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Danke, Mr Trump

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Zoelynn

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Wir können ja mal versuchen einen Ozean der gleichen Größe um unser Land zu bauen. Ich habe allerdings die leise Vermutung, dass unsere Nachbarn von der Absenkung ihrer Länder unter den Meeresspiegel nur mäßig begeistert sein werden.

leder sind wir geographisch nicht in der lage von ausstralien.aber israel zeigt ,dass es auch so geht.ich hoffe trump kriegt die mauer hin zu mexiko,dann ist das ein weiteres beispiel für konsequentes handeln zu der merkel nicht fähig ist.die frau ist ein weichei
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

nein,so weit ich weis hat es so einen millionfachen rechtsbruch von vorhandenen gesetzten (gg und EU gesetzten ) nicht gegeben.
daher gibt es keinen vergleichsfall für diesen hochverrat am deutschen volk

Erwartest du eigentlich, dass man eine so dermaßen dumme Aussage ernst nimmt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

was ich erwarte ist von dir ein gegenargument

Gegenargumente bedürfen eines ernst zu nehmenden ersten Argumentes. Diese Hitlervergleiche sind allerdings so unsagbar dümmlich, dass sie entweder der bewussten, puren Provokation dienen oder Konsequenz einer komplett fehlenden historischen Bildung sind.
Schwer zu sagen, was schlimmer ist.
 

Fredericus Rex

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da gibt es nix zu diskutieren sie hat über jahre persönlich gegen das gg 16a verstoßen.
Stimmt da gibt es nichts zu diskutieren!
Blöd ist aber, wenn juristisch völlig ahnungslose Laien Gesetze auslegen wollen.
Im Artikel 16a steht zwar:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Da steht aber nirgends, dass es der Bundesrepublik verboten wäre ein Asylverfahren trotzdem zu zulassen.

Der Asylant kann sich zwar nicht auf das Asylrecht berufen, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist aber der Bundesrepublik wird auch nicht verboten ihm trotzdem das Asylrecht zu gewären.

Zoelynn schrieb:
mir ist nicht bekannt, dass hitler gegen deutsche reichsgesetzte in der art verstoßen hat.
Das ist bei einem verbrecherischen Diktator auch kaum möglich, da der verbrecherische Diktator kein Problem hat, seine Verbrechen gesetzlich zu sanktionieren.
 
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der freie grenzübertritt innerhalb der eu gilt nur für eu mitglieder,alle anderen müssen ein visum beantragen

Island, Norwegen und die Schweiz sind Mitglieder der EU?

Der Schengen-Raum ist nicht mit der EU zu verwechseln
 

Zoelynn

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Stimmt da gibt es nichts zu diskutieren!
Blöd ist aber, wenn juristisch völlig ahnungslose Laien Gesetze auslegen wollen.
Im Artikel 16a steht zwar:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Da steht aber nirgends, dass es der Bundesrepublik verboten wäre ein Asylverfahren trotzdem zu zulassen.

Der Asylant kann sich zwar nicht auf das Asylrecht berufen, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist aber der Bundesrepublik wird auch nicht verboten ihm trotzdem das Asylrecht zu gewären.


Das ist bei einem verbrecherischen Diktator auch kaum möglich, da der verbrecherische Diktator kein Problem hat, seine Verbrechen gesetzlich zu sanktionieren.

ziemlich wirr dein beitrag.entweder hält man sich an das gg oder nicht.
 

Jakob

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ziemlich wirr dein beitrag.entweder hält man sich an das gg oder nicht.

Ich sehe den GG-Bruch nicht. Dass die Grenzen geöffnet wurden, war geboten, um die Nachbarländer nicht allein zu lassen und das Elend der Geflüchteten gering zu halten: Humanitärer Notstand.
 

Torfköpfchen

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Ich sehe den GG-Bruch nicht. Dass die Grenzen geöffnet wurden, war geboten, um die Nachbarländer nicht allein zu lassen und das Elend der Geflüchteten gering zu halten: Humanitärer Notstand.

Ein absichtlich herbeigeführter humanitärer Notstand um Europa zu destabilisieren. Humanitärer Notstand wesentlich für 18-35 jährige, kräftige, gesunde Männer.
 

nachtstern

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Ich sehe den GG-Bruch nicht. Dass die Grenzen geöffnet wurden, war geboten, um die Nachbarländer nicht allein zu lassen und das Elend der Geflüchteten gering zu halten: Humanitärer Notstand.

da es durchaus absehbar, das Millionen Deutschland fluten würden, war es ein "GG-Bruch" da damit gegen:



verstoßen wurde....

es führt unweigerlich zur Destabilisierung.
 
OP
Roquette

Roquette

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Erwartest du eigentlich, dass man eine so dermaßen dumme Aussage ernst nimmt?

Ist also dumm, was u.a. Prof Rupert Scholz, Verfassungsrechtler und CDU, zu Merkels Verbrechen sagte?

Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof Scholz

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier. Papier erläutert in der „Bild“, in welchen Bereichen er einen Mangel an Durchsetzung bestehendes Rechts sieht.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident. „Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Verfassungsrichter sieht "Erosion" des Rechtsstaats ( Es ist der sechste Verfassungsrichter, der Merkel s Vorgehen für Rechtsbruch hält)

Nach den Übergriffen von Köln mit 1200 Opfern gab es bisher nur vier Verurteilungen. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio macht sich wegen des "Unvermögens des Rechtsstaates" große Sorgen.

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio;

"Vollzugsdefizite und erkennbare Überforderung, Duldung des Rechtsbruchs untergraben das Vertrauen der Bürger in die staatliche Friedensordnung"

Es sei beunruhigend, wenn laut einer Studie des Bundeskriminalamtes 1200 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen wurden, aber bislang nur vier Täter verurteilt worden seien.

"Das Unvermögen des Rechtsstaats, Straftaten zu ahnden, erzeugt Sorgen und Ängste, die sehr ernst genommen werden müssen", so di Fabio

3.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

4.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

5.
Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

6.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

7.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

8.
Seehofer, Innenminister, spricht von der "Herrschaft des Unrechts" - an der er mitwirkt....

9.Ausländer Flüchtling ist, sogar ohne Prüfung seiner Herkunft, ob er etwa Syrer ist oder nicht, und erst recht ohne Prüfung, ob der internationale Schutz im nicht auf Grund der Exklusionskriterien versagt werden muß. Deutschland sichert seine Grenzen nicht, sondern lässt beliebige Fremde ins Land, wenn diese das Wort „Asyl“ sagen, obwohl sie sich offensichtlich nicht auf das Asylgrundrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG berufen können, weil sie durchgehend aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat an die Grenze Deutschlands kommen, nämlich fast immer Österreich. Sie haben damit auch kein Recht auf ein Asylverfahren. Sie haben auch sonst kein Einreiserecht, weil die internationalen Schutzrechte kein Einreiserecht begründen.“
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

http://www.theeuropean.de/wolfram-weimer/10656-verfahren-gegen-bundeskanzlerin

10.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.
 
OP
Roquette

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Ich sehe den GG-Bruch nicht. Dass die Grenzen geöffnet wurden, war geboten, um die Nachbarländer nicht allein zu lassen und das Elend der Geflüchteten gering zu halten: Humanitärer Notstand.

Dass etwas "geboten" ist, rechtfertigt nicht den Gesetzesbruch. Und es sind die südlichen Nachbarländer, die D "allein liessen", denn nach EU_Recht hätten diese Nachbarländer die illegalen Eindringlinge registrieren müssen und an der Weiterreise nach D hinderen müssen.

Und "Elend" der "Geflüchteten" ? Welche "Elend" am Budapester Bahnhof? Aber das Wort elend passt auf illegale, die Steine auf Ungarns Grenzschützer oder Kot auf Spaniens Grenzschützer werfen.

Mit dem gleichen Geld, das für die Beherbergung in D aufgebrachct wird, könnte man in deren Heimatländer bis zu 100mal soviel Menschen helfen. Human ist also, diese Illegalen zurück zu schicken, damit mit den ersparten Aufwendungen vor ort mehr Menschen geholfen werden kann.

Und wer ist schuld an der Masseninvasion? Merkel:

Merkel hat den Flüchtlingsstrom mitausgelöst - schon vor ihren Selfies !

Merkel reduzierte wie alle EU_Staaten in 2014 die Hilfen für Flüchtlinge, die im Libanon, Jordanien, Türkei lebten, so dass das WFP (World Food Programm) statt zuvor 30 USD nur noch 13,50 USD monatlich an Bedürftige vor Ort in den Lagern zahlen konnte.

Auch hier hat Merkel schrecklich versagt.Sowohl UN als WFP warnten vor dem, was nunmehr passsierte,nämlich dass die Menschen dort zu uns flüchten mussten, um nicht zu verhungern.

Deutschland fuhr die Hilfe von 301 Millionen auf 143 Millionen herunter.

In Afghanistan kürzte man die Hilfe von 13 auf 1 Millionen US-Dollar, im Irak von 16,9 auf 7,4 Millionen, in Jordanien von 16,9 auf 7,5 Millionen, in der Türkei von 6 auf 2,1 Millionen, in Syrien von 28 Millionen auf Null. Im Libanon erhöhte man allerdings den Betrag von 14,6 auf 15,5 Millionen. In Jemen wurde die Hilfe von 48 Millionen auf 28 Millionen abgesenkt.

Quelle u.a.: https://www.heise.de/tp/features/EU...r-syrische-Fluechtlinge-gekuerzt-3375668.html
 

Jakob

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da es durchaus absehbar, das Millionen Deutschland fluten würden, war es ein "GG-Bruch" da damit gegen:

[G]https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1d/Artikel_20_Grundgesetz.jpeg[/IMG]

verstoßen wurde....

es führt unweigerlich zur Destabilisierung.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Heißt für mich: Die Bundesregierung war verpflichtet, die Grenzen zu öffnen, denn es kamen nicht Kronkorken oder Torx-Schrauben, sondern Menschen
 

nachtstern

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Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Heißt für mich: Die Bundesregierung war verpflichtet, die Grenzen zu öffnen, denn es kamen nicht Kronkorken oder Torx-Schrauben, sondern Menschen

nach deiner "lockeren Auslegung" müßte Deutschland auch jeder bewaffneten Invasionsarmee die Tore weit aufmachen ^^

Kein Land ist zur Selbstaufgabe verpflichtet!
Auch Deutschland nicht!
 

nachtstern

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[MENTION=4528]Roquette[/MENTION] nu komm doch hier nicht mit solchen bösen Fakten ^^
 
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Roquette

Roquette

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Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Heißt für mich: Die Bundesregierung war verpflichtet, die Grenzen zu öffnen, denn es kamen nicht Kronkorken oder Torx-Schrauben, sondern Menschen

Schön, dass du Artikel 1 zitierst. Aber sollten wir uns nicht zuerst für die bettlägerigen Alten in Pflegeheime z.B. einsetzen? Deren Winden müssen erst gewogen werden, ob sie schwer genug sind, weil für saubere Windeln ja das Geld knapp ist. Dass diesen Menschen auch sonst jegliche menschliche Wärme fehlt, das ist okay,Hauptsache, man hilft der 3- und 4. Welt?

Wo ist da bitte dein Einsatz für Menschenwürde?
 

Loana

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Torfköpfchen

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Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Heißt für mich: Die Bundesregierung war verpflichtet, die Grenzen zu öffnen, denn es kamen nicht Kronkorken oder Torx-Schrauben, sondern Menschen

Alle aus sicheren Drittländern. Welche politische Verfolgung, Folter und Mord drohten ihnen denn dort? Soweit ich weiß ist die BRD ausschließlich von demokratischen Staaten umgeben, welche die Menschenrechte achten. Warum also sollte man "die Grenzen öffnen"? Und was für "Menschen" da mehrheitlich kamen, das sehen wir ja nun Tag für Tag in fröhlicher und bunter Vielfalt.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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