag und dessen Anspruchsverbot gebunden wäre, und wäre das Deutsche Volk dann nicht auch schuldenfrei, weil die Staatsschulden ja von der Bundesrepublik gemacht wurden? - das allerdings nur, wenn die Bundesrepublik nicht im Deutschen Reich aufgehen und dieses damit zu seinem Rechtsnachfolger machen, sondern sich schlicht und einfach auflösen würde!?!
Mag sein. Bestimmte das deutsche Volk, im ehemaligen Hunnenreich aufzugehen, könnten wir sogar die Mongolei fordern und einverleiben. Dann hätten wir was, wohin wir Wirrköpfe wie Dich hin schicken könnten. Prima Aussichten.
 
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Mag sein. Bestimmte das deutsche Volk, im ehemaligen Hunnenreich aufzugehen, könnten wir sogar die Mongolei fordern und einverleiben. Dann hätten wir was, wohin wir Wirrköpfe wie Dich hin schicken könnten. Prima Aussichten.
Typisch Durchschnittsdeutsch! Sobald es jemand wagt, den "main stream" oder die "herrschende Meinung" oder die eingefahren Denkgleise auch nur um wenige Schritte zu verlassen, wird er als "Wirrkopf" bezeichnet. Aber ich gestehe Dir zu, dass ich bei Dir noch gut weg gekommen bin, denn ich bin ganz anderes gewöhnt.

Falls Du noch 'was Sachbezogenes oder gar Argumente bringen willst, melde Dich doch einfach noch mal.

Mit herzlichen Grüßen :winken:
 
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Typisch Durchschnittsdeutsch! Sobald es jemand wagt, den "main stream" oder die "herrschende Meinung" oder die eingefahren Denkgleise auch nur um wenige Schritte zu verlassen, wird er als "Wirrkopf" bezeichnet. Aber ich gestehe Dir zu, dass ich bei Dir noch gut weg gekommen bin, denn ich bin ganz anderes gewöhnt.

Falls Du noch 'was Sachbezogenes oder gar Argumente bringen willst, melde Dich doch einfach noch mal.

Mit herzlichen Grüßen :winken:
Ich mache Dich nicht an, weil Du den Mainstream verläßt, sondern weil Du wirres Zeug redest. Mit Leuten, die behaupten es gäbe den Mond erstens überhaupt nicht und zweitens wäre er aus Gummibärchenmasse, diskutiere ich nicht. Die verarsche ich.
 

Timirjasevez

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Typisch Durchschnittsdeutsch! Sobald es jemand wagt, den "main stream" oder die "herrschende Meinung" oder die eingefahren Denkgleise auch nur um wenige Schritte zu verlassen, wird er als "Wirrkopf" bezeichnet. Aber ich gestehe Dir zu, dass ich bei Dir noch gut weg gekommen bin, denn ich bin ganz anderes gewöhnt.

Falls Du noch 'was Sachbezogenes oder gar Argumente bringen willst, melde Dich doch einfach noch mal.

Mit herzlichen Grüßen :winken:
Ich stelle mich an die Seite der "typisch Durchschnittsdeutschen" und überlasse die Selbstüberhebung der "zutreffenden" Geschichts- und Rechtsposition gern Stolpernden wie Dir.
Ausreichend Gegenargumente zu Deinen scheinbar so folgerichtigen Positionen findest Du gerade in der Präambel des GG, die Du schon in Gänze einbringen solltest (Stichwort: Staatsvolk) und nicht in Form "des Deutschen Volkes" orientiert an Deutschland in den Grenzen vom 31. 12. 1937.
In vielen Ländern dieser Welt leben ethnische Deutsche, die als Autochthone sich dem Verfassungsstatus vor Ort stellen müssen. Bist Du etwa überzeugt, für diese zu sprechen?
Und der Art. 146 ist ja hinreichend umstritten, mit Ansprüchen auf die Deutungshoheit durch Vertreter Deiner Deutschland-Konzeption.
Wo da Theoretische überbordet, hat sich die normative Kraft des Faktischen gut bewährt. So wie das GG. Die letzte substanzielle Verfassungsdebatte in Deutschland ist vor zwanzig Jahren zu Ende gegangen. Aber man weiß natürlich nicht einmal, was in dieser Hinsicht die unmittelbare Zukunft bringt. Zumal, wenn von veritablen Kreisen ostpreußisch gedacht wird.
 
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bravissimo..

Timi, sehr guter Beitrag und völlig richtig...!

Es ist sogar so, dass nach Verständnis des Staatsrechts an sich, dieses GG alle Kriterien einer Verfassung erfüllt und das Zustandekommen des neuen GG nach der "Wiedervereinigung" allen Standards einer demokratischen Legitimierung, des Rechtsgedankens aus der Präambel und des Art. 20 GG (alt) und den Regeln des Völkerrechts enstpricht..

aber die Fraktion der Deutschlandverderber ist sich mit nichts und um nichts zu schade der BRD eine Legitimation abzusprechn und ihr ans Bein zu pinkeln. Derppplöde Pec meint, dass sind keine aufrechten Deutsche sondern Schrumpfgermanen..

lach und echt:))
 
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Ich stelle mich an die Seite der "typisch Durchschnittsdeutschen" und überlasse die Selbstüberhebung der "zutreffenden" Geschichts- und Rechtsposition gern Stolpernden wie Dir.
Ausreichend Gegenargumente zu Deinen scheinbar so folgerichtigen Positionen findest Du gerade in der Präambel des GG, die Du schon in Gänze einbringen solltest (Stichwort: Staatsvolk) und nicht in Form "des Deutschen Volkes" orientiert an Deutschland in den Grenzen vom 31. 12. 1937.

Du hast es nicht verstanden und bleibst an der Oberfläche kleben: Natürlich erklärt die Präambel des GG die Deutsche Frage für beendet. Aber zum Einen ist ihre Bindungswirkung durchaus umstritten, zum Anderen gibt es halt auch die Artt. 116 und 146 GG, also reguläre GG-Artikel, bei denen die Bindungswirkung unbestritten ist und die den Begriff des Deutschen weiter fassen als die Präambel bzw. das ganze Grundgesetz unter den Vorbehalt stellen, dass nicht vom Deutschen Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung geschaffen wird.
Darüber hinaus wäre es gut für die Legitimation des Grundgesetzes, das ja nicht durch eine Volksabstimmung zustand gekommen ist, gut, so eine direkte und grundlegende Legitimation endlich nachzuholen, zumal es eine Verfassung von Gnaden der Westmächte ist und sein Zustandekommen wie erläutert völkerrechtlich zumindest zweifelhaft ist. Und schließlich: Habe nur ich, in Deinen Augen ein "Stolperer", die Behauptung aufgestellt, dass das Deutsche Reich noch existiert und sogar noch rechtsfähig, aber unstreitig derzeit nicht handlungsfähig ist, oder war das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.7.1973 und anderen Urteilen???
Falls es irgendwann einmal zu einer neuen Verfassung kommen sollte, wäre es nützlich, wenn diese grundlegenden Fragen spätestens dann abschließend geklärt würden. Und dieses "irgendwann" kann auch sehr kurzfristig sein, denn zum Einen ist immerhin im Einigungsvertrag davon die Rede, dass sich das wiedervereinigte Deutschland mit dem Thema einer neuen Verfasung über den Weg des Art. 146 GG befassen soll, und zum Anderen ist Dir sicher nicht entgangen, dass spätestens seit der Eurokrise und der ESM-Diskussion sogar von bundesdeutschen Spitzenpolitikern dieses Thema wieder auf den Tisch gebracht wurde.

In vielen Ländern dieser Welt leben ethnische Deutsche, die als Autochthone sich dem Verfassungsstatus vor Ort stellen müssen. Bist Du etwa überzeugt, für diese zu sprechen?
Wie kommst Du den darauf? Ich habe dargelegt, was in der Haager Landkriegsordnung über die Rechte und Pflichten von Besatzungsmächten und im Grundgesetz über den Umfang des Deutschen Volks sowie über die Geltungsdauer des Grundgesetzes steht - nicht mehr und nicht weniger.

Wo da Theoretische überbordet, hat sich die normative Kraft des Faktischen gut bewährt. So wie das GG. Die letzte substanzielle Verfassungsdebatte in Deutschland ist vor zwanzig Jahren zu Ende gegangen. Aber man weiß natürlich nicht einmal, was in dieser Hinsicht die unmittelbare Zukunft bringt.

Eben! Man weiß ja nie, wann sich der Wind vielleicht mal wieder überraschend dreht. Hätte es denn Anfang 1985, kurz bevor Gorbatschow an die Macht kam, irgendjemand für möglich gehalten, dass der Kalte Krieg jemals ohne eine militärische Entscheidung vorbei gehen würde, oder hätte Anfang 1989 es jemand für möglich gehalten, dass schon Ende des Jahres die Mauer fällt und ein Jahr später die DDR ihr Leben aushaucht? Wenn aber der Wiedervereinigungsauftrag nicht über Jahrzehnte aufrecht erhalten worden wäre, hätte es sie 1989/90 trotz der "Gunst der Stunde" nicht gegeben. Man muss auch bereit sein, ein bestimmtes Ziel zu verfolgen, um dann, wenn sich eine geeignete Gelegenheit auftut, diese auch nutzen zu können.

Zumal, wenn von veritablen Kreisen ostpreußisch gedacht wird.
Ich weiß nicht, was Du unter "ostpreußischem Denken" verstehst. Vorab schon mal zur Klärung: Ich bin Jahrgang 1955, wohne in Mittelbaden und habe keine ostpreußischen Vorfahren oder solche aus anderen ehemaligen Ostgebieten.
 
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Ich mache Dich nicht an, weil Du den Mainstream verläßt, sondern weil Du wirres Zeug redest. Mit Leuten, die behaupten es gäbe den Mond erstens überhaupt nicht und zweitens wäre er aus Gummibärchenmasse, diskutiere ich nicht. Die verarsche ich.

Wow, was für ein Held!:rolleyes2: Na dann tschüß :winken:
 

Timirjasevez

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Du hast es nicht verstanden und bleibst an der Oberfläche kleben [...]
Das mag sein. Aber ich meine, die Quintessenz deiner wortreichen Windungen erkannt zu haben. Formaljuristischer Vertiefungen braucht es da nicht.

Das erklärt auch, warum wohl viele Nutzer dieser Plattform Dir nicht folgen werden. Aber nicht in Folge ausgeprägter Begriffsstutzigkeit.

"Ostpreußisches Denken" ist nach meinem Verständnis das melancholische Nachsinnen über das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937. Lebensalter und Lebensmittelpunkt bzw. Geburtsort spielen da keine Rolle. Das beweisen die jugendlichen Bannerträger des BdV.
 
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Es ist sogar so, dass nach Verständnis des Staatsrechts an sich, dieses GG alle Kriterien einer Verfassung erfüllt und das Zustandekommen des neuen GG nach der "Wiedervereinigung" allen Standards einer demokratischen Legitimierung, des Rechtsgedankens aus der Präambel und des Art. 20 GG (alt) und den Regeln des Völkerrechts enstpricht.
Du solltest nicht Dein Verständnis des Staatsrechts mit dem "Verständnis des Staatsrechts an sich" verwechseln. Und wo habe ich in Frage gestellt, dass das GG alle Kriterien einer Verfassung erfüllt? Mensch, Du bist vielleicht ein Komiker; in anderen Foren liege ich ständig im Gefecht mit Typen, die behaupten, dass das GG keine Verfassung sei, weil es "Grundgesetz" heiße und es ein Besatzungskonstrukt der ehemaligen Besatzungsmächte sei. Daher nochmal von vorn: Das GG ist eine Verfassung mit allen Bestandteilen, die eine solche braucht; aber es ist eine Verfassung, die meiner Ansicht nach völkerrechtswidrig zustand gekommen ist, die das selbst nach dem Bundesverfassungsgericht fortbestehende Deutsche Reich nicht auslöschen konnte und die auch nach dem 2+4-Vertrag nicht alles umfasst, geschweige denn ersetzt, was das Deutsche Reich ausmacht.

Und dann: Kannst Du mir mal den Unterschied erklären zwischen einem "Art. 20 GG (alt)" und einem "Art. 20 GG (neu)", der ja dann existieren müsste, wenn ein alter existieren würde?
Irgendwie muss es mir auch entgangen sein, dass 1990 angeblich ein neues Grundgesetz geschaffen wurde. Verdammt nochmal; da kann ich ja froh sein, dass mich diese/r? Pécuchet darauf gestoßen hat; sonst wäre mir das vielleicht nie aufgefallen!
:kopfkratz:
 
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Du hast es nicht verstanden und bleibst an der Oberfläche kleben: Natürlich erklärt die Präambel des GG die Deutsche Frage für beendet. Aber zum Einen ist ihre Bindungswirkung durchaus umstritten, zum Anderen gibt es halt auch die Artt. 116 und 146 GG, also reguläre GG-Artikel, bei denen die Bindungswirkung unbestritten ist und die den Begriff des Deutschen weiter fassen als die Präambel bzw. das ganze Grundgesetz unter den Vorbehalt stellen, dass nicht vom Deutschen Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung geschaffen wird.......
.

Was für ein Blubb.....

Das GG = verfassung ist in genau der Form enstaanden, weil der 146 GG diese regelungsgehalt innewohnen hatte. Super gemacht von den Leuten im Innenministerium damals, völig verfassungskopnform und nach 79.3 GG zwingend so . Auch, wenn Art. 146 GG ausdrücklich die Möglichkeit offenhält, jederzeit die verfassungsgebende Gewalt des Volkes zu aktivieren, ist es aber verfassungsgemäßer Konsens über die Geltung des Grundgesetzes keinesfalls ohne Not angegriffen werden. Der 146 GG ist für die Veragngenheit nach Auffasung der Staatsrechtler "erledigt". Er hat eine Zukunftsperspektive im Zuge einer ggf. Neuordnung Europas....das ist der wesentlcihe Gehalt der Denkabfolge des neuen GG von der Präambel über 20 GG 79.3 GG ubnd 146 GG.

Dein Geschmier kannste in de Pfeife rauchen.

Wie kommst Du den darauf? Ich habe dargelegt, was in der Haager Landkriegsordnung über die Rechte und Pflichten von Besatzungsmächten und im Grundgesetz über den Umfang des Deutschen Volks sowie über die Geltungsdauer des Grundgesetzes steht - nicht mehr und nicht weniger..

Quark. Artikel 1 4+ 2 vertrag erklärt den Krieg für beendet damit nix mehr mit Haager Landkriegsordnung.....du soltlest Kaffee Haag trinken könnte deinen rechtsnationalen Überdruck im Hirn positiv im Sinne von Absenken beienflussen.

Unsonsten hilft auch Spinakt bei soclhem Blubb, den du hier verbreitest

lach und echt :))

PS..schrieb vom iPhone deshalb sorry für das schlechte edit.
 
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Du solltest nicht Dein Verständnis des Staatsrechts mit dem "Verständnis des Staatsrechts an sich" verwechseln. Und wo habe ich in Frage gestellt, dass das GG alle Kriterien einer Verfassung erfüllt? Mensch, Du bist vielleicht ein Komiker; in anderen Foren liege ich ständig im Gefecht mit Typen, die behaupten, dass das GG keine Verfassung sei, weil es "Grundgesetz" heiße und es ein Besatzungskonstrukt der ehemaligen Besatzungsmächte sei. Daher nochmal von vorn: Das GG ist eine Verfassung mit allen Bestandteilen, die eine solche braucht; aber es ist eine Verfassung, die meiner Ansicht nach völkerrechtswidrig zustand gekommen ist, die das selbst nach dem Bundesverfassungsgericht fortbestehende Deutsche Reich nicht auslöschen konnte und die auch nach dem 2+4-Vertrag nicht alles umfasst, geschweige denn ersetzt, was das Deutsche Reich ausmacht.

Und dann: Kannst Du mir mal den Unterschied erklären zwischen einem "Art. 20 GG (alt)" und einem "Art. 20 GG (neu)", der ja dann existieren müsste, wenn ein alter existieren würde?
Irgendwie muss es mir auch entgangen sein, dass 1990 angeblich ein neues Grundgesetz geschaffen wurde. Verdammt nochmal; da kann ich ja froh sein, dass mich diese/r? Pécuchet darauf gestoßen hat; sonst wäre mir das vielleicht nie aufgefallen!
:kopfkratz:

Falscher Denkansatz..weil es kein neues GG gibt sondern ein fortgeschriebenen GG auf der Grundlage des GG 1949.......warum das so ist ergibt ist aus 79.3 GG

haben fertig.

lach und echt :coffee:
 

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