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Der Populismus der AKK

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Du scheinst nicht verstehen zu wollen, daß Schußwaffen in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben und nur in den allerseltensten Fällen real eingesetzt werden.
Für Warnschüsse, gezielte Schüsse in die Beine und dann erst - wenn gar nichts anderes hilft und das eigene oder Anderer Leben in Gefahr ist - zur Tötung eines Aggressors. Aber natürlich empfiehlt es sich für deinesgleichen, der AfD übelste Tötungsgelüste zu unterstellen und sie auch noch für ein Gesetz verantwortlich zu machen, das auf die Uraltparteien SPD und Union zurückgeht und über das sich bis dato noch kein vernünftiger Mensch aufgeregt hatte. >ß´(

Da hast du was falsch verstanden. Ein Beamter hat Zivilisten nicht mit einer Schusswaffer zu bedrohen und keine Warnschüsse abzugeben, um ungefährliche Zivilisten zu bedrohen.
Ein Beamter zieht seine Waffe, wenn es eine echte Gefahr gibt, oder ein gefährlicher Täter flieht. Nicht wenn jemand ohne Bedrohung eine Anweisung ignoriert oder eine Grenze überschreitet.

Wenn ein Beamter Gewalt einsetzt, dann hat er die Verhältnissmäßigkeit zu wahren. D.h. ein Minimum an Gewalt einzusetzen, um das Ziel zu erreichen. Das steht auch im Gesetz.

Frau Petry und Konsorten wollen Provizieren, sie haben provoziert und es zu weit getrieben. Jetzt die Schuld bei den Kritikern zu suchen ist kindisch. Von mir aus können wir uns einigen, dass der Reporter sie zu der Aussage getrieben hat - aber sie hat es trotzdem gesagt.
 
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Brot, die Union übernimmt nicht AfD - Positionen, sondern simuliert etwas kapiert zu haben, um vor den anstehenden Wahlen denjenigen Stimmen abzujagen, die diese Positionen vertreten und umsetzen wollen.

Ach und wenn empörte AfD-Spitzenpolitiker beleidigt aus Talkshows rennen, dann ist das nicht simuliert und geplant sondern "echt"!? Ernsthaft?
Wenn Höcke eine Rede zum "Denkmal der Schande" hält das ist das eine "ernst gemeintes Anliegen" und keine inszenierte Provokation?
Was ist denn noch bitte echt?
Wollte Frau Merkel "echt" den Mindestlohn. Nö. Sie will Macht und politische Gestaltungsmöglichkeiten. So wie alle anderen Politiker und angeblichen Alternativen.
 

brauchenix

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Wenn Dummtrolle nicht weiterkommen, rezitieren sie Allgemeinplätze.
Aber wenigstens das Thema vollgemüllt.
 

Frosch

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Da hast du was falsch verstanden. Ein Beamter hat Zivilisten nicht mit einer Schusswaffer zu bedrohen und keine Warnschüsse abzugeben, um ungefährliche Zivilisten zu bedrohen.
Ein Beamter zieht seine Waffe, wenn es eine echte Gefahr gibt, oder ein gefährlicher Täter flieht. Nicht wenn jemand ohne Bedrohung eine Anweisung ignoriert oder eine Grenze überschreitet.

Wenn ein Beamter Gewalt einsetzt, dann hat er die Verhältnissmäßigkeit zu wahren. D.h. ein Minimum an Gewalt einzusetzen, um das Ziel zu erreichen. Das steht auch im Gesetz.

Frau Petry und Konsorten wollen Provizieren, sie haben provoziert und es zu weit getrieben. Jetzt die Schuld bei den Kritikern zu suchen ist kindisch. Von mir aus können wir uns einigen, dass der Reporter sie zu der Aussage getrieben hat - aber sie hat es trotzdem gesagt.

Kuck mal, das ist das entsprechende Gesetz von 1961. Und damals gab´s noch keine AfD, ich schwör´s...:


"§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind."


Von "ungefährliche Zivilisten" abknallen steht dort also nichts, auch wenn uns die Merkel weiszumachen versuchte, daß es sich bei der Million illegal Eingereister generell um ungefährliche Zivilisten handelte. Im Übrigen hört man gerade in letzter Zeit und ausgerechnet auch aus dem linksgrünen Mimosen- und Betroffenheitslager ständig etwas von "Grenzüberschreitungen", die man nicht dulden dürfe und denen man mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten habe. Nur bei der real existierenden Grenze drücken die Herrschaften alle verfügbaren Augen zu und empfehlen uns, die Übertreter mitsamt ihren mit eingeschleppten kulturellen Macken willkommen zu heißen. Von denen wird sich allerdings kein einziger für den gutmenschlichen Genderquatsch begeistern. Die lachen sich doch tot über uns und unsere diffizilen Psychobefindlichkeiten, und deswegen darf man sie auch nicht unbesehen hereinlassen. Auch nicht, wenn sie wie "ungefährliche Zivilisten" wirken. Denn daß sie hier nicht mit wehenden IS-Fahnen einmarschieren können, wissen sie selbst, schlau wie sie sind...
 
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Kuck mal, das ist das entsprechende Gesetz von 1961. Und damals gab´s noch keine AfD, ich schwör´s...:

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.

q.e.d.
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
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(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.

q.e.d.

Damit müßte doch die AfD zufrieden sein ...
 

Tooraj

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Kuck mal, das ist das entsprechende Gesetz von 1961. Und damals gab´s noch keine AfD, ich schwör´s...:


"§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind."


Von "ungefährliche Zivilisten" abknallen steht dort also nichts, auch wenn uns die Merkel weiszumachen versuchte, daß es sich bei der Million illegal Eingereister generell um ungefährliche Zivilisten handelte. Im Übrigen hört man gerade in letzter Zeit und ausgerechnet auch aus dem linksgrünen Mimosen- und Betroffenheitslager ständig etwas von "Grenzüberschreitungen", die man nicht dulden dürfe und denen man mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten habe. Nur bei der real existierenden Grenze drücken die Herrschaften alle verfügbaren Augen zu und empfehlen uns, die Übertreter mitsamt ihren mit eingeschleppten kulturellen Macken willkommen zu heißen. Von denen wird sich allerdings kein einziger für den gutmenschlichen Genderquatsch begeistern. Die lachen sich doch tot über uns und unsere diffizilen Psychobefindlichkeiten, und deswegen darf man sie auch nicht unbesehen hereinlassen. Auch nicht, wenn sie wie "ungefährliche Zivilisten" wirken. Denn daß sie hier nicht mit wehenden IS-Fahnen einmarschieren können, wissen sie selbst, schlau wie sie sind...

Du hast vergessen, einen Blick auf die DDR-Gesetze zu werfen.
Auch egal.
Nachträglich zum Valentinstag kriegst Du von mir ein schönes Pic … ;)

 

Frosch

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(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.

q.e.d.

Exakt das war zu beweisen, stimmt! Und wohin flieht ein "Flüchtling" flüchtenderweise bei flüchtiger Betrachtung? Nicht zurück zu den Fluchtursachen, sondern weiter ins gelobte Land, das jeden dahergelaufenen Desperado zum politisch Verfolgten hochstilisiert...
 

Frosch

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Du hast vergessen, einen Blick auf die DDR-Gesetze zu werfen.
Auch egal.
Nachträglich zum Valentinstag kriegst Du von mir ein schönes Pic … ;)

Frechheit! Aber weil du´s bist, bedanke ich mich natürlich recht herzhaft. >ß´)

Aber was hat das alles mit dem Schießbefehl anner DRR-Grenze zu tun? Soviel ich weiß, hat hier keiner die Absicht, irgendeinen Merkelgast mit Waffengewalt an der Ausreise zu hindern. Im Gegenteil! >8´)
 
OP
schelm65

schelm65

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(...) Auch nicht, wenn sie wie "ungefährliche Zivilisten" wirken. Denn daß sie hier nicht mit wehenden IS-Fahnen einmarschieren können, wissen sie selbst, schlau wie sie sind...

Der Zustand von Uschis Gurkentruppe könnte sie in Versuchung führen und den NATO - Bündnisfall provozieren. :giggle:
 
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Exakt das war zu beweisen, stimmt! Und wohin flieht ein "Flüchtling" flüchtenderweise bei flüchtiger Betrachtung? Nicht zurück zu den Fluchtursachen, sondern weiter ins gelobte Land, das jeden dahergelaufenen Desperado zum politisch Verfolgten hochstilisiert...

Nein Petry wurde nicht gefragt, was mit flüchtigen Flüchtlingen passieren soll, sondern mit Flüchtlingen die versuchen, die Grenze zu passieren.


"Tatsächlich steht in Paragraph 11 des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG), dass Bundespolizisten „im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen“ dürfen, „die sich der wiederholten Weisung, zu halten“ oder sich durchsuchen zu lassen, „durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Dem Wortlaut nach dürften Bundespolizisten also auf jemanden schießen, der auf Aufforderung nicht anhält, sondern flüchtet. Das Gesetz besteht aber nicht nur aus Paragraph 11. Da ist zum einen auch Paragraph 12, der besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn wirklich kein anderes Mittel in Frage kommt. Zum anderen sind Polizisten zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gezwungen. Jeder Polizist weiß, dass er im Falle der Anwendung von Gewalt immer die Rechtsgüter abwägen muss, die einander gegenüberstehen. Ein besonders wichtiges Rechtsgut ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Schon deshalb ist jedem Polizisten klar, dass ein Schusswaffengebrauch nur zur Verhinderung schwerer Straftaten in Frage kommt, er also niemals auf Menschen schießen dürfte, die lediglich nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen; zumal die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlinge sich der Kontrolle entziehen würden, gering ist. Solange Asylbegehren in der Bundesrepublik noch Aussicht auf Erfolg haben, kämen nur schlecht informierte Flüchtlinge auf den Gedanken, vor Bundespolizisten zu fliehen. Schließlich sind die Beamten die erstbeste Anlaufstelle, um sich als Asylsuchender zu erkennen zu geben."

https://www.faz.net/aktuell/politik...-fodert-schiessbefehl-an-grenze-14044672.html
 

Frosch

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Der Zustand von Uschis Gurkentruppe könnte sie in Versuchung führen und den NATO - Bündnisfall provozieren. :giggle:
Darf die eigentlich noch zu unserer Landesverteidigung zweckentfremdet werden, wo sie heute doch in Mali für Ruhe & Ordnung zu sorgen hat? >%´(
 

Schipanski

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Frau Petry und Konsorten wollen Provizieren, sie haben provoziert und es zu weit getrieben. Jetzt die Schuld bei den Kritikern zu suchen ist kindisch. Von mir aus können wir uns einigen, dass der Reporter sie zu der Aussage getrieben hat - aber sie hat es trotzdem gesagt.

Also ich weiß ja nicht, aber soweit ich das noch in Erinnerung habe gab Frau Petry dieser Mannheimer Zeitung ein Interview und wurde in diesem so lange ausgequetscht bis man ihr abgerungen hat auf die Gesetzeslage hinzuweisen, welche [MENTION=2570]Frosch[/MENTION] weiter vorne schon gepostet hat und woraus dann von eben dieser Zeitung, obwohl diese eigentlich gar nichts verwertbares in der Richtung hatte, der sogenannte "Schießbefehl" konstruiert wurde.

Ich sah damals wie heute nichts davon, dass Frau Petry "provozieren" wollte mit irgendwas und auch nur im Entferntesten was davon erzählen wollte, dass man Wehrlose abknallen soll an der Grenze. :kopfkratz:

Und der Verweis ist falsch. Da steht nicht drin, dass man ohne Gefahr auf Menschen schießen darf.

Das hat Frau Petry auch nicht gesagt, sondern sie redete "vom Gebrauch der Schusswaffe", so wie es auch im Gesetzestext steht.

Aber vielleicht wurde das Interview auch ganz geschickt inszeniert, damit ein Brot mir Jahre später erklären kann, dass Frau Petry eigentlich geil darauf wäre Leute abknallen zu lassen, während ich das verneine. Was mir obendrein einen Erkenntnisgewinn von 0,0 beschert und wiederum obendrein nur die Zeit klaut die ich damit verbringe dem Brot zu antworten. Während an den geschaffenen Fakten überhaupt nichts passiert ist seither.
Keine Ahnung, aber kann ja sein, oder? :kopfkratz:
 
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schelm65

schelm65

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Pfefferspray, Taser, Barrikaden, Handschellen, Wasserwerfer mit Tränengas - alles realistische Optionen.

Auch mit dem Schusswaffengebrauch kann man schrittweise eskalieren, ohne gleich gezielt zu töten. Meist wirkt die demonstrierte Entschlossenheit abschreckend - und vermeidet gefürchtete unschöne Bilder, die auch bei Wasserwerfereinsätzen entstehen können :

https://www.n-tv.de/politik/Wasserwerfer-Opfer-bekommt-120-000-Euro-article19419686.html

Und nun bemühe mal deine Phantasie, stell dir das Opfer von S21 weiblich mit Kopftuch an der deutschen Grenze vor, an der Hand zwei schreiende Kinder... Was AKK, die nur die Grenze europäisch kompatibel schließen wollte, zu so einem Titelfoto der Mainstreammedien sagt .... ?
 

brauchenix

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Nein, wer nicht mehr weiterkommt wird persönlich. Das weißt du doch ;)

Wie wahr,
der kommt zumeist mit dummen Halbsätze und unleserlichem gesabbel und ironie
aber nur wenn er sich persönlich angesprochen fühlt :giggle:

Göring Eckhardt steht noch aus :confused:
 

Schipanski

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***doppelt***

...komischerweise.
 
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