Öffentlichen Meldungen zufolge ist das Justizministerium zurzeit dabei, Gesetzestexte zu überarbeiten, um diese einem modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat an zu passen. Generell ist es natürlich zu befürworten, wenn veraltete juristische Begriffe einer neuzeitlichen Nomenklatur zugeführt werden.
Mit Sorge hingegen wird beobachtet, dass mancher Orts mehr, mancher Orts weniger, soziale Konflikte auflaufen, die in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat nicht hinein passen. Bei näherem Hinsehen ist es manchmal verblüffend, wie sehr doch diese sozialen Konflikte mit der Rechtsprechung im Einzelnen zu tun haben und komplexe Verknüpfungen wechselwirkend die Situation verschlechtern. Es wird z.B. beobachtet, dass ganze Bevölkerungsgruppen von der Rechtsprechung praktisch ausgeschlossen werden, oft gerade dann, wenn es darum geht, wichtige Angelegenheiten für die Zukunft, wie etwa Gesundheit oder Beruf, zu regeln. Man kann sagen, dass jeder im Staat, der sein Leben am Existenzminimum fristen muss, parallel dazu, davon ausgeschlossen ist, Klagen zu können, insbesondere dann nicht, wenn sich gerade damit die Gesamtsituation verbessern ließe. Nicht selten ist es deshalb darauf zurückzuführen, wenn Menschen alle Chancen im Leben verpassen und Sozialfall bleiben, obwohl sie sonst die Voraussetzungen und die Möglichkeiten für eine berufliche Laufbahn gehabt hätten. Bemerkenswert ist, dass diese Menschen im Alltagsleben allen möglichen Repressalien ausgesetzt sind, ohne sich angemessen dagegen wehren können.
Zwar gibt es zu jedem Thema einen genau vorgeschrieben Rechtsweg, und je nach Einkommensverhältnissen auch kostenlose Rechtsberatungsscheine, jedoch ist im Bedarfsfall ein anschließender Prozess in der Durchführung unrealistisch. Bereits ein Prozesskostenhilfeantrag kostet soviel, wie es sich ein Mensch, der an der Armutsgrenze lebt, es sich im Regelfall nicht leisten kann. Vollkommen überzogene Wartezeiten erschweren den Prozessverlauf zudem erheblich. Mehrere Jahre sind die Regel und nicht selten ergeben sich in der Zwischenzeit daraus weitere Konflikte, weil das erste Problem nicht zeitnah erledigt wurde. Kommt es zwischendrin zu einem Gerichtsurteil, das in der Regel schieflastig ausfällt, vergehen dann nochmals Jahre, bis dann schließlich alle Fragen im Sande verlaufen sind. Nicht selten, dass ein Anspruch letztlich nicht mehr geltend gemacht werden kann und Fristen für eventuelle Schadensersatzansprüche in der Zwischenzeit verstrichen sind. Zuverlässige Quellen berichten in diesem Zusammenhang u. a. von Fällen, wo Zahnärzte eine Behandlung einfach abbrachen, weil Patienten mit hohen Zuzahlungen nicht mehr hinterher kamen, die vorher mit den Patienten nicht korrekt genug abgesprochen wurden. Wie berichtet wird, hatten die Patienten anschließend eklatante Probleme beim Sprechen, wie auch bei der Nahrungsaufnahme. Ganz zu schweigen von den Schmerzen, die nicht hätten sein müssen.
Weder die Krankenkasse, noch eine Behörde oder ein Gericht, noch der Zahnarzt selbst hat irgendetwas nach dem Grundrecht auf Unversehrtheit dieser Menschen gefragt. Und solche Vorfälle sind in Deutschland gar nicht mehr so selten, sie horten sich und es ist dabei höchst bedenklich, wenn Patienten schon einen Bankraub verüben müssten, um von ihrem Zahnarzt in der Behandlung fertig und Beschwerdefrei gestellt werden zu können. Und es auch keine andere rechtliche Handhabe dagegen gibt, außer sich eben nochmals auf unzumutbare Kostenrisiken und Wartezeiten einlassen zu müssen. Es ist natürlich der reine Hohn, noch vom Hippokratischen Eid zu reden, wenn Zahnärzte in dieser Weise Patienten nötigen, um alles an Ersparnissen und darüber hinaus aus ihnen heraus zu pressen. Bestimmt, dass der Begriff des Hippokratischen Eids noch als Schutzschild für Ärzte etwas taugt, für mehr aber, ist dieser Begriff in Deutschland gewiss nicht mehr zu gebrauchen. Nicht, dass es an den Ärzten selbst gelegen wäre, Gesellschaftlich Vorgaben, sowie ein unterschiedliches Vergütungssystem für medizinische Dienstleistungen versperren den Weg dorthin.
Medienanstalten berichten gelegentlich davon, dass Polizeibeamte über V-Männer selbst zu Straftaten anstiften, damit es später jemanden gibt, den man vor Gericht stellen kann und die entsprechenden Polizeibeamten dafür eine Förderung erhalten. Weil solche Vorfälle in der Regel nur schwer nachzuweisen sind, und das Belohnungssystem der Polizei geradewegs dazu einlädt, lässt darauf schließen, dass solche Dinge auch dann geschehen, wenn es keine Konkrete Hinweise dafür gibt. Das Belohnungssystem der Polizei regt geradewegs dazu an, Schutzbeamte in die falsche Richtung streben zu lassen. Umgekehrt müsste es sein, alles was dazu beiträgt Straftaten vor zu beugen, oder zu verhindern, müsste belohnt werden, dann würde es funktionieren. Aber auch in den Schulen bereits, werden falsche Fährten gelegt, insbesondere, in Zentren, wo viele verschiedene Nationalitäten und Religionen auf einander stoßen. Es ist verständlich, dass sich „Einheimische“ ungern von „Neu angekommenen“ missionieren lassen wollen und deshalb oft schon, was den Schulunterricht angeht, es zu Konflikten kommt. Staatskunde oder Staatsphilosophie müsste zum Pflichtfach in allen Schulen werden. Zum einen, um alle Religionen an einen Tisch zu bekommen und zum zweiten, damit Grundrechte, Verhaltensregeln und Verfassung, allen Schüler gleichermaßen mit auf den weiteren Weg gegeben werden könnten.
Unter Politikern ist bekannt, dass Behördenwillkür, Perspektivlosigkeit und soziale Ungerechtigkeiten überhaupt, zu Verdruss führt und nicht selten, dass betroffen Personen gegenüber extremistischen Bewegungen deshalb empfänglicher werden. So manche kriminelle Laufbahn wäre wohl nicht auf den Weg gekommen, hätten denn die betroffenen Personen eine andere Wahl gehabt und wäre ihnen nicht von Anfang an, alle anderen Türen verschlossen geblieben. Es trifft deshalb auf Unverständnis, wenn ständig nach neuen Gesetzen und Regeln gesucht wird, wo es doch stets an der Umsetzung von Regeln und Gesetzen, in der Verwaltung und bei den Gerichten am meisten hapert. Die Probleme werden nur von A nach B verschoben und dann wieder von B nach A, wobei es nie zu einer wirklichen Lösung der Konflikte, insbesondere aber deren Auslöser kommt. Wenn sich das Justizministerium ausschließlich mit Definitionen beschäftigt, und an der Umsetzung dieser Gesetze und Regeln, über die Verwaltung und die Gerichte, kein Interesse zeigt, dann erinnert dies an Zeiten, als die Offiziere mit Murmeln spielten, während draußen der Krieg tobte.
Bei den jüngsten Ausschreitungen in Frankfurt wurde ein Gewaltpotenzial beobachtet, wie es zuvor in Deutschland bei Demonstrationen noch nie da gewesen war! Ereignisse solchen Ausmaßes zeigen mit klarer Deutlichkeit, wie sehr, ein erheblicher Teil der Bevölkerung vom Rechtsweg abgeschnitten und es betroffenen Personen unmöglich gemacht wird, ihre Grundrechte bei Behörden, Verwaltung und den Gerichten einlösen zu können. Wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung in wichtigen Grundrechtsfragen von einem ordentlichen Rechtsverfahren direkt oder indirekt ausgeschlossen wird, was bleibt denn dann diesen Menschen schließlich anderes noch, außer halt Pflastersteine und Randale, um auf ihre Probleme aufmerksam machen zu können? Gewalt löst die Probleme gewiss nicht. Friedliche Demonstrationen zuvor, gingen aber ebenfalls in Leere. Gefragt ist also der ordentliche Rechtsweg, der aber nicht allen Bürger Deutschlands gleichermaßen gewährt wird und deshalb wohl, auch vieles, was noch Bestand hat letztlich doch ins Chaos mündet.
Aus der Ohnmacht heraus, gegen das Diktat eines übermächtigen Staatsapparat selbst nicht ankommen zu können, kehrt sich der „Volkszorn“ oft ausgerechnet gegen die Schwächsten der Bevölkerung, worunter zurzeit Asylsuchende Menschen gehören. Angestaute Wut gepaart mit einer gehörigen Portion Dummheit und Verantwortungslosigkeit, führt dann dazu, dass Wohnheime in Brand gesteckt werden. Wer Flüchtlingen keinen Schutz gewährt, hat wahrscheinlich selbst noch nie um sein eigenes Leben rennen müssen. Es fehlt diesen Straftätern an dem Bewusstsein für eigenverantwortliches Handeln und an Empathien, sich in die Situation von Flüchtlingen hinein versetzen zu können. Entsprechende Schulungsmaßnahmen in prädestinierten Kreisen und Zonen, könnten deshalb vielleicht, Abhilfe schaffen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Ausländerfeindlichkeit fast immer mit eigenen Existenzängsten einhergeht. Es fehlt der frühe Dialog, dass Regeln und Gesetzte, Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, nicht einfach so, sondern aus einer Notwendigkeit heraus folgt. Es fehlt am allgemeinen Verständnis daran, dass „der Mensch“, nicht „Willkür“, sondern eine gesetzte Sache ist, der/die auf geregelte Weise ein Recht auf Existenz hat. Ein Bildungs-, und Erfahrungsdefizit, wofür die verantwortlichen Straftäter selbst nicht unbedingt in jeder Hinsicht etwas können. Weil verantwortungsloses Handeln seitens staatlicher Institutionen den Geschehnissen oft voraus gehen, sind sie nicht nur ein schlechtes Vorbild für „Andere“, vielmehr werden dabei auch die Weichen gestellt, für das, was anschließend kommt.
Insgesamt gesehen ist es um die Deutsche Rechtsprechung nicht gut bestellt. Eine private Rechtsschutzversicherung ist Heut zu Tage Standard in Deutschland. Ohne das, kann sich kaum noch jemand vor die Haustür trauen, um unbefangen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Wer sich keine private Rechtsschutzversicherung von Anfang an leisten kann, der kann es auch meistens später nicht mehr, denn ohne das, ist nicht vom Fleck zu kommen. Außerdem, sind deshalb ausgerechnet die schwächsten der Gesellschaft beinahe jedem Lug und Betrug schutzlos ausgeliefert. Viele Menschen glauben noch, allein weil sie in einem Rechtsstaat leben, seien sie automatisch vor Unrecht geschützt. Dass das Recht erst über Anwälte teuer erkauft werden muss, und dass das Recht eine rein käufliche Angelegenheit ist, wird vielen Menschen erst dann klar, wenn sie im Alltagsleben zum ersten Mal so richtig hereingelegt wurden. Ähnlich wie bei Ärzten, haben auch hier die Anwälte keine Schuld daran. Im Allgemeinen gilt, wer klagt, trägt die Anwalts, - und Gerichtskosten. Zumindest muss der Kläger damit in Vorlage treten. Wer an der Armutsgrenze lebt, kann dies in der Regel nicht aufbringen, mithin haben diese Kläger keine Rechte, die über ihr Existenzminimum hinausgehen. Und das ist auch der Grund dafür, weshalb so viele Menschen auf keinen grünen Zweig im Leben kommen, mitunter Gewinner und Verlierer fast immer dieselben im Staat sind, und dafür sorgen, dass sie es bleiben.
Statistiken zufolge befindet sich in Deutschland etwa 50% des Bruttosozialprodukts in den Händen von etwa 10 % der Bevölkerung, während etwa 90% der Bevölkerung, mit den verbleibenden 50 % des Bruttosozialprodukts klar kommen muss. Dies ist genau das Bild, das am wenigsten in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaates hinein passt, insbesondere, wenn man bedenkt, dass etwa 10 % der Bevölkerung, an, b. z. w., um die Armutsgrenze herum, ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Hingegen passt dieses soziale Ungleichgewicht exakt in ein System, in dem eine Minderheit der Bevölkerung alle Rechte aufkaufen und allein für sich beanspruchen darf, so gut, wie es in Entwicklungsländern, vom Prinzip her, kaum schlechter sein kann. „Waren wir einmal ein Staat von Dichtern und Denkern, sind wir nun ein Staat von Richtern und Bänkern“, ein banales Sprichwort, scheint aber die derzeitige Situation recht treffend zu beschreiben.
Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, dass diejenigen der Deutschen Bevölkerung, die ihr Leben auf niedrigstem sozialem Niveau fristen müssen, noch am wenigsten Vertrauen in den Rechtsstaat und in dessen Rechtsprechung haben können. Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchungsreihe hat bewiesen, dass Kinder, die von ihren Eltern belogen werden, selber auch mehr zur Lüge neigen, als Kinder, die aus anderen Verhältnissen stammen. Nicht viel anders verhält es sich aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen Bürger und Behörden. Zwischen Bürger und Behörden kann es zu keinem Konsens kommen, wenn der Bürger davon ausgehen muss, dass für sein Gegenüber bei der Behörde, ganz andere Bedingungen, insbesondere aber ganz andere Rechte gälten, als für ihn selbst. Die Unterschiede sind manchmal so gravierend, dass man glauben könnte, in Deutschland gäbe es mehrere Verfassungen, die parallel nebeneinander existierten. Mithin diskreditieren und boykottieren betroffene Bürger die Behörden, wo nur sie können.
Das Europäische Parlament hat bereits 2013 darauf hingewiesen, dass die Deutsche Rechtsprechung in mehreren Punkten europäischen Standard nicht erreicht und deshalb Reformen zur Auflage gemacht. Zumindest wenn es um wichtige Grundrechtsangelegenheiten, wie etwa Beruf oder Gesundheit, geht, müsste für jeden Staatsbürger gleichermaßen ein ordentliches Verfahren möglich sein, damit ein Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und dem, einer so genannten Bananen Republik, bereits aus der Ferne sichtbar wird. Wenn es sich nicht realisieren lässt, weil etwa die Kommunen zu hoch verschuldet sind, könnte auch ein gut organisiertes „Ombudsmann System,“ die schlimmste Streitereien schlichten helfen, denn es wird u. a. auch von Übergriffen auf Angestellte bei Behörden berichtet. Verschiedene Menschen wissen sich offenbar nicht mehr anders zu wehren, gegen das, was ihnen bei den Behörden manchmal so aufgetischt wird. Gäbe es Anlaufstellen, wo schnell und unbürokratisch in heiklen Situationen vermittelt werden würde, wären die Gerichte entlastet und wenigstens das Schlimmste könnte so verhindert werden.
Sicherer wäre es natürlich, wenn dafür gesorgt würde, dass es grundsätzlich mehr Gleichheit in der Deutschen Rechtsprechung gäbe, denn dies hätte zur Folge, dass es auch zu mehr Gleichheit und zu weniger sozialen Ungerechtigkeiten innerhalb der Bevölkerung käme, was wiederum dazu führte, dass „Amok“ und ähnliche Taten, die aus einem Akt der Verzweiflung heraus folgen, zurückgingen und Bürger und Behörden sich nicht mehr auf unterstem Niveau miteinander herumschlagen müssten.