Bei dem Arbeitgeber die Bank hatten interne Untersuchungen die Angaben vom Mollath,
Es geht dabei auch nicht um ein Verhältnis zur Tat, sondern darum ob er Gemeingefährlich ist. Dies wurde mit Ja beantwortet im ersten Urteil. Die Gutachter hatten es sehr schwer eine Einschätzung abzugeben, weil ihr wichtigstes Mittel das Gespräch ist und das hat Mollath verweigert.
Im übrigen gibt es immer noch keinen Steuerskandal bei der HVB und Mollath konnte auch nie Beweise vorlegen
im Grundsatz bestätigt.
Warum läßt du das ausser acht?
Die Bank hat aber die Erkenntnise nicht der Justits zur Verfügung gestellt.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Daher könnte man alle die Gutachten diskutieren.
Das erste Gutachten wurde doch von einem Arzt aber nicht Facharzt für das Gebiet erstellt.
Im Übrigen müssten ja in der Epikrise alle Befunde Erhebungen usw. umfänglich beschrieben worden sein. So müsste anhand der Epikrise explizite eine Überprüfung der damaligen Ergebnisse möglich sein.
Ein externer Gutachter hatte doch das Gutachten in Frage gestellt!
Nach dem heutigen Stand, wurde wohl die ursprünglich behauptete Gefährlichkeit nicht bestätigt.
Ich finde es wird teilweise viel zu leichtfertig mit der Freiheit Dritten umgegangen. Richter verlassen sich zu sehr auf Gutachten usw.
Dass Mollaht sich einer Begutachtung verweigerte war und ist sein gutes Recht.
Es gab Zeiten in Deutschland da hat sich doch gerade diese medizinische Fachrichtung mit besonderer Willkür hervor getan. Auch ich selbst würde mich nicht freiwillig einer solchen Begutachtung -Willkkür- aussetzen.
Wenn sich ein „Angeklagter“ verweigert lässt sich in einem solchen Fall ein zweifelsfreies objektives medizinisches Gutachten ertellen? Ohne jeden objektive mögliche Zweifel an dessen Zuverlässigkeit?
Ich meine nein, in einem solchen Fall bleiben Fragen offen es ergeben sich Zweifel.
Dazu kommen im Nachhinein die Zweifel an der Qualität Kompetenz der Gutachter.
Ich will die Frage etwas kapitalistisch angehen.
Da kommt ein Gericht und beruft mich als Gutachter, geil! Die Dollarzeichen glänzen schon in meinen Augen.
Verdammt der Beklagte verweigert seine Mitarbeit, was nun?
Erkläre ich dem Gericht eine objektive sichere Beurteilung ist so nicht möglich, ja da gehe ich doch leer aus. So eine Scheiße.
Nun gut da begutachte ich eben aus meinen Beobachtungen bei der Verhandlung usw. heraus.
Wie richtig oder falsch mein Gutachten ist wer prüft das schon?
Meine Augen sie glänzen wieder.
Ich kann mich ja darauf verlassen:“ Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Warum spielen all dies Gedanken, Fragen bei deinen Überlegungen keine Rolle?
Weil Mollath sein Frau geschlagen, gewürgt hat?
Ich habe noch nicht eine Überlegung von dir gelesen wo du die Frage warum steht.
Warum ist es zu solchem Streit gekommen?
Warum ist Mollath so ausgerastet ist?
Was hat die Exfrau Mollath getan, gesagt, hat sie Mollath in seiner Exsistenz bedroht.
Sie hat Mollath betrogen?
Mollath war in seiner Ehreverletzt?
Hat sie Mollath in Wortgefechten zu Weisglut zum Ausrasten gebracht?
Sie hat keinerlei Schuld trägt diesem Desaster, keinen erheblichen Anteil und eine erhebliche Mitschuld?
Sie trägt keinerlei Veranwortung?
Diese Fragen wurden doch gar nicht geklärt.
Ich denke die Justitz hat sich mit dem jetzigen Urtel geschickt aus dem Skandal manöverirt.