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Gelöschtes Mitglied 2801
Mollath ist ein Fall unseres mangelhaften Gutachtensystems in Deutschland, das ist ein vollkommen separates Problem. Aggressiv ist es mir mangelnde Lernfähigkeit zu unterstellen, in einer sachlichen Diskussion nicht notwendig.Wenn euch mal jemand Klartext sagt, dann ist er eben aggressiv, nöch? In der Realität schaffen das die Kritisierten und Bloßgestellten sogar im besonderen Fall, dass er als Irrer in die Klapsmühle gesperrt wird, siehe z.B. Mollath u.v.a. Recht wird so ausgelegt, wie es den Mächtigen passt, nicht was evtl. gerecht wäre.
Das ist ein völlig getrenntes Thema, was von der SPD da vorgeschlagen wird. Zudem ist das ja kein wirklicher SPD Vorschlag sondern ein üblicher Gabriel Querschläger in seinem Ursprung.Das Volk soll nur brav alle 4 Jahre und zwischendurch zur Wahlurne traben, mehr traut man ihm sowieso nicht zu. Jetzt z.B. gaukelt ihm die SPD vor, es wäre an der Zeit, etwas für die Armen in Deutschland zu tun, um dem Vorwurf zu entgehen, man täte nur was für die armen Einwanderer. Dem Volk traut man nicht einmal zu, dass es merkt, das sowas wieder nur Vorgaukelung einer gar nicht vorhandenen sozialen Haltung fürs eigene Volk ist, und nur dem Wahlsieg bzw. dem nicht ganz so schlechten Wahlergebnis dienen soll.
Entscheidend ist der Art.20 Abs.2 S.2 GG: Hier wird die repräsentative Form des deutschen Staatswesens festgelegt. Auch wird in diesem Artikel festgelegt, dass „Abstimmungen“ vorgesehen werden. Bei weitergehender Durchsicht des GG stößt man aber nur in einem Fall, nämlich Artikel 118a.GG auf einen vorgesehenen Fall und zwar bei Neugliederung des Bundesgebietes. Die herrschende Meinung der Juristen in Deutschland geht davon aus, dass für weitere Plebiszite eine Verfassungsänderung notwendig wäre, allein schon deshalb weil es keine festgelegten Prozedere in der Verfassung für VEs gibt, insbesondere für die Voraussetzungen von Volksbegehren oder dem Verlangen von Parlamentariern nach einem VE. In Landesverfassungen sind diese nämlich festgeschrieben.Wenn du meinst..., dann nenne doch mal den Paragrafen, wo eine Volksabstimmung im GG nicht zulässig ist. Ich habs als Broschüre im Stapel liegen, aber ich kanns jederzeit da wieder rausholen. Außerdem gibts das im Internet.
Und keine Angst, falls es tatsächlich stimmt, das wäre kein Hindernis, VE trotzdem vorzusehen.
Dies bestätigen unter anderem:
Josef Isensee: Demokratie ohne Volksabstimmung, 60 Jahre Bonner Grundgesetz – eine geglückte Verfassung?, S. 120 und
Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Rz. 761.
Und genau hierin liegt das Problem. Ohne Verfahrensvorgaben, Geltungsbestimmungen… kann jeder Interessensverband beim Bundesverfassungsgericht klagen und jeden Teil in Frage stellen. Wie groß wäre also erst die Enttäuschung des Volkes, wenn der Ausdruck seiner Meinung vor Gericht für nichtig erklärt wird. Die HM der Juristen würde also die VE kompromittieren. Dafür braucht man eine geänderte Verfassung und präzise Verfahren.
Die Bundeszentrale (BPB) schreibt im Gegenteil:
Volksabstimmungen sind Ausdruck der unmittelbaren Demokratieund weiter:
"Beim Volksbegehren ergreift das Volk die Initiative zur Schaffung einer Regelung, bes. eines Gesetzes durch das Parlament, notfalls durch einen Volksentscheid. Der Volksentscheid stellt die verbindliche Entscheidung über die vorgelegte Sachfrage dar. Bei der Volksinitiative verlangen die Bürger, dass sich das Parlament mit einer Angelegenheit befassen soll. Volksbefragungen dienen der politischen Willensbildung und sind rein konsultativ ohne rechtliche Bindung."
Hier haben wir jetzt unterschiedliche Formen von Möglichkeiten direkter Demokratie, nichts davon ist aber irgendein Gesetz oder ähnliches.
Zu der Nutzung der landesrechtlichen Möglichkeiten hier einmal Folgendes. Für eine funktionierende direkte Demokratie braucht man, so steht außer Frage eine interessierte und aktive Bevölkerung wie in der Schweiz, die direkte Demokratie auf allen Ebenen des Staates lebt. Das Interesse der deutschen ist wie folgt:
Von 1946 bis Ende 2013 haben in der Bundesrepublik Deutschland 48 Volksentscheide auf Landesebene stattgefunden, davon 34 seit der Wiedervereinigung. Drei dieser Volksentscheide waren durch das Grundgesetz vorgeschrieben (Länderneugliederung). Zu 23 Volksentscheiden kam es durch den Zwang zum Volksentscheid nach einem Landtagsvotum zur Änderung der Landesverfassung in Bayern und Hessen. In nur einem Fall (Baden-Württemberg 2012 zu Stuttgart 21) hat ein Landtag eine nicht verfassungsändernde Frage zum Volksentscheid gebracht.
Gerade einmal 21 Volksentscheide kamen durch ein Volksbegehren zustande, acht davon verfehlten das Mindestquorum um die Abstimmung zählen zu lassen. Insgesamt hat also nur 13 mal seit Gründung der BRD die Motivation des Volkes gereicht um ihre eigenen Einflussmöglichkeiten wahrzunehmen. Da alle Länder aber Volksbegehren vorsehen ist das ein eindeutiges Zeichen, dass direkte Demokratie in Deutschland vom Volk nicht gewollt ist.
Ausrede. Der Staat verfügt über eine Heerschar von Juristen, und bisher haben sie es noch immer geschafft, die Tausende von Gesetzen an ihre Vorstellungen zu schreiben.
Nein, das alles sind Ausreden, weiter nichts. Es ist alles an den Haaren herbeigezogen. Man will nicht. Fertig.
Und du vertrittst diesen Nichtwillen ziemlich vehement.
Ungarn tut es auch, und da faselt keiner davon, dass das ungarische Recht es nicht gestatten würde.
Das allein ist gelebte Demokratie, was sonst bitte?
Das Bundesverfassungsgericht kippt nicht selten Gesetze der Bundesregierung. Es sind eben keine Ausreden, es sind tatsächliche Hindernisse, die beseitigt werden müssten, damit eine direkte Demokratie funktionieren könnte. Das geringe Interesse an Wahlen oder den Instrumenten direkter Demokratie, die es in Deutschland bereits gibt, zeigt aber deutlich warum es in Deutschland nicht funktionieren würde.
Auch in Ungarn wird über die Rechtmäßigkeit gestritten, weil unter anderem die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Wahlkommission im Moment als nicht gegeben gilt.