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Du scheinst nicht verstehen zu wollen, daß Schußwaffen in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben und nur in den allerseltensten Fällen real eingesetzt werden.
Für Warnschüsse, gezielte Schüsse in die Beine und dann erst - wenn gar nichts anderes hilft und das eigene oder Anderer Leben in Gefahr ist - zur Tötung eines Aggressors. Aber natürlich empfiehlt es sich für deinesgleichen, der AfD übelste Tötungsgelüste zu unterstellen und sie auch noch für ein Gesetz verantwortlich zu machen, das auf die Uraltparteien SPD und Union zurückgeht und über das sich bis dato noch kein vernünftiger Mensch aufgeregt hatte. >ß´(
Da hast du was falsch verstanden. Ein Beamter hat Zivilisten nicht mit einer Schusswaffer zu bedrohen und keine Warnschüsse abzugeben, um ungefährliche Zivilisten zu bedrohen.
Ein Beamter zieht seine Waffe, wenn es eine echte Gefahr gibt, oder ein gefährlicher Täter flieht. Nicht wenn jemand ohne Bedrohung eine Anweisung ignoriert oder eine Grenze überschreitet.
Wenn ein Beamter Gewalt einsetzt, dann hat er die Verhältnissmäßigkeit zu wahren. D.h. ein Minimum an Gewalt einzusetzen, um das Ziel zu erreichen. Das steht auch im Gesetz.
Frau Petry und Konsorten wollen Provizieren, sie haben provoziert und es zu weit getrieben. Jetzt die Schuld bei den Kritikern zu suchen ist kindisch. Von mir aus können wir uns einigen, dass der Reporter sie zu der Aussage getrieben hat - aber sie hat es trotzdem gesagt.