Jo, das könnte in deinenZeitrahmen passen, ich denke vor 3 Jahren - in Bayern. Da laufen die Uhren noch etwas anders.
Bezeichnenderweise war das Gericht in einem BurgGebäude untergebracht, der Richter verhielt sich wie ein Burgherr.
Nachdem das 1. Protokoll nicht dem Inhalt der Gespräche zur Verhandlung entsprach, hatte ich beantragt, wegen dieser Ungereimtheiten die Aussagen von Zeugen auf Tonband aufzunehmen. Der Richter widersprach nicht, dass die Materie und der Klagegrund kompliziert sei - und auch für Juristen wegen der Vermischung von Technik und Werk-/Dienstleistungsrecht schwer zu beurteilen wäre. Nachdem dies alles bejaht wurde, konnte das Gericht nicht umhin, dem Antrag auf "Aufzeichnung von Fragen und Antworten der Beteiligten zur Sache" dem zuzustimmen.
Schließlich soll auch ein Richter die Gelegenheit erhalten, zwischen wahren und unwahren Aussagen zu unterscheiden. Dabei ist eine Tonbandaufzeichnung zur Sachlage nützlich, wenn der Richter zur Urteilsfindung einen Fachmann (in dieser Sache Softwareentwicklung, Programmierung) zu gewissen Passagen zu rate ziehen kann. Protokolle wären hier auch nicht sachdienlich, wenn weder der Richter, noch der Protokollführer sich in der Materie auskennen.
Tja - man muss nur höflich und bestimmt darum bitten. Wenn der Grund Verfahrensüberwachung sein soll, müsste man schon dies begründen und evtl. mit einem Befangenheitsantrag drohen, falls einer Ton/Bildaufzeichnung widersprochen werden sollte.
Bei Bild/Videoaufzeichnungen wirds schwierig - kennt man praktisch nur beim Familiengericht, wenn Kinder vom Richter alleine befragt werden.
Prinzipiell besteht zwar der Anspruch - er muss aber begründet sein!