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Haaaa, im Ernstfall kann es da kommen, das mich der Schläger, der mich angegriffen hat, wegen meeiner Gegenwehr anzeigt, das Gericht muss dann entscheiden, ob Notwehr vorlag, ich aber muss das in der Gefahrensituation sofort entscheiden, ab wann diese Notwehr gegeben ist. In deinem sicheren Kämmerlein vor Deinem Bildschierm kannst Du da wunderbar schwafeln. Wie einst Hitler, der selber in Berlin in den letzten Kriegswochen im sicheren Bunker saß. Von dort aus konnte der die große Fresse haben. Das Ergebnis ist bekannt.
Da kenne ich die Praxis. Ich war mal Zugführer bei der Militärpolizei. Da haben wir diese Entscheidungen täglich treffen müssen.