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NEIN, das ist eine glasklare Lüge.Noch mal ganz langsam: Die Leistung wird aufgeteilt in errechnete Bedarfe, auch bei Hartz-IV-Empfängern, z.B. der Bedarf für Lebensmittel, für Tabak, für den öffentlichen Nahverkehr, für Teilhabe, für Ansparungen für Reparaturen und Anschaffungen, für Kleidung, für Friseur, für Strom, für Internet usw. Das heißt nicht, dass das, was auf dem Papier steht, tatsächlich für diese Posten ausreicht.
Der geringere Satz für Asylbewerber hängt damit zusammen, dass ein Asylbewerber - ich wiederhole mich - keine Rücklagen bilden muss, keine Kosten für Strom, Wasser, Internet etc. zu leisten hat, sondern die getragen werden und er sie nicht entrichten muss, sofern er in einer Sammelunterkunft lebt. Die anderen Posten werden nicht ausgezahlt, sondern zur Verfügung gestellt, also das Essen, die Waschmaschine, die Hygieneprodukte etc., so dass man in diesem Fall ein Taschengeld von 184,-- Euro auszahlen kann.
Die 184 Euro sind Bestandteil der Grundsicherung von 460 Euro.
Warum liest du nicht das Zitierte aus dem Asylgesetz?
NEIN!Ich habe dich zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass zwar das Taschengeld für Asylbewerber zur freien Verfügung steht,
WIllst du es nicht kapieren, oder kannst du es nicht kapieren?
Dies ist ein Anteil der 460 Euro Bedarfssatz!
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Sozialplattform | https://sozialplattform.de/inhalt/leistungen-nach-asylblg
NEIN!vom Taschengeld für Rentner in Pflegeeinrichtungen, die auf Zuschüsse angewiesen sind, das ausgezahlte Taschengeld nicht nur niedriger ist, sondern weniger zur freien Verfügung als das der Asylbewerber, weil eben die Rentner Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln zu leisten haben
Der Bewohner eines Pflegeheims ist von Zuzahlungen faktisch befreit!
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Zukünftig leistet der Heimbewohner bei seiner Krankenkasse zu Jahresbeginn eine Vorauszahlung in Höhe seiner individuellen Belastungsgrenze (bei chronische Kranken, bei Pflegestufe II und III -1% = 48,48 €, sonst 2% = 96,96 €). Er erhält dann bereits zu Jahresbeginn die Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse.
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Halb gelogen.oder die Arzneimittel und die Hilfsmittel, die nicht rezeptiert werden, weil sie frei verkäuflich sind, selber zahlen müssen. Asylbewerber müssen keine Zuzahlungen leisten.
Trifft nur zu, wenn diese Ayslbewerber noch keine 18 Monate hier sind!
Du magst es einfach nicht einsehen.Sobald die Behandlung und die Heil- und Hilfsmittel genehmigt sind, werden sie auch übernommen. Und das war ja auch der ursprüngliche Vergleich, nämlich der, dass Rentner, die in einer Sammelunterkunft leben, ein niedrigeres Taschengeld als Asylbewerber in Sammelunterkünften erhalten, von diesem aber noch viele Zuzahlungen zu leisten haben, die die Asylbewerber nicht zu leisten haben.
Es stehen 568 Euro Regelsatz gegen 460 Euro eines Asylbewerbers.
Mehr als 2% Zuzahlung seiner Einnahmen muss man nicht leisten, bei chronisch Kranken ist es nur 1%.
NIEMALS macht das 108 Euro/Monat aus.
Cool.An meiner Stelle war es dann das mit dir, denn zu einem Austausch gehört
1. ein anderer Umgangston
2. dass man Links nicht ignoriert und Gelesenes aufnimmt und nicht immer die gleiche Leier postet
1) Und warum liest du dann nicht die entsprechenden Absätze im Asylgesetz?
2) Wieso beharrst du drauf, dass es ZUSÄTZLICHES Taschengeld sei, OBWOHL es als Teil des Bedarfssatzes deklariert ist?
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Seit 1. Januar 2024 gelten folgende Bedarfssätze: Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt. Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro.
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Was an der Formulierung überfordert dich?