Warum sollte es ein Problem der Kunden werden wenn Du nicht imstande bist Angebote wahrzunehmen. Z. B. das Angebot sich mit benötigtem Material absetzen zu lassen oder erst gar nicht die Frage zu stellen ob es beim Kunden Parkplätze gibt da es selbstverständlich ist solche Parkplätze wie Du sie glaubst zu benötigen in angemessenem Rahmen vorzuhalten. Lass mich aber von hier aus nicht die Angemessenheit beschreiben.
Warum sollte das "Problem" des Kunden ein "Problem" für den Handwerksbetrieb werden?
aktuell sieht die Lage so aus, das die meisten Handwerksbetriebe über Monate ausgebucht sind und es daher kaum auffällt, wenn man einige Kunden in Zukunft eben nicht mehr bedient....
Angemessenheit: Arbeistaufwand (dazu zählt eben auch die Parkplatzsituation!) zu Gewinn
Viele Kunden sind noch immer der Ansicht, das die benötigte Zeit für An-/Abfahrt nicht vom Kunden zu bezahlen ist, obwohl Teil der Arbeitsleistung des Handwerks °^
Wenn Ich nun zu einem Kunden gerufen werde, dessen Therme ausgefallen ist:
Anfahrt c.a 1,0h
Arbeitszeit beim Kunden für die Reparatur c.a 1,0h (sofern alle benötigten Ersatzteile auf Auto)
Zeit für Ersatzteilbeschaffung beim Fachhandel c.a 1,0h (hin zum Händler, wieder zum Kunden)
Abfahrt vom Kunden c.a 1,0h
Das macht dann insgesamt 4,0h vom 8,0 Stunden Arbeitstag falls regulärer Termin
oder eben 4,0h von meiner "Lebenszeit", falls im Notdienst.
Also kommen Wir mal Spaßeshalber zur Frage, der "Angemessenheit".
Kunde bekommt die gesamte benötigte "Zeit" in Rechnung gestellt, verweigert allerdings An-/Abfahrt und Materialbeschaffung, begleicht lediglich die 1,0h vor Ort.
das macht dann 3,0h Verlust für mich °^
wenn nun noch die Parkplatzsituation dazu kommt und man spaßeshalber davon ausgeht,
das man noch ne Stunde im Kreis fährt bevor man einen findet,
dann sind es 4,0h zu meinen Lasten!
so...
der Arbeitstag hat 8,0 Stunden, bei dieser Rechnung schaff ick dann lediglich Zwei Kunden pro Arbeitstag,
von den Stunden werden lediglich 2,0 Stunden freiwillig von den Kunden bezahlt....also ist die Angemessenheit zwischen Aufwand und Erlös nicht gegeben