Das Infektionsschutzgesetz definiert, was eine Infektion überhaupt ist, nämlich das Eindringen von Erregern, ihre Vermehrung und einhergehende Infektiösität der betroffenen Person. Zur Feststellung einer " epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite " ( Änderung Paragraph 28 des IfSG ) dient im Fall von C19 ausschließlich der sogenannte PCR - Test, der den Nachweis einer der Definition entsprechenden Infektion jedoch gar nicht erbringen kann.
Der PCR - Test ermittelt lediglich vorhandene RNA des Virus, sagt nichts darüber aus, ob Erreger aktiv sich vermehren und die Person erkranken wird, erkrankt ist oder selber infektiös ist.
Richtig ist, dass der PCR -Test den Virus selbst nicht nachweist, aber das Erbgut des Virus.
Das Max von Pettenkofer-Institut der LMU in München sagt, dass es zwar theoretisch möglich wäre eine RNA nachzuweisen ohne dass der Patient mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist, dies aber extrem unwahrscheinlich wäre.
Und deshalb
"überzeugter AfD-Wähler aus dem Osten" ist das IFSG sehr wohl anwendbar.
Und zwar so lange bis das BVG etwas anderes entescheidet.
Der PCR - Test ist somit kein Instrument um " Neuinfektionen " feststellend zu definieren und schon gar keines, um daraus schlussfolgernd eine epidemiologische Lage von nationaler Tragweite zu verkünden.
Bereits hier fehlt die notwendige Evidenz, um überhaupt Einschränkungen von Grundrechten zu rechtfertigen.
Das überlässt du besser denen die etwas davon verstehen – nämlich den Molekularbiologen.
Aber, selbst wenn es diese Evidenz gäbe, ist die Einschränkung von Grundrechten nicht schrankenlos möglich, die angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Ist es auch nicht.
Deutsche Gerichte haben ja schon so mache Entscheidung gekippt.
Sind die Maßnahmen verhältnismäßig ?
Mundschutz und Abstand auf jeden Fall.
Das Untersagen privater Partys auch.
Was ich als nicht verhältnismäßig empfinde ist das Schließen von Hotels, Restaurants, Fitnessstudios, Theater die viel Geld zum Schutz ihrer Gäste investiert haben, in Luftreinigungsanlagen – zum Beispiel – die 99,9% der Viren zerstören und jetzt trotzdem schließen müssen.
Freiheitseinschränkungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet und erforderlich, außerdem angemessen sind. Erforderlich sind sie, wenn es kein milderes Mittel gleicher Wirkung gibt.
Ein bisschen habe ich darüber ja auch gelesen, denn schließlich hast du den Tipp auf das Infektionsschutzgesetz ja von mir.
Das mildere Mittel der Wahl ist ohne jeden Zweifel eine wirksamere Maske für wenige, statt unwirksame Masken für alle. Bereits deshalb, weil aufgrund der geringfügigen Mortalität des Virus für den angedachten legitimen Zweck, nämlich einer " epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite " zu begegnen, überhaupt keine Grundlage besteht.
Immer das selbe mit den
"überzeugter AfD-Wähler aus dem Osten" die glauben sie wüssten alles besser.
Diese " Tragweite " besteht nur deshalb, weil die ursprünglichen, sich an der tatsächlichen allgemeinen Gefährlichkeit orientierenden Kriterien für eine derartige Notlage durch die WHO willkürlich geändert wurden und die Bundesregierung sie adaptiert hat.
Ist mir Wurst!
Hauptsache du trägst eine Maske, dort wo es gefordert wird und du hältst Abstand.
Dadurch entsteht die völlig abstruse Situation, künftig jede Grippewelle zu einer epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite ausrufen zu können,
Ja und?
In Russland müssen sie jetzt auch Masken tragen – und Handschuhe.
Obwohl auch Putin zunächst seinem Volk erzählte es gäbe gar kein Corona.
Die AfD hatte es da ja gerade umgekehrt gemacht.
Da hatte Fraktionschefin Alice Weidel Anfang März lautstark vor den großen Gefahren durch das Coronavirus gewarnt.
Damals verlangte sie, schnelle Maßnahmen wie die Ausweitung der Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und das Schließen der Grenzen und behauptet die Regierung würde nicht entschlossen genug handeln.
Heute erzählt die AfD Corona wäre nur eine normale Grippe.
" Überzeugter AfD-Wähler aus dem Osten " ist so ein zickzack Kurs egal sie glauben alles was die Partei erzählt auch das Gegenteil von dem was sie vor ein paar Wochen behauptete.
Notfalls verteidigen sie Beides. Die Behauptung von „gestern“ und das Gegenteil von heute.
denn deren Mortalität kann jener von C19 durchaus entsprechen oder sie sogar übertreffen, siehe Saison 2017 / 18.
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Zur PKS : Dem hab ich nichts hinzuzufügen; sie differenziert nicht zwischen Deutschen mit und ohne Doppelpass/ Migrationshintergrund. Warum ist klar.
…… und zwischen Ossis und Wessis wird auch nicht differnziert.
Übrigens ich habe zwei Nichten und einen Neffen mit Migrationshintergrund da der Mann meiner Schwester Spanier mit einem spanischen Pass ist.
Das stört mich weder statistisch und schon gar nicht real.
PS : Ich wollte eigentlich " überzeugter AfD-Wähler aus dem Osten " schreiben statt " Ossi ", der dir Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit vermittelt. Update für dich : Ich lebe und arbeite seit Juli 2019 wieder in Thüringen
Darüber werden alle glücklich sein, deine früheren Kollegen und du auch.
Mein Name ist nicht Kienzle.
Aber ein paar Fragen hätte ich schon – aber für die Antwort brauche ich kompetente Leute.