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Aus Asylrecht wurde Jedermannrecht,Welt de kritiken.....

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Ich weiß nicht recht. Ob man lachen oder weinen soll, dass die Rechten so dumm sind.

Natürlich kenne ich den § 146 GG
Dort steht:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

In Artikel 146 steht keine Handlungsempfehlung drin.

Er besagt nicht, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden soll oder muss.
Es besagt nur, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden kann.

Das passt hinten und vorne nicht.
Woher soll die "Freie Entscheidung" des Volkes kommen, wenn bestimmte Eliten dafür gesorgt haben, das bestehende GG für die Weltmigration zu missbrauchen - ein Grundgesetz soll ideologiefrei sein und unter einer Vielzahl von Interessenkonflikten nicht Partei ergreifen.
Das aber gilt für das bestehende GG in Deutschland nicht - es stellt sich einseitig auf die Seite der globalen Vorteilssucher und öffnet ihnen die Türen zu den Trögen und sozialen Erbschaften der Deutschen Bevölkerung.

Das entspricht einer dogmatischen und absolutistischen Aufforderung zum Verzicht auf die selbsterarbeiteten Vorräte an sozialer Absicherung, strukturellem Fortschritt und dem Recht auf deren Schutz vor dem Zugriff äusserer Anspruchssteller fremder Länder oder Planeten durch wehrhaft installierte Grenzbefestigungen.

Das steht darüber hinaus im eklatanten Widerspruch zu dem Recht des Bürgers auf Bewahrung und Erhalt seiner gemeinschaftlich geschaffenen Werte und Perspektiven.
Ein solches Grundgesetz in einer von Kriegen durchzogenen Welt kommt einer freiwilligen Selbstauslieferung des Bürges an alle denkbaren Invasoren und Sozial-Schmarotzer gleich und ist damit untragbar.
 
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Le Bon

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Mal zur Erinnerung, auch wegen der aktuellen Ereignisse bezüglich gewisser "Reichsbürger" und sonstiger Verschwörungsfetischisten...


http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44186/einleitung-und-praeambel


"(...)Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.(...)"
Wie jetzt?

Wenn ich den Art. 146 des Grundgesetzes FÜR;) die BRD sinnentnehmend(!) lese, stellt sich Folgendes dar:
GG schrieb:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Offensichtlich konnten die "Gründerväter des GG" (Was für ein Betrug!) sehr gut zwischen Verfassung und GG entscheiden. Offenbar können das heutige BRDler nicht mehr und glauben(!) den Unsinn, den man ihnen erzählt.

Und nun?:D:D:D
 
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Wie jetzt?

Wenn ich den Art. 146 des Grundgesetzes FÜR;) die BRD sinnentnehmend(!) lese, stellt sich Folgendes dar:
Offensichtlich konnten die "Gründerväter des GG" (Was für ein Betrug!) sehr gut zwischen Verfassung und GG entscheiden. Offenbar können das heutige BRDler nicht mehr und glauben(!) den Unsinn, den man ihnen erzählt.

Und nun?:D:D:D

Und nun?
Brauchen wir uns keine Gedanken mehr darüber machen, was die Merkelschen "WERTE" bedeuten und können sie getrost über Bord werfen, denn sie haben weder allgemeine Gültigkeit , noch sind sie praktikabel
noch gibt es ein vertägliches oder Realitätsbezogenes Grundgesetz, dass sie stützt.
Also weg damit!
 

Le Bon

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Und nun?
Brauchen wir uns keine Gedanken mehr darüber machen, was die Merkelschen "WERTE" bedeuten und können sie getrost über Bord werfen, denn sie haben weder allgemeine Gültigkeit , noch sind sie praktikabel
noch gibt es ein vertägliches oder Realitätsbezogenes Grundgesetz, dass sie stützt.
Also weg damit!
Wie jetzt?
 
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Dann mache mal selbst einen Vorschlag zur Veränderung!
Einer Veränderung, die von einem souveränen Volk, vor allem hinters Licht geführten Volk, zu unternehmen ist.

Hinweis:
Man kann das ganze Migrations-Projekt auch unter dem Vorzeichen von
Massenkorruption einordenn und die Verantwortlichen auf dieses Delikt
festnageln.
 
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Le Bon

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Dann mache mal selbst einen Vorschlag zur Veränderung!
Ach so meintest Du das.
Ich habe keine Ahnung, wie man eine Veränderung schaffen könnte, da DAS Volk ja eh' nix zu beschicken hat und diejenigen Politclowns, die das möglicherweise könnten, gar kein Interesse daran hätten, weil sie sich dann zum Abschuß freistellen würden. Also...: Nix Neues im Westen.;)

Wie ich hier immer schreibe: Du kannst der Matrix nicht entkommen.;)
 
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Ach so meintest Du das.
Ich habe keine Ahnung, wie man eine Veränderung schaffen könnte, da DAS Volk ja eh' nix zu beschicken hat und diejenigen Politclowns, die das möglicherweise könnten, gar kein Interesse daran hätten, weil sie sich dann zum Abschuß freistellen würden. Also...: Nix Neues im Westen.;)

Wie ich hier immer schreibe: Du kannst der Matrix nicht entkommen.;)

Sei bitte nicht so fatalistisch - die Matrix-Version hat auch ihre Grenzen - Schau Dich um -es gibt weltweit genug Beispiele, wie man den Staat umkrempelt.
Es gibt auch immer die nötigen Leute dafür - das ist lediglich eine Frage der Organisation und Überzeugung.
Sehe das mal so:
Der Staat ist auch ein Geschäftsmodell und wenn Du mit Leuten arbeitest
die sich verbessern wollen, kannst Du ihnen ein Angebot machen, wie sie an einer Veränderung partizipieren werden.
Da greifen sie auch gerne zu Mitteln die mit Risko und Kosten verbunden sind, weil ein satter Gewinn in Aussicht steht.
Überlege doch mal strategisch:
Was müsste geschehen, damit kein Ausländer mehr nach Deutschland kommt und einen grossen Bogen um diese Region macht?

Das fängt natürlich, wie in der Wirtschaft üblich mit WERBUNG an - mache dem Volk grossflächig klar, was für ein Mist dieser Zulauf an Ausländern für den Bürger bedeutet , zeige ihnen wie der Ausländer hinterhältig versorgt und aufgemotzt wird, ohne dass er wirklich etwas bringt - und mache den Ausländern eindeutig klaar, dass sie unerwünscht sind und keine allgemeine Zustimmung erwarten dürfen ...das wirkt schon mal abweisend und ablehnend und lässst auch dickfellige Schlepper aufhorchen...
Je mehr Du Dich mit diesem Abweisungsprozess beschäftigst, um so mehr
Verfahren und Methoden kommen zum Vorschein, diese Abweisung zu einem effektiven Rausschmiss zu kultivieren...
Nur ein paar Tipps:
Man kauft nur noch Deutsche Produkte und kaufe nicht bei Ausländern
Man vermietet ihnen keinen Wohnraum, man distanziert sich in allen möglichen Angelegenheiten von ihnen, man erkennt natürlich auch ihre
erschlichene Statsbürgeschaft nicht an usw
Ganz wichtig:
Man kritisiert Ausländer in allen Dingen, wo sie auffällig werden, man nimmt ihnen auf der ganzen Linie ihre Sicherheit und zeigt ihnen ihr Fehlverhalten
möglichst öffentlich, das verstärkt auch ihr Unrechtbewusstsein, nichts in Deutschland zu suchen zu haben...
Entziehe der herrschenden Politik, die Ausländer beünstigt, in jedem Augenblick Deine Zustimmung und mach das auch in der Öffenlichkeit ,scheue Dich nicht Deine Ablehnung von Ausländern öffentlich zu zeigen...
zeige Zivil-Courage!
 
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Eisbaerin

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Ne ne, das stimmt nicht!

Muddis Mannschaft spricht davon, dass das GG sogut wie eine Verfassung ist, mehr nicht.

Bei einer Verfassung muss Verfassung draufstehen, nicht GG!

mir ist das klar, nur so manchen hier nicht. in irgendeiner gesprächsrunde/fragestunde hat sie das auch mal gesagt. denen ist doch schitte egal wie die lügen, hauptsache der dat dumme stimmvieh glaubt alles und macht brav sein kreutzchen an der richtigen stelle. dh. eigentlich isses egal an welcher stelle, ist eh ein brei :))
 

Eisbaerin

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Es IST aber die Verfassung der Bundesrepublick.


*Heiterkeit
Du darfst ruhig den ganzen Artikel 146 des GG zitieren:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt …...........

Also hier gilt das Grundgesetz für alle Deutschen

…....... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt …........

Da keine Verfassung in Kraft getreten ist, gilt das Grundgesetz immer noch.

…....... die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist …..........

Es wurde vom deutschen Volk keine Verfassung vorgelegt über die es hätte abstimmen können deshalb wurde auch keine beschlossen und deshalb gilt auch das Grundgesetz immer noch.

Und es steht hier nirgends im Artikel 146 dass dem Volk eine Verfassung zur Abstimmung vorgelegt werden müsste, oder siehst du das irgendwo?
Dort steht nur dass man ihm eine Verfassung zur Abstimmung vorlegen KANN.

Und es steht auch sonst nirgends im GG dass dem deutschen Volk eine Verfassung vorgelegt werden müsste.


Es MUSS überhaupt keine Verfassung zustande kommen.
Deshalb ist ja das Grundgesetz auch noch gültig.

du schlaumeier, ein grundgesetz ist ein provisorium zur wiederherstellung der ordnung in einem besetzten gebiet. :))

es ist nicht SO GUT WIE eine verfassung :nono:

eine präambel ist eine art vorwort, hat keine gesetzgebende wirkung.
noch vor der angliederung der ddr wurde auf ansage eines amis der art 23 in seiner alten fassung gestrichen. mit dem tage ist das GG erloschen :))
 
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--
Hier haben sich aber Einige schon sehr weit von der Verfassung entfernt, oder?
Warum wird der Haufen noch nicht beobachtet, es ist dringend nötig!
 

Eisbaerin

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Hier haben sich aber Einige schon sehr weit von der Verfassung entfernt, oder?
Warum wird der Haufen noch nicht beobachtet, es ist dringend nötig!

du willst beobachtet werden :kopfkratz:

du weißt das sowas unter umständen behandlungswürdig ist :giggle:
 
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du schlaumeier, ein grundgesetz ist ein provisorium zur wiederherstellung der ordnung in einem besetzten gebiet. :))

es ist nicht SO GUT WIE eine verfassung :nono:

eine präambel ist eine art vorwort, hat keine gesetzgebende wirkung.
noch vor der angliederung der ddr wurde auf ansage eines amis der art 23 in seiner alten fassung gestrichen. mit dem tage ist das GG erloschen :))

Was natürlich Blödsinn ist.
Das GG ist natürlich nicht durch die Änderung des Artikels 23 erloschen. Das meinen nur unsere Reichsideologen.


Präambel. Die P. ist ein Vorspruch, der meist bei völkerrechtlichen Verträgen und bei Verfassungen (vgl. die P zum GG), gelegentlich sonstigen wichtigen Geset-zen dem eigentlichen Vertrags- oder Gesetzestext vorangestellt wird. Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der P nicht beigemessen. Sie enthält meist politische Zielsetzungen oder Programmsätze, welche die Zielrichtung des Vertrages oder Gesetzes darlegen und erläutern. Die P ist deshalb für die Auslegung des Vertrages (Gesetzes) von Bedeutung.

Dass eine Präambel keine unmittelbare Rechtserheblichkeit hat, bedeutet also nicht, dass sie überhaupt keine hat und dass man sie vernachlässigen kann.
Gerade die Präambel zum Grundgesetz war besonders in der Zeit bis 1990 ein bedeutendes politisches Dokument. In der Tat enthielt sie keine konkreten Vorschriften, denn die stecken ja in den Artikeln des Grundgesetzes. Sie machte aber Sinn und Zweck des gesamten Textes klar, und daher kann man sie nicht außer Acht lassen. Sonst wäre 1990 für ihre Änderung auch kein verfassungsänderndes Gesetz erforderlich gewesen, das von Bundestag und Bundesrat mit 2/3-Mehrheit gebilligt werden musste. In der Tat ging ihre Bedeutung noch darüber hinaus. Das spiegelt sich auch in der Rechtsprechung. Schon 1956 sagte das Bundesverfassungsgericht:
Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt naturgemäß vor allem politische Bedeutung zu. ... Er ist ... politisches Bekenntnis, feierlicher Aufruf des Volkes zu einem Programm der Gesamtpolitik, das als wesentlichsten Punkt die Vollendung der deutschen Einheit in freier Selbstbestimmung enthält. Darüber hinaus hat aber der Vorspruch auch rechtlichen Gehalt. Er beschränkt sich nicht auf gewisse rechtlich erhebliche Feststellungen und Rechtsverwahrungen, die bei der Auslegung des Grundgesetzes beachtet wer-den müssen. Vielmehr ist aus dem Vorspruch für alle politischen Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die Rechtspflicht abzuleiten, die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, ihre Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen.
Diese Präambel hatte eine rechtliche Bindungswirkung, indem sie das Oberziel des gesamten Gesetzes definierte. Zusammen mit dem Schluss des Grundgesetzes, dem Artikel 146, gab sie dem gesamten Text das Ziel und die Richtung, nämlich die staatliche Ordnung Deutschlands zu regeln, wo dies 1949 möglich war, und das Ziel zu verfolgen, dass dies in ganz Deutschland möglich würde. Daher ist es nur konsequent, dass beide Texte 1990 entsprechend geändert wurden. Somit ist es verfehlt, gerade diese Präambel als unverbindlich abzutun. Dann ist es die dort enthaltene Länderliste aber auch nicht. Während die Aufzählung von 1949 ein Hinweis auf die damalige territoriale Unvollständigkeit Deutschlands war, drückt die von heute aus, dass das gesamte deutsche Volk, das in all diesen Ländern lebt, seine Einheit erlangt hat und der Auftrag der alten Präambel damit erfüllt ist. Dennoch ist der Verweis auf die Präambel ein schwaches Argument. Vielmehr ist es einfach so, wie hier schon gezeigt, dass die genaue Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs einer Verfassung durch diese selbst entbehrlich und auch gar nicht üblich ist.
 
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ES verstösst klar gegen das Prinzip der Freien Selbstbestimmung eines Volkes, wenn es nicht mit mindestens 66% der Wahlberechtigten einer Massenzuwanderung von Ausländern zustimmt.
Diese Mehrheit gibt es in Deutschland nicht - und wird es nicht geben, weil dies nur einen Akt der Sozialen Selbstzerstörung darstellt.

Das Grundgesetz kann dazu nichts beitragen, weil es diese Selbsstbestimmung nicht ausreichend berücksichtigt.
 

Eisbaerin

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ES verstösst klar gegen das Prinzip der Freien Selbstbestimmung eines Volkes, wenn es nicht mit mindestens 66% der Wahlberechtigten einer Massenzuwanderung von Ausländern zustimmt.
Diese Mehrheit gibt es in Deutschland nicht - und wird es nicht geben, weil dies nur einen Akt der Sozialen Selbstzerstörung darstellt.

Das Grundgesetz kann dazu nichts beitragen, weil es diese Selbsstbestimmung nicht ausreichend berücksichtigt.

ist nicht irgendwo im GG sogar enthalten das volksabstimmungen nicht "gewünscht" sind ? ist das nicht das gegenteil von demokratie ? sollte das nicht zu denken geben und die längst an allen ecken herausquellende faschistische seite weiter zu tage fördern :kopfkratz:
 
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ist nicht irgendwo im GG sogar enthalten das volksabstimmungen nicht "gewünscht" sind ? ist das nicht das gegenteil von demokratie ? sollte das nicht zu denken geben und die längst an allen ecken herausquellende faschistische seite weiter zu tage fördern :kopfkratz:

Wenn Sie das GG kennen könnten Sie auch den Artikel raussuchen in dem Volksentscheide nicht gewünscht sind.

Erneuter Quark von Ihnen. Nichts neues also.
 
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Ne na - Du bist ja sooo schlau, da weißt Du sowieso alles besser als andere User!

Das wäre Perlen vor die Säue schmeißen...

Sehen Sie da sind Sie nicht freundlich. Trotzdem Danke!
Kann das schon verstehen das Sie mit Ihrem Halbwissen da nicht in ein Fettnäpfen treten wollen. Schon völlig in Ordnung.
 
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Sehen Sie da sind Sie nicht freundlich. Trotzdem Danke!
Kann das schon verstehen das Sie mit Ihrem Halbwissen da nicht in ein Fettnäpfen treten wollen. Schon völlig in Ordnung.

Ich merk schon, als TROLL taugst Du wohl nicht viel....

.... dabei hättest Du in deiner trolligen Art was Positives für dich herausholen können

Na ja -- es gibt wohl auch untaugliche Trolle
 

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