Hmmm, so gereizt?! Mein Beitrag (siehe Chronologie), war der nicht sachlich genug? Oder habe ich eher einen ''wunden Punkt'' in deiner Argumentation getroffen?!:kopfkratz:
Dann erzähle mir mal bitte, als Fachmann/Fachfrau für Halal (und Islam?) etc.- dein Geschelcht scheint ja ein Geheimnis zu sein (Profil) - in welchem Alter bei Juden bzw. Muslimen Beschneidungen/Genitalverstümmelungen durchgeführt werden?!! Natürlich mit seriöser Quellenangabe.
Dann steht ja wohl zweifelsfrei fest wenn du in puncto Beschneidung als (gesetzlich) mündig betrachtest.
Bitte sehr...
du zitierst dir irgendwas zusammen um zu beweisen ich hätte Kinder als mündige Person bezeichnet?
du merkst nichtmal wie verzerrt du das wahrnimmst
es ging ja wohl um die Kritik an der Freigabe von Religiösen Beschneidungen oder?
ich habe zwei Einschränkungen geschrieben wo diese Freigabe vom Gesetzgeber nicht zutrifft, und du konstruierst daraus irgendetwas anderes was da gar nicht steht
du hast es sogar gefettet
du als mündige Person kannst über
deinen Körper entscheiden, und du versuchst jetzt zwanghaft da reinzudeuten, dass ich danach ja Kinder, für die vom gesetzlichen Vormund über die Beschneidung entscheiden, als mündig bezeichnet hätte,
das ist dann ja wohl doch um etliche Ecken konstruiert, meinst du nicht?
zu deiner Frage: bei den Juden soll die Beschneidung nach der Thora am 8. Tag nach der Geburt durchgeführt werden, bei den Muslimen ist im Koran kein expliziter Zeitpunkt genannt, beides hat aber keine Auswirkungen auf die definition der gesetzlichen Mündigkeit
du haust da etliches zusammen um mir einen von dir festgelegten Standpunkt unterzuschieben, nur weil ich mal ein paar Fakten zusammengetragen habe