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De Maizière – der gläserne Bürger

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

hoksila

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DAS, zum Beispiel, wäre eine Konsequenz daraus (obwohl, so wie ich Hoksila kenne, die Gefahr eher darin besteht, daß seine Frau ihn... nun, lassen wir das): der Arzt MÜSSTE das melden. Wenn er nicht selbst ein Kandidat für ärztliche Betreuung ist, wird er daher Folgendes tun: das Maul halten und sich nicht weiter drum scheren. Denn um ihn belangen zu können, müßte erst der Nachweis erbracht werden, DASS sein Patient ihm gegenüber Mordpläne erwähnt hat.

Wie gesagt: komplett überflüssig. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für diverse Ämter, Gerichte - und Ärzte.


Gruß -
Bendert (der sich ernsthafte Sorgen um Hoksila macht, bei solch morbiden Themen... der Gute hofft nicht einmal mehr darauf, mit Dessous beworfen zu werden... irgendwas muß beim Angeln entsetzlich schief gegangen sein.)

Moin Bendert!

Ich bekäme eins mit der Pfanne wenn ich fremde "Schinkensäcke" mit nach Hause brächte.

Gruß, hoksila
 
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Moin Bendert!

Ich bekäme eins mit der Pfanne wenn ich fremde "Schinkensäcke" mit nach Hause brächte.

Gruß, hoksila

Geschähe Dir recht! Brächte aber Deinen Arzt zukünftig in eine böse Zwickmühle, falls Du überlebst. Ich vermisse Deine gewohnte Risikofreude... :D
Tach nach Dunkeldeutschland.

Gruß -
Bendert
 

Volkmar

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Das hat doch weder mit Abschiebung noch mit Terrorismus was zu tun. Ärzte die Behilfe leisten, damit Ausländer nicht abgeschoben werden, werden lügen. Und anderen Medizinern wird der nächste IS Terrorist ganz sicher nicht verraten daß er sich in Kürze auf dem Oktoberfest in die Luft jagen will. Die Lügen werden imme dreister.

Die wollen doch nur davon ablenken, dass die Politiker(innen)/Marionetten mittlerweile das größte Sicherheitsrisiko in Deutschland sind. Hier geht gerade einigen die Muffe in der "Bundesregierung". Schon schlimm, wenn man nur noch Mittel zum Zweck ist. Tick, Tack ...

wv
 

Volkmar

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Zitat: "„Das stimmt nicht“: NRW-Justizminister wirft Abgeordneter Petra Hinz neue Lüge vor"
Quelle: http://www.focus.de

Die wissen einfach nicht wann sie aufhören müssen. Bis es knallt und dann sind wieder die Männer schuld. Warum sollte ich für den Schwachsinn Freiheit opfern.

wv
 

hoksila

Deutscher Bundeskanzler
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Geschähe Dir recht! Brächte aber Deinen Arzt zukünftig in eine böse Zwickmühle, falls Du überlebst. Ich vermisse Deine gewohnte Risikofreude... :D
Tach nach Dunkeldeutschland.

Gruß -
Bendert


Grüße zurück!
Hinsichtlich meiner Risikofreude mußt Du Dir keine Sorgen. Morgen geht's erst einmal in den Urlaub,
in ein verträumtes kleines Schloss an der Elbe. Die Holde ist schon den ganzen Tag am Packen.
Ich bin schon fertig. Das Angelzeug liegt bereits in der Karre. Ich muß der Angetrauten nur noch
beibringen, daß sechs große Packungen Tauwürmer mit auf die Reise gehen und dann auch einen
Platz im Kühlschrank benötigen.
WLAN gibt's dort nicht, weshalb ich mich auch erst Mitte nächster Woche wieder melden kann.

Nochmals Grüße nach Westfalen
hoksila
 
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Grüße zurück!
Hinsichtlich meiner Risikofreude mußt Du Dir keine Sorgen. Morgen geht's erst einmal in den Urlaub,
in ein verträumtes kleines Schloss an der Elbe. Die Holde ist schon den ganzen Tag am Packen.
Ich bin schon fertig. Das Angelzeug liegt bereits in der Karre. Ich muß der Angetrauten nur noch
beibringen, daß sechs große Packungen Tauwürmer mit auf die Reise gehen und dann auch einen
Platz im Kühlschrank benötigen.
WLAN gibt's dort nicht, weshalb ich mich auch erst Mitte nächster Woche wieder melden kann.

Nochmals Grüße nach Westfalen
hoksila

Wünsch Dir viel Spaß und gute Erholung... Erstaunlich vorsichtig für jemanden, der seine Gemahlin schon mal zu fragen pflegt, ob sie noch weg wolle, wenn sie des Abends den Besen in die Hand nimmt...
:D

Gruß -
Bendert
 
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Da sind mMn keine Reformen notwendig:

Nichtanzeige geplanter Straftaten
Eine Pflicht zur Anzeige geplanter Straftaten besteht jedoch gemäß § 138 StGB. Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung der dort genannten Straftaten zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet
werden können, glaubhaft erfährt und es unterlässt, dies der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig anzuzeigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Pflicht zur Anzeige geplanter Straftaten bezieht sich aber nur auf die in § 138 StGB genannten Straftaten, also unter anderem Mord, Totschlag, Völkermord, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Raub oder räuberische Erpressung. Die Anzeigepflicht beginnt, wenn
der Arzt oder Krankenhausmitarbeiter glaubhaft von der Ausführung einer der genannten Straftaten erfährt, ein bloßes Gerücht oder eine Vermutung verpflichten jedoch noch nicht zur Anzeige.17) Darüber hinaus ist ein Arzt gemäß
§ 139 Absatz 3 Satz 2 StGB grundsätzlich nicht verpflichtet, etwas anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut worden ist, sofern er sich ernsthaft bemüht hat, den Täter von der Tat abzuhalten oder den Erfolg
abzuwenden. Diese Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten gilt allerdings nicht für Mord und Totschlag, Völkermord, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme oder einen Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
durch eine terroristische Vereinigung.
Außerdem ist die Sonderregelung des § 139 Absatz 3 StGB nur auf die dort genannten Personen anwendbar (Rechtsanwälte, Verteidiger, Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten). Die Regelung gilt aber im Krankenhaus beispielsweise auch für das Krankenpflegepersonal und andere Mitarbeiter, da § 139 StGB auch bei
den berufsmäßigen Gehilfen der oben genannten Personen und die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätigen Personen Anwendung findet.18)

Quelle: http://tisrv09.kohlhammer.de/doev.d...hriften/Krankenhaus/aktheft/aktheft_03_07.pdf

Fragt sich jetzt, welche Aufweichungen genau geplant sind?
 
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Eine Gesetzesänderung solle es Medizinern künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren.
*lol Was soll das denn mit der ärztlichen Schweigepflicht zu tun haben ? :giggle:
 

Fernsicht

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Im Zuge der Verbesserungen wie schnellere Abschiebungen von ausländischen Gefährdern und straffällig gewordenen, ausreisepflichtigen Ausländern, wofür es dann Schnellverfahren geben soll. Total richtig und begrüßenswert und überfällig!

Aber:

De Maizière will ärztliche Schweigepflicht aufweichen

[…]<<.Der CDU-Politiker plant dem Zeitungsbericht zufolge zudem die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Gesetzesänderung solle es Medizinern künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren. <<
Quelle: Tagesschau.de

Da fällt dann eine der letzten Bastionen, die ärztliche Schweigepflicht. Wie sieht es denn mit dem Beichtgeheimnis aus? In den Köpfen der Beichtväter sind mit Sicherheit viele Geheimnisse vorhanden, die zur Ergreifung gar mancher Täter führen würde.

Was halten Sie von diesem Vorstoß des Herrn „von der Misere“?

Das wird er nicht durchsetzen können. Niemals. Das berührt nicht nur den Datenschutz, das würde ihn erschlagen.
"Das Patientengeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre der Patientinnen und Patienten und wird als Grundrecht durch die Verfassung geschützt", sagte Montgomery."
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Im Zuge der Verbesserungen wie schnellere Abschiebungen von ausländischen Gefährdern und straffällig gewordenen, ausreisepflichtigen Ausländern, wofür es dann Schnellverfahren geben soll. Total richtig und begrüßenswert und überfällig!

Aber:

De Maizière will ärztliche Schweigepflicht aufweichen

[…]<<.Der CDU-Politiker plant dem Zeitungsbericht zufolge zudem die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Gesetzesänderung solle es Medizinern künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren. <<
Quelle: Tagesschau.de

Da fällt dann eine der letzten Bastionen, die ärztliche Schweigepflicht. Wie sieht es denn mit dem Beichtgeheimnis aus? In den Köpfen der Beichtväter sind mit Sicherheit viele Geheimnisse vorhanden, die zur Ergreifung gar mancher Täter führen würde.

Was halten Sie von diesem Vorstoß des Herrn „von der Misere“?

Wenn Herr Demenz damit Rechtsradikale im Visier hätte, würdest du es doch beklatschen. Aber weil es nicht um Rechtsradikale, sondern um eine reale Gefahr geht , bist du empört. Die armen Musel müssen doch ihre Anschläge ausführen dürfen, alles andere wäre diskriminierend.
 

MaBu

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"Denunziation" ist offensichtlich ein Volkssport geworden. Jeder gegen jeden... Echt schlimm!
Unlängst ein Beispiel, dass "gute Bürger" eine Detektei beauftragten, die dann in deren Auftrag Wirte ausfindig machten, die nach Feierabend bekannten Gästen einen Aschenbecher auf den Tisch stellten... Der Schnüffler fotografierte die Leute und dann eilte man zum Ordnungsamt, was Geldbußen gegenüber dem Wirt erhob. Jetzt jedenfalls sind diese (3) wohl ebenfalls zum Anwalt gegangen, da es sich um Verletzung des Rechtes am Bild handelte.

Vor kurzer Zeit wurde diskutiert, dass Hartz4Bezüger zu denunzieren sind. Auskunftspflicht oder Strafgeld.
Zitat
Der im Sozialgesetzbuch verankerte Paragraph 60, der die „Angaben von Tatsachen“ regeln soll, wurde mit der Reform durch den § 63 erweitert, der die „Ausweitung der Bußgeldvorschriften“ beinhaltet. Demnach meint das neue Gesetz diejenigen erheblich höher zur Kasse per Bußgeld bis zu 5.000 Euro belangen zu können, die sich weigern, ihrer Mitteilungspflicht zu Auskünften über leistungserhebliche Tatsachen der Hartz-IV-Bezieher nachzukommen oder sie schlicht falsche Angaben machen. Darunter fallen ebenso Vermieter oder Nachbarn, von Freunden, Bekannten und Familienangehörigen ganz zu schweigen.

https://querdenkende.com/2016/08/02/hartz-iv-reform-aushebelung-des-sozialdatenschutzes/

Es war klar, dass das nächste Schnüffeln nicht auf sich warten lässt.

Vor allen Dingen besteht bei dem Vorstoß des BIM die Gefahr, dass das eine Sache ist, die weite Kreise ziehen kann. Jeder Psychiater wird dann zum "Stasi"-Mitarbeiter gemacht. Wo sind Grenzen?
Und Kranke werden schnell zum "malade imaginaire" gemacht.
"Kaputte Köpfe" - Sie sagen es. Kaputte Herzen/Seelen wäre da auch richtig formuliert!

Es ist genau diese Frage: Wo sind Grenzen?
Brauchen wir oder existiert eine Meldepflicht für Psychiater bei Verdacht auf
-Kindsmissbrauch
-körperliche Misshandlung/Gewalt
-Tötungsabsichten
-etc
Aerzte
-Verletzungen durch Waffen
-gefährliche Krankheiten (Seuchen)
-körperliche Misshandlungen
-etc

Ich kenne da die Gesetzeslage nicht, aber gibt es nicht schon Verdachtsmomente, die ein Arzt melden muss?
 

Fernsicht

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Wenn Herr Demenz damit Rechtsradikale im Visier hätte, würdest du es doch beklatschen. Aber weil es nicht um Rechtsradikale, sondern um eine reale Gefahr geht , bist du empört. Die armen Musel müssen doch ihre Anschläge ausführen dürfen, alles andere wäre diskriminierend.
Infame Unterstellung. Und das könnten sie auch selbst wissen. Aus den Beiträgen der Userin Olivia konnte selbst ich, hier noch nicht der langjährigste User, längst feststellen, dass sie nicht einseitig und pauschal urteilt. Würde es sich hier um eine Gesetzesregelungsabsicht handeln, die sich auf rechtsgesinnte Ultras bezöge, würde sie ähnlich reagieren. Denn es geht hier nicht um die Farbe oder die Ideologie eines bestimmten Extremismus, von dem auch Terror ausgehen könnte, sondern vielmehr um ein Grundrecht, das durch unsere Verfassung geschützt wird. Und so muss das auch bleiben, wenn wir nicht ein Fahrwasser wie derzeit einige andere Staaten um uns herum geraten wollen.
 
OP
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Wenn Herr Demenz damit Rechtsradikale im Visier hätte, würdest du es doch beklatschen. Aber weil es nicht um Rechtsradikale, sondern um eine reale Gefahr geht , bist du empört. Die armen Musel müssen doch ihre Anschläge ausführen dürfen, alles andere wäre diskriminierend.

Warum schreiben Sie eigentlich immer solch einen unhaltbaren und nur Ihrer Fantasie entsprungenen Quatsch in meine Richtung hin?
Dass ich Rechtsradikale eher heute als morgen hinter Gitter sehen möchte trifft genau so auf Verbrecher jeder Art, ob Einheimische oder Ausländer zu!

Und Ihre bemühte Ironie ist unpassend und im Wortlaut "Herr Demenz" oder "Musels" recht abgeschmackt.
 
OP
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Es ist genau diese Frage: Wo sind Grenzen?
Brauchen wir oder existiert eine Meldepflicht für Psychiater bei Verdacht auf
-Kindsmissbrauch
-körperliche Misshandlung/Gewalt
-Tötungsabsichten
-etc
Aerzte
-Verletzungen durch Waffen
-gefährliche Krankheiten (Seuchen)
-körperliche Misshandlungen
-etc

Ich kenne da die Gesetzeslage nicht, aber gibt es nicht schon Verdachtsmomente, die ein Arzt melden muss?

Ich habe mal ein wenig nachgelesen im Merkblatt zur ärztlichen Schweigepflicht der Landesärztekammer BaWü.

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Darin heißt es:

[...]<<Eine Offenbarungsbefugnis kann sich für den Arzt auch aus gesetzlichen Offenbarungspflichten oder -rechten ergeben. Eine Offenbarungspflicht des Arztes ergibt sich beispielsweise aus den gesetzlichen Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine Offenbarungsbefugnis auf Grund gesetzlicher Vorschrift ergibt sich, ohne eine Auskunfts- oder Meldepflicht zu begründen, beispielsweise aus der Meldeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 des Bundeskrebsregistergesetzes.

4. Schließlich ergibt sich eine Offenbarungsbefugnis noch aus dem sog. Güterabwägungsprinzip.
Nach dem sog. rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB darf der Arzt immer dann ein Patientengeheimnis offenbaren, wenn das Interesse, das dem Straftatbestand der ärztlichen Schweigepflicht zu Grunde liegt, nämlich das Vertrauen des Patienten in die Verschwiegenheit seines Arztes, gegenüber einem anderen Rechtsinteresse geringerwertig ist.

Beispiel:
Der Arzt wendet sich gegen den Willen seines Patienten an die Straßenverkehrsbehörde, weil dieser als Kraftfahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er wegen
einer bestehenden Erkrankung wie Epilepsie oder infolge von Medikamenteneinnahme sich und andere gefährdet.
Erforderlich ist in den Fällen der Offenbarungsbefugnis auf Grund des Güterabwägungsprinzip, dass der Arzt zuvor auf den Patienten ohne Erfolg eingewirkt hat, um ihn
zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen von sich aus zu veranlassen.

Das Strafverfolgungsinteresse des Staates stellt in der Regel kein höherrangiges Rechtsgut dar. Deshalb darf der Arzt der Polizei die Namen der im Wartebereich befindlichen oder behandelten Patienten nicht mitteilen, wenn es etwa um einen Unfall auf dem Krankenhausparkplatz oder den Diebstahl eines Pelzmantels aus dem Wartezimmer
geht. Eine Offenbarungsbefugnis ergibt sich für den Arzt dagegen bei besonders schweren, mit einer nachhaltigen Störung des Rechtsfriedens verbundenen Verbrechen
und/oder Wiederholungsgefahr (Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch. Kommentar, 27.
Auflage 2005, § 203 Rn. 32). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Kriminalpolizei eine terroristische Gewalttat aufklären muss.
Der Arzt darf in diesem Fall der Kriminalpolizei etwas über die Behandlung eines Verdächtigen sagen oder die Namen seiner Patienten der letzten Woche mitteilen. [...]<<
 
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Im Zuge der Verbesserungen wie schnellere Abschiebungen von ausländischen Gefährdern und straffällig gewordenen, ausreisepflichtigen Ausländern, wofür es dann Schnellverfahren geben soll. Total richtig und begrüßenswert und überfällig!

Aber:

De Maizière will ärztliche Schweigepflicht aufweichen

[…]<<.Der CDU-Politiker plant dem Zeitungsbericht zufolge zudem die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Gesetzesänderung solle es Medizinern künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren. <<
Quelle: Tagesschau.de

Da fällt dann eine der letzten Bastionen, die ärztliche Schweigepflicht. Wie sieht es denn mit dem Beichtgeheimnis aus? In den Köpfen der Beichtväter sind mit Sicherheit viele Geheimnisse vorhanden, die zur Ergreifung gar mancher Täter führen würde.

Was halten Sie von diesem Vorstoß des Herrn „von der Misere“?

Sie hatten in einer Antwort an anderer Stelle geschrieben, dass Ihnen the ganzen Änderungen egal wären. Warum hängen Sie sich dann an diesen auf?
 
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Sie hatten in einer Antwort an anderer Stelle geschrieben, dass Ihnen the ganzen Änderungen egal wären. Warum hängen Sie sich dann an diesen auf?


WO soll ich das geschrieben haben? :confused:
Bitte Quellangabe.
Wenn es mir egal wäre, hätte ich das Thema doch gar nicht eröffnet.
 
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„Olympiade der Angst“

nennt Jakob Augstein seine Abhandlung über die Pläne der Regierung nach strengeren Gesetzen. Was im Grunde genommen die Frage beantwortet: Warum jetzt und nicht schon früher? Längst überfällig, so nannte ich einige Dinge, wie z.B. die Möglichkeit schneller Abschiebung auch schon bei kleineren Delikten!

Aber es geht überhaupt nicht um Sicherheit, wie Augstein darlegt.

<<Höher, schneller, weiter. So lautet das Motto offenbar nicht nur in Brasilien, sondern auch in Berlin. Höhere Polizeidichte! Schnellere Abschiebungen! Weitere Befugnisse! Im Bund und in den Ländern überholen sich Innenminister und Sicherheitspolitiker der Union zurzeit gegenseitig mit Vorschlägen und Vorstößen zur Gesetzesverschärfung.

Angeblich sollen sie dem Kampf gegen den Terror dienen. In Wahrheit dienen sie aber dem Kampf um die Macht. Denn noch mehr als die Terroristen fürchtet die Union nur ihre Wähler. Aber in dieser Olympiade gibt es für Merkels Männer keine Medaillen zu gewinnen - und für die Deutschen keine Sicherheit.

Ein Inhaber eines Doppelpasses geht in der Burka zum Arzt und plaudert dort einen Anschlagsplan aus. So stellt man sich offenbar in der Union ein realistisches Bedrohungsszenario vor, auf das der Staat unbedingt mit entsprechenden Gesetzen reagieren muss. << [...]

Anhand von Frankreich zeigt Augstein auf, dass mehr Kontrolle keinesfalls mehr Sicherheit bedeutet, denn dort herrscht seit Monaten der Ausnahmezustand. Und Burka-Verbot hat auch nichts gebracht.

<<Wer doppelte Staatsangehörigkeit und Terror im gleichen Papier abhandelt und damit in einen wenn auch nur indirekten Zusammenhang bringt, treibt einen Keil zwischen Deutsche unterschiedlicher Herkunft. Das sorgt nicht für Sicherheit, sondern für Verunsicherung. Solche Maßnahmen entlarven den Sicherheitsvorstoß der Minister als innenpolitisches Manöver. Ihre eigentlichen Adressaten sind die Rechtspopulisten von der AfD.

Die wird sich dafür bedanken. Denn extreme Forderungen stärken immer die Extremisten. Die Parolen der rechten Scharfmacher lassen sich nicht ungestraft kopieren. Wer dem angstgetriebenen Populismus nachgibt, wird von ihm überrollt werden. <<

http://www.spiegel.de/politik/deuts...n-olympiade-der-angst-augstein-a-1107151.html

Sehr kluger Beitrag, wie ich ihn von Jakob Augstein gewöhnt bin!
 
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„Olympiade der Angst“



<<Wer doppelte Staatsangehörigkeit und Terror im gleichen Papier abhandelt und damit in einen wenn auch nur indirekten Zusammenhang bringt, treibt einen Keil zwischen Deutsche unterschiedlicher Herkunft. Das sorgt nicht für Sicherheit, sondern für Verunsicherung. Solche Maßnahmen entlarven den Sicherheitsvorstoß der Minister als innenpolitisches Manöver. Ihre eigentlichen Adressaten sind die Rechtspopulisten von der AfD.
Sehr kluger Beitrag, wie ich ihn von Jakob Augstein gewöhnt bin!
Sehr dummer Beitrag von Augstein,- anderes hab ich von ihm nicht erwartet !

Die doppelte Staatsbürgerschaft war die blödsinnigste Erfindung der Regierungsparteien !

Wer sich nicht an einen Staat binden will,- empfindet auch kein großes Bedürfnis,- sich für diesen Staat zu engagieren !
Für den Notfall hat man ja noch die 2. Staatsbürgerschaft im Sack.
Die Loyalitätsbekundungen der hier lebenden Türken für ihren Erdolf zeigen mit aller Deutlichkeit,- daß man sich für einen Staat entscheiden muss,- wem das nicht passt- schöne Rückreise !

Und den Augstein können die Illoyalen gleich mitnehmen - auch ihm : Schöne Reise...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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