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natürlichNein das ist schlicht falsch. Briefwahlen ansich sind keinesfalls ein Bruch von §38. Auch dessen Anteil nicht. §38 sagt nichts darüber aus, das der Wähler vor Ort in einer Wahlkabine seine Wahl abzugeben hat, auch nicht zu irgendeinem Anteil.
Das was gegen §38 verstößt ist der Betrug der durch Briefwahlen stattfinden kann. So wie jeder Betrug. Betrug ansich kommt überall vor und ist zu entsprechend zu ahnden ist aber erstmal keine Kritik am demokratischne Prozess ansich.
Und nein das ist nicht nur eine gute Frage, sondern die rlelevante, denn unser Gesetz sagt aus das jeder der Berechtigt ist eine Willenserklärung für sich abzugeben auch das Recht dazu hat. Das gilt sowohl für Kranke Alte und Behinderte sofern sie nicht entmündigt sind.....im Gegensatz eben zu den 17jährigen.
Und diesen Menschen die Wahl zu verweigern widerspricht weit mehr der demokratischen Idee als auch natürlich dem Gesetz, als es die Briefwahl tut.
weder sind Briefwahlen geheim, noch gleich, noch unmittelbar
3 Prämissen aus §38 GG klar gebrochen
ich sagte doch, du hast entweder nicht hingehört oder gar nichts angehört
und nein
der 17 Jährige ist zu 99% Wahrscheinlichkeit klarer bei Sinnen, als eine 91 jährige verkalkte Omi im Heim
ob der 17-Jährige dann die richtige Partei wählt ist nochmal eine ganz andere Frage
und wie gesagt:
man könnte das Ganze auch umgehen, durch eine Verfügung an eine Vertrauensperson in einem Alter, in dem man eben noch nicht verkalkt und paleativ ist
macht man in anderen Rechtsfragen ja auch
so verhindert man wenigstens, dass der Pfleger einfach für 25 Alte auf seiner Station wählt