Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Deutsche Rechtsprechung auf dem rechten Weg?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Ich nehme an, dass es im RDG keine entsprechende Vorschrift gibt, die untersagt, dass Kläger oder Beklagte sich der Hilfe von Privatleuten bedienen. Wie lautet denn die Vorschrift?

Der Gummi§ "§3 RDG"

Es gibt das RDG und das RDGEG - Einführungsgesetz. Da beide nicht allzu umfangreich sind, google einfach mal. Das EG hat nur wenige §§

Das RDG tangiert auch als Rechtsbeistand in Verfahren, regelt aber meist im außergerichtlichen Bereich, obwohl Mediatiopnen schon Verfahren sein könnten, wie Schlichtungen. Anwendungen finden sich meist im RBerG und der ZPO.

Auf deine vorige Frage wegen Tonband, das steht auch bei der StPO, so um "§ 55 bis 60" rum?
 
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Du schreibst:

Ist dazu nicht auch Akribie nötig?

...

Das ist, was ich oben meinte. Du brauchst anscheinend das Unwissen der anderen um dich selbst zu erhöhen. Und das, wo du ja anscheinend/angeblich Jurist bist. Nunja, muss jeder selbst wissen.
Eine solche Feststellung wirst Du bei mir höchstens finden, wenn ich sowas provokokativ einsetze, um bewusst zu machen, dass damit zu viel Gefühl rüberkommt und zu wenig Verstand.

Du bist also in Foren unterwegs, um mit unscharfen Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen und Erwartungen dich zufrieden zu stellen. OK. Mich würde sowas nicht befriedigen, weil mir bewusst ist, dass daraus all das entsteht, was dann von Juristen verwurstet werden muss.

Auch wenn ich schon öfter in juristischen Fakultäten zu tun hatte, habe ich kein klassisches Jurastudium hinter mir. Ich habe auch nirgendwo behauptet, ich sei Jurist.

Der Rest von dem, was Du für mich geschrieben hast darüber, ist nicht minder daneben. Resultiert aus zu viel "Mitgefühl" (mit unscharfen Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen und Erwartungen). Gefühle haben in solchen Auseinandersetzungen nichts zu verloren. Die gehören woanders hin. Eigentlich stimmt überhaupt nichts bis auf deine Feststellung, dass ich immer etwas zum Mäkeln finde. Ich finde zwar auch einiges, was ich OK finde und sogar mit Tops anzeige. Doch bin ich nicht hier, um andere zu streicheln.

Meine Tops sind übrigens nicht von der Sorte, die hier am meisten verbreitet ist: Bashingapplaus. Meine sind wirklich Anerkennung für herausragende Gedanken, seltener mal als Dankeschön für Unterstützung. Und dass ich so viel finde zum Kritisieren, liegt schlichtweg daran, dass den wenigsten die drei wesentlichsten Bestimmer ihres Daseins bewusst sind. Damit fehlt etwas sehr wichtiges in ihrem Bewusstsein. Folglich ist das darum herum entstandene Wissen sehr elastisch. Was dazu führt, dass das Geben und Nehmen der meisten entsprechend frustrierend gerät.

Dein Drumrum zu "3 Anwälte 5 Meinungen" spiegelt das übliche Halbwissen von Leuten wieder, die ihre Nase ein bisschen in den Rechtsdschungel gesteckt haben. Dort, wo der Gesetzgeber Interpretationsspielräume zugelassen hat, können die drastisch eingeschränkt werden mit einer sehr klaren Zielerkennung, sofern man weiß, worum es letztlich geht und was auch Juristen dazu bringt, vieles zu verschwommen zu sehen.
 
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Jo, das könnte in deinenZeitrahmen passen, ich denke vor 3 Jahren - in Bayern. Da laufen die Uhren noch etwas anders.

Bezeichnenderweise war das Gericht in einem BurgGebäude untergebracht, der Richter verhielt sich wie ein Burgherr.

Nachdem das 1. Protokoll nicht dem Inhalt der Gespräche zur Verhandlung entsprach, hatte ich beantragt, wegen dieser Ungereimtheiten die Aussagen von Zeugen auf Tonband aufzunehmen. Der Richter widersprach nicht, dass die Materie und der Klagegrund kompliziert sei - und auch für Juristen wegen der Vermischung von Technik und Werk-/Dienstleistungsrecht schwer zu beurteilen wäre. Nachdem dies alles bejaht wurde, konnte das Gericht nicht umhin, dem Antrag auf "Aufzeichnung von Fragen und Antworten der Beteiligten zur Sache" dem zuzustimmen.

Schließlich soll auch ein Richter die Gelegenheit erhalten, zwischen wahren und unwahren Aussagen zu unterscheiden. Dabei ist eine Tonbandaufzeichnung zur Sachlage nützlich, wenn der Richter zur Urteilsfindung einen Fachmann (in dieser Sache Softwareentwicklung, Programmierung) zu gewissen Passagen zu rate ziehen kann. Protokolle wären hier auch nicht sachdienlich, wenn weder der Richter, noch der Protokollführer sich in der Materie auskennen.

Tja - man muss nur höflich und bestimmt darum bitten. Wenn der Grund Verfahrensüberwachung sein soll, müsste man schon dies begründen und evtl. mit einem Befangenheitsantrag drohen, falls einer Ton/Bildaufzeichnung widersprochen werden sollte.

Bei Bild/Videoaufzeichnungen wirds schwierig - kennt man praktisch nur beim Familiengericht, wenn Kinder vom Richter alleine befragt werden.

Prinzipiell besteht zwar der Anspruch - er muss aber begründet sein!
Interessant für mich ist, dass Du das ohne größere Probleme aufgrund deines Rechtsgefühls durchgesetzt hast, was in der Regel verweigert wird mit dem Hinweis auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Eigentlich muss alles nach Vorschrift funktionieren. Und weil dir die Vorschrift nicht bekannt ist, betrachtest Du es auch als schwierig, Videoaufzeichnungen durchzusetzen. Sofern das notwendig ist, um ein korrekt ablaufendes Verfahren zu gewährleisten, ist auch das zulässig. Nicht nur bei Strafverfahren, sondern auch bei Zivilprozessen.

ich sprach ja von der generellen Möglichkeit, das komplette Verfahren aufzuzeichnen, also z. B. auch, wenn der Richter was aus der Akte vorliest. Diese Möglichkeit übersteigt die der Zeugenaufzeichnung, weil sie alles enthält, was wichtig ist, um Machtmissbrauch-Spielräume und Fehler allgemein zu unterdrücken.

Um dieses Recht juristisch abzusichern, musste ich mir die Zustimmung der Juristin erkämpfen, die im damaligen BMJ die für Richter verantwortliche Kraft war und stieß danach bei meinen Bemühungen um Bekanntmachen auf die üblichen Verwirrspielchen hochrangiger Juristen, mit denen normale Journalisten platt gemacht wurden, wenn die sich interessierten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Interessant für mich ist, dass Du das ohne größere Probleme aufgrund deines Rechtsgefühls durchgesetzt hast, was in der Regel verweigert wird mit dem Hinweis auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Eigentlich muss alles nach Vorschrift funktionieren. Und weil dir die Vorschrift nicht bekannt ist, betrachtest Du es auch als schwierig, Videoaufzeichnungen durchzusetzen. Sofern das notwendig ist, um ein korrekt ablaufendes Verfahren zu gewährleisten, ist auch das zulässig. Nicht nur bei Strafverfahren, sondern auch bei Zivilprozessen.

ich sprach ja von der generellen Möglichkeit, das komplette Verfahren aufzuzeichnen, also z. B. auch, wenn der Richter was aus der Akte vorliest. Diese Möglichkeit übersteigt die der Zeugenaufzeichnung, weil sie alles enthält, was wichtig ist, um Machtmissbrauch-Spielräume und Fehler allgemein zu unterdrücken.

Um dieses Recht juristisch abzusichern, musste ich mir die Zustimmung der Juristin erkämpfen, die im damaligen BMJ die für Richter verantwortliche Kraft war und stieß danach bei meinen Bemühungen um Bekanntmachen auf die üblichen Verwirrspielchen hochrangiger Juristen, mit denen normale Journalisten platt gemacht wurden, wenn die sich interessierten.



Moment mal - ich sprach von Tonaufzeichnung, nicht von Videoaufzeichnung - das ist ein großer Unterschied!

Warum soll etwas auf Ton aufgezeichnet werden, wenn der Richter aus der Akte zitiert? Das erschließt sich mir nicht, da die Parteien die Akte auch kennen und haben.

Ich hatte ja aus einem Zivilprozess zitiert - Tonbandaufzeichnung. Mit welcher Begründung willst Du in einem Zivilprozess eine Videoaufzeichnung begründen?
Mir fällt da nichts zu ein. Bei Familiengericht ja - separate Befragung durch den Richter bei Minderjährigen.

Bei Strafprozessen, wenn die Zeugenaussagen mit Gesten und Vorführungen als wichtige Beweismittel vorgetragen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Moment mal - ich sprach von Tonaufzeichnung, nicht von Videoaufzeichnung - das ist ein großer Unterschied!

Warum soll etwas auf Ton aufgezeichnet werden, wenn der Richter aus der Akte zitiert? Das erschließt sich mir nicht, da die Parteien die Akte auch kennen und haben.

Ich hatte ja aus einem Zivilprozess zitiert - Tonbandaufzeichnung. Mit welcher Begründung willst Du in einem Zivilprozess eine Videoaufzeichnung begründen?
Mir fällt da nichts zu ein. Bei Familiengericht ja - separate Befragung durch den Richter bei Minderjährigen.

Bei Strafprozessen, wenn die Zeugenaussagen mit Gesten und Vorführungen als wichtige Beweismittel vorgetragen werden.
Das zeigt mir, dass Du das Bemühen der Herrscher der dritten Gewalt verinnerlicht hast, Menschen ihrem Regelwerk unterzuordnen. (Wer könnte etwas derartig Danebenes angeordnet haben?) Du findest das in Ordnung? Ich nicht. Und nun finde mal einen Juristen, der meiner Meinung widersprechen kann mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen oder verständig lebensnaher Betrachtungsweise, die sich mit einem qualifizierten Konsens verifizieren lässt ...

Nichtprotokolliertes Vorlesen aus einer Akte ist aus einem ganz bestimmten Grund risikoträchtig. Denn mündliche Verhandlungen sind ja nicht nur ein weiterer Schritt zum Recht nach Stellen der Anträge und Gegenanträge. Richtig?
 
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Problemmanager, Ei Tschi,

ihr Beiden redet Jeder für sich selbst. Obwohl ihr Beide Recht habt, läuft ihr in der Diskussion nicht synchron.

Im Übrigen:
Anträge sind ohne Beweis Lottospiel.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Das zeigt mir, dass Du das Bemühen der Herrscher der dritten Gewalt verinnerlicht hast, Menschen ihrem Regelwerk unterzuordnen. (Wer könnte etwas derartig Danebenes angeordnet haben?) Du findest das in Ordnung? Ich nicht. Und nun finde mal einen Juristen, der meiner Meinung widersprechen kann mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen oder verständig lebensnaher Betrachtungsweise, die sich mit einem qualifizierten Konsens verifizieren lässt ...

Nichtprotokolliertes Vorlesen aus einer Akte ist aus einem ganz bestimmten Grund risikoträchtig. Denn mündliche Verhandlungen sind ja nicht nur ein weiterer Schritt zum Recht nach Stellen der Anträge und Gegenanträge. Richtig?

Na ja, deine Sichtweite!

Wenn ich z. B. einen Anwalt habe, dann kennt er die Akte und müsste ja merken, wenn ein Richter "manipulativ" aus der Akte zitiert und darauf reagieren. Wo ist nun das Problem, wenn dies nicht bildlich, sondern "nur" audio aufgenommen wird?

Das war ein schlechtes Beispiel, weil eben ausschließlich das Wort zählt!

Ansonst bin ich auf deiner Seite - mit dem Unterschied, dass die Vorgehensweise ne andere ist!
 
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Na ja, deine Sichtweite!

Wenn ich z. B. einen Anwalt habe, dann kennt er die Akte und müsste ja merken, wenn ein Richter "manipulativ" aus der Akte zitiert und darauf reagieren. Wo ist nun das Problem, wenn dies nicht bildlich, sondern "nur" audio aufgenommen wird?

Das war ein schlechtes Beispiel, weil eben ausschließlich das Wort zählt!

Ansonst bin ich auf deiner Seite - mit dem Unterschied, dass die Vorgehensweise ne andere ist!
Vorgehensweise ist nicht so wichtig. Wichtig sind Begründungen für das, was man durchsetzen will. Und wenn man Schwierigkeiten hat mit den Zielsetzungen, weil die von Juristen vernebelt wurden, ist alles schwierig und "Pech".

Wenn man davon ausgeht, dass der Anwalt auf der Seites des Mandanten steht, könnte man auf die Protokollierung einer richterlichen Vorlesung aus den Akten verzichten. Doch kann schon ein falsch gelesenes Wort die Emotionsmaschine in den Köpfen Beteiligter anwerfen.

Anwälte arbeiten grundsätzlich mit Gutachtern und Richtern zusammen. Sie sehen die öfter als Mandanten. Und vertreten doch alle das Selbe, das ihnen ihr Auskommen sichert ...

Wieviele Prozesses gab es schon, in denen der eigene Anwalt sich gegen seinen mandanten gestellt hat - ohne dass der das mitbekommen hat? Die wenigsten haben wenigstens ein bisschen Ahnung. Sind froh, wenn Sie das Klo finden im Gerichtssaal und sich den Schweiß von der Stirne wischen und aus den Achseln tupfen können ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Vorgehensweise ist nicht so wichtig. Wichtig sind Begründungen für das, was man durchsetzen will. Und wenn man Schwierigkeiten hat mit den Zielsetzungen, weil die von Juristen vernebelt wurden, ist alles schwierig und "Pech".

Wenn man davon ausgeht, dass der Anwalt auf der Seites des Mandanten steht, könnte man auf die Protokollierung einer richterlichen Vorlesung aus den Akten verzichten. Doch kann schon ein falsch gelesenes Wort die Emotionsmaschine in den Köpfen Beteiligter anwerfen.

Anwälte arbeiten grundsätzlich mit Gutachtern und Richtern zusammen. Sie sehen die öfter als Mandanten. Und vertreten doch alle das Selbe, das ihnen ihr Auskommen sichert ...

Wieviele Prozesses gab es schon, in denen der eigene Anwalt sich gegen seinen mandanten gestellt hat - ohne dass der das mitbekommen hat? Die wenigsten haben wenigstens ein bisschen Ahnung. Sind froh, wenn Sie das Klo finden im Gerichtssaal und sich den Schweiß von der Stirne wischen und aus den Achseln tupfen können ...

Das ist genau der Punkt, den ich mit Juristenball angesprochen habe! Übrigens gibt es den wirklich, auch schon kooperativ mit anderen Ländern.

Ich hab auch schon den Spruch eines Anwalts zu seinem Mandanten gehört:
"Wegen Ihnen werde ich mir es doch nicht mit dem Kammergericht verscherzen"!.

Da hat man gesehen, dass die Ehrfurcht und Angst die eigene Courage überwogen hat. Der Mandant musste sich einen anderen Anwalt suchen, der diese Sache dann erfolgreich im Sinne des Mandanten beendet hat - sozusagen einen Anwaltswechsel im laufenden Verfahren!
 
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Das ist genau der Punkt, den ich mit Juristenball angesprochen habe! Übrigens gibt es den wirklich, auch schon kooperativ mit anderen Ländern.

Ich hab auch schon den Spruch eines Anwalts zu seinem Mandanten gehört:
"Wegen Ihnen werde ich mir es doch nicht mit dem Kammergericht verscherzen"!.

Da hat man gesehen, dass die Ehrfurcht und Angst die eigene Courage überwogen hat. Der Mandant musste sich einen anderen Anwalt suchen, der diese Sache dann erfolgreich im Sinne des Mandanten beendet hat - sozusagen einen Anwaltswechsel im laufenden Verfahren!
Dein Vertrauen bzgl. Protokollieren des Vorlesens aus der Akte zeigte aber nicht, dass dir diese einflussgewaltige Problematik bewusst ist ...

Es gibt eine weit schlimmere Einflussproblematik in unserem Rechtssystem, die unser Demokratiekonzept aushebelt und auch die klügsten Anstrengungen Recht zu bekommen, zunichte machen kann. Die Bedeutung unseres GG dürfte dir bewusst sein. Diese Einflussproblematik findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz. Kennst Du sie?
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Die Bedeutung unseres GG dürfte dir bewusst sein. Diese Einflussproblematik findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz. Kennst Du sie?

Keine Ahnung, was du im Sinn hast.
Mir würde dies hier dazu einfallen:
http://www.telemedicus.info/urteile...405-BVerfG-Az-2-BvR-15478-Gerichtspresse.html

Steht ja ein bisschen im Zusammenhang zum Thema elektronisches Protokoll in Verhandlungen.
Stichwort auch (z. T. missbrauchte, gekaufte und angebliche) Richterliche Unabhängigkeit. http://www.hefam.de/koll/pap200402.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Keine Ahnung, was du im Sinn hast.
Mir würde dies hier dazu einfallen:
http://www.telemedicus.info/urteile...405-BVerfG-Az-2-BvR-15478-Gerichtspresse.html

Steht ja ein bisschen im Zusammenhang zum Thema elektronisches Protokoll in Verhandlungen.
Stichwort auch (z. T. missbrauchte, gekaufte und angebliche) Richterliche Unabhängigkeit. http://www.hefam.de/koll/pap200402.html
Eine mehr oder weniger zugelassene Presse hebelt kein Demokratiekonzept aus. Das muss etwas sein, das wesentlich tiefer ansetzt. Und gleichzeitig so unschuldig daherkommt, dass keiner merkt, welch Machtmissbrauch-Geniestreich da unseren Politikern gelungen ist.

Das ist das Hammerding:
§ 93d BVerfGG

Volk gehe dahin und schäme dich. Außer mir hat es glaube ich nur noch mal einer gemerkt. Und der hat dann sogar eine Petition gestartet, die natürlich abgeschmettert worden ist. Er hatte das Wesentliche auch nicht so deutlich rübergebracht: Missachtung des Allgemeinen Selbstbestimmungsrechts, immerhin das wichtigste Grundrecht, das nicht ohne Grund deshalb an erster Stelle steht: Art. 2 GG. (Art. 1 ist nur das Treppchen zum Fundament.)
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Probleme mit Begrifflichkeiten und Gesetzen?

Du sprachst von einer Fundstelle im Gerichtsverfassungsgesetz und kommst jetzt mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Die Bedeutung unseres GG dürfte dir bewusst sein. Diese Einflussproblematik findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz. Kennst Du sie?

Peinlich peinlich, für jemanden der anderen das Rechtssystem erklären will.

Und dass die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde keiner Begründung bedarf ist nichts neues und war schon häufig Aufreger.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Dein Vertrauen bzgl. Protokollieren des Vorlesens aus der Akte zeigte aber nicht, dass dir diese einflussgewaltige Problematik bewusst ist ...

Es gibt eine weit schlimmere Einflussproblematik in unserem Rechtssystem, die unser Demokratiekonzept aushebelt und auch die klügsten Anstrengungen Recht zu bekommen, zunichte machen kann. Die Bedeutung unseres GG dürfte dir bewusst sein. Diese Einflussproblematik findet sich im Gerichtsverfassungsgesetz. Kennst Du sie?

Ich weiß nicht, auf was Du anspielst. Aber Eines darfst Du nicht vergessen: Auch Gerichte haben eine Psychologie, nicht nur §§.

Ich hab das Gefühl, Du bist einer von denen, die den Käse nach seinen Löchern beurteilt, nicht nach dem Käse - kurz gesagt Pessimist.

Ich beurteile den Käse, und meckere los, wenn er nicht schmeckt!
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
------------------

Anwälte arbeiten grundsätzlich mit Gutachtern und Richtern zusammen. Sie sehen die öfter als Mandanten. Und vertreten doch alle das Selbe, das ihnen ihr Auskommen sichert ...

Das ist VT.

Ich hatte in meinem Leben oft mit Anwälten bei verschiedenen Gerichten und verschiedenen Gegenden zu tun. Dass Anwälte grundsätzlich mit Richtern zusammenarbeiten, kann ich nicht bestätigen.

Dass während der Verhandlung "Beratungspausen" ohne den Beschuldigten, bzw. Angeklagten stattfinden, zeigt lediglich, dass der Richter, bzw. das Gericht (noch) nicht urteilsreif ist, also eine gute Chance zur Beurteilung des bisherigen Verlaufs und Möglichkeit eines Deals.

Wenn ein Beschuldigter so misstrauisch ist wie du, kann er ja die "Beratung in Abwesenheit des Beschuldigten" protokollieren lassen, nachdem er wieder bei der Verhandlung anwesend sein darf.

Wenn Du bei einer Verhandlung genauso viel Pessimismus ausstrahlst wie hier, kann ich mir gut vorstellen, dass sich das "ansteckend" auf Richter, Staatsanwalt, Protokollführer und evtl. Zeugen auswirken könnte.

Ob das gut ist???
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Probleme mit Begrifflichkeiten und Gesetzen?

Du sprachst von einer Fundstelle im Gerichtsverfassungsgesetz und kommst jetzt mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.



Peinlich peinlich, für jemanden der anderen das Rechtssystem erklären will.

Und dass die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde keiner Begründung bedarf ist nichts neues und war schon häufig Aufreger.

Da haste Recht.
[MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] ist ein besonderer Forist. Aber er bleibt immer höflich und sachlich.

Er denkt halt anders und sieht oft Sachen, die man im Thema kaum oder garnicht wahrnimmt. In manchen Sachen geb ich ihm auch recht.

Es macht trotzdem Spaß, sich mit ihm auseinandersetzen. Er besitzt die Kunst, der gleichen Meinung zu sein wie ich, aber trotzdem hat man das Gefühl, er meint was anderes.

Apropos Verfassungsbeschwerde: Das erleben wir doch zuhauf:
EZB... ein deutscher Politiker klagt gegen die EZB, weil sie Staatsanleihen aufkauft, trotzdem wird es gemacht, obwohl es zu diesem zeitpunkt der EZB verboten war. Das beweist doch nur, dass die EZB keine Bank, sondern ein Instrument der Politik ist.

Waffen in Kriesengebiete.... DE schickt x Waffen an Kurden direkt ins Kriesengebiet, obwohl mehrere Gesetze dies verbieten.

Ich könnte das weiterführen, aber lass es.

Mir zeigt das, dass trotz Demokratie die Politik über den Gesetzen steht. Die Politik macht das bewusst, um Geldpolitik, Machtpolitik, Innenpolitik etc. nach ihren Interessen durchzuboxen.

Man sieht doch an den Ernennungen von hohen Richtern, wieviel Einfluss die Politik hat!

Demokratie ist, wenn der Wähler bestimmen darf, wer die Gesetze missbraucht.
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Ja habe ich :))

Aber er bleibt immer höflich und sachlich.
Das kann ich nicht bestätigen. Da hast du womöglich die entsprechenden Beiträge von ihm noch nicht gelesen.
Zudem habe ich dir schon mal erklärt, dass im Netz und Foren permanente Großschrift als höchst unhöflich und Rumbrüllerei gilt.

Von daher seid ihr beide nicht höflich ;)

Ich entferne mal die unhöflichen Komponenten deines Beitrages *gg*

Demokratie ist, wenn der Wähler bestimmen darf, wer die Gesetze missbraucht.

Der Spruch ist gut!
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Eine mehr oder weniger zugelassene Presse hebelt kein Demokratiekonzept aus. Das muss etwas sein, das wesentlich tiefer ansetzt. Und gleichzeitig so unschuldig daherkommt, dass keiner merkt, welch Machtmissbrauch-Geniestreich da unseren Politikern gelungen ist.

Das ist das Hammerding:
§ 93d BVerfGG

Volk gehe dahin und schäme dich. Außer mir hat es glaube ich nur noch mal einer gemerkt. Und der hat dann sogar eine Petition gestartet, die natürlich abgeschmettert worden ist. Er hatte das Wesentliche auch nicht so deutlich rübergebracht: Missachtung des Allgemeinen Selbstbestimmungsrechts, immerhin das wichtigste Grundrecht, das nicht ohne Grund deshalb an erster Stelle steht: Art. 2 GG. (Art. 1 ist nur das Treppchen zum Fundament.)

Was hat das nun mit Selbstbestimmung zu tun? Ging es um den Fall, dass ein Reporter ungerechtfertigt abgewiesen wurde? In Köln?

Dein § 93 ff benennt eine Gesetzesänderung "im Wege der einstweiligen Anordnung". Das sind absolute Besonderheiten, die nur Zulassung finden, wenn "sofortiges Handeln erforderlich ist". Um das zu belegen, muss schon ein eklatanter Rechtsfehler vorliegen, der die öffentliche Sicherheit u. ä. Schweres gefährden könnte.

Das sehe ich im o. g. Fall nicht!
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Ja habe ich :))


Das kann ich nicht bestätigen. Da hast du womöglich die entsprechenden Beiträge von ihm noch nicht gelesen.
Zudem habe ich dir schon mal erklärt, dass im Netz und Foren permanente Großschrift als höchst unhöflich und Rumbrüllerei gilt.

Von daher seid ihr beide nicht höflich ;)

Ich entferne mal die unhöflichen Komponenten deines Beitrages *gg*



Der Spruch ist gut!

Naja - zu mir war er bis jetzt immer höflich.

Zu was gibt es denn in diesem Forum das Werkzeug zum bildhaften gestalten? Dass man es benutzt.... dass das unhöflich sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich würde eher meinen, es ist eine Art Betonung, oder Headliner zum Thema.

Ich denke, ich war bis jetzt immer höflich zu Dir?? oder etwa nicht?
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Problemmanager, Ei Tschi,
------------------------
Im Übrigen:
Anträge sind ohne Beweis Lottospiel.

Das stimmt nicht!

Wenn Du Einspruch einlegst, darfst Du in der nächsten Instanz keine neuen Tatsachen nachträglich reinbringen. Hast Du aber einen Antrag gestellt, .... zu beweisen, dass ...., dem danach nicht stattgegeben wird, kannst Du diese wiederum in der nächste Instanz einbringen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

Chrupalla bei Illner -...
....Die Wahlumfragen für die AfD sind im freien Fall.... ..........Abwarten, nur noch...
Wäre es besser gewesen die...
Ja hier wurde ich fündig ---> Ausbildung beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS)...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Oben