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Apartheid beim Arzt?

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Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Im Dritten Reich wurden Juden aus den Praxen nichtjüdischer Ärzte ausgegrenzt.
Blödsinn!
Im dritten Reich war es den nicht-jüdischen Ärzten VEBOTEN! Juden zu behandeln
In meiner Dystopie werden AfD-Leute aus Arztpraxen ausgegrenzt.
Blödsinn!
Ein Arzt entscheidet darüber wen er behandelt und wen nicht - was sein gutes Recht ist! Solange kein Notfall vorliegt!

Ob durch Behandlungsverbot von oben wie im Dritten Reich oder durch Terrordrohungen der Antifa
Blödsinn!
Weder gab es eine Terrordrohung, noch wäre eine Terrordrohung vom Recht gedeckt.
ist egal - tertium comparationis ist die Ausgrenzung von Menschen, die als Unpersonen gelten, aus Arztpraxen.
Blödsinn!
Es gibt keine Ausgrenzung aus Arztpraxen! Der Inhaber einer Praxis entscheidet individuell wen er behandelt.
Es gibt sogar Praxen die nehmen keine neuen Patienten mehr an, oder nehmen gar keine Kassenpatienten.
Was sind die eigentlich für dich?
Was Restaurants und Kneipen betrifft, so ist die Ausgrenzung von AfD-Leuten immer öfter keine Dystopie mehr.
Recht so!
Ich kaufe auch nicht bei AfD-Fuzzys, ich verkaufe nichts an AfD-Fuzzys und ich arbeite auch nicht für AfD-Fuzzys. PUNKT
 
OP
G

gerthans

Deutscher Bundeskanzler
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Wenn ein Arzt,ein Wirt,ein Händler jemanden jüdischen Glaubens ablehnte ,wärst Du der Letzte,der hier diese Leute verteidigen würde.Das wären für Dich "Antisemiten". 🦊

Bierdeckel mit der Aufschrift "Kein Kölsch für Nazis" gehören im rotgrün versifften Köln zum guten Ton:

https://www.deutschlandfunk.de/akti...tte-nicht.1769.de.html?dram:article_id=382574

Man stelle sich vor, es würden Bierdeckel gefunden werden mit der Aufschrift: "Kein Kölsch für Rapefugess" - dann würde aber der Staatsschutz ermitteln, Claudia Roth würde härte Gesetze gegen "Rechtspopulisten" fordern, der Teufel wäre los!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Wenn ein Arzt,ein Wirt,ein Händler jemanden jüdischen Glaubens ablehnte ,wärst Du der Letzte,der hier diese Leute verteidigen würde.Das wären für Dich "Antisemiten". 🦊
Wären sie ja auch.
Persönlich sehe ich Religion daher, dass es eine individuelle Entscheidung ist, eher kritisch wenn es um Schutz durch Antidiskriminierungsgesetze geht. Meine Grenzlinie liegt grob gesagt bei der Frage ob eine Eigenschaft durch Handeln des Individuums entstanden und beeinflussbar ist.
Tatsächlich ist es bei Fragen antisemitischer Handlungen aber besonders schwer, weil die Grenze zwischen Religions- und Volkszugehörigkeit hier vergleichsweise schwierig ist.
 

Van der Graf Generator

Europarat-Bediensteter
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Ach so. Es wurde gefragt, was passieren würde, wenn sich ein Arzt weigern würde, einen Nachwuchsjihadisten zu behandeln:

Eine Ärztin hat es abgelehnt, einen 16-Jährigen zu behandeln. Grund: Der Junge heißt Cihad – was mit Heiliger Krieg übersetzt werden kann. Der Ärztin droht eine Strafe.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg kritisiert das Verhalten der Ärztin: "Der Name oder die Religion ist kein Grund, jemanden nicht zu behandeln", sagte Vorstandschefin Ute Maier: Politik sollte im Wartezimmer keinen Platz haben. Ein Sprecher der Landesärztekammer sagte hingegen, rein rechtlich sei kein Arzt dazu verpflichtet, einen Patienten zu behandeln, außer es handelt sich um einen Notfall. Dass der Vorname Grund für eine Ablehnung sei, sei allerdings "außergewöhnlich".
 

MANFREDM

Minister für Klimasicherheit
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Nochmal was zur Rechtslage:

In diesen Fällen dürfen Patienten nicht abgewiesen werden

Für niedergelassene Vertragsärzte ergibt sich eine gesetzliche Behandlungspflicht bereits aus der mit der Zulassung verbundenen Pflicht zur vertragsärztlichen Versorgung. Ein Vertragsarzt darf daher einen gesetzlich versicherten Patienten grundsätzlich nicht ablehnen. Eine Pflicht des Arztes zur Behandlung besteht außerdem in folgenden Fällen:

Notfälle: In Notfallsituationen oder bei akuten Krankheitskrisen. In Akutfällen kann sich der Arzt auch auf eine Überlastung der Praxis nicht zurückziehen. Ein solcher Akutfall kann beispielsweise aus der Übernahme von Bereitschaftsdiensten resultieren.

Langjähriges Vertrauensverhältnis: Auch ein langjähriges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient kann eine Behandlungspflicht rechtfertigen.

Behandlungsvertrag: Bei einem bestehenden Behandlungsvertrag mit dem Patienten kann sich die Pflicht zur Behandlung auch aus dem Vertrag selbst als Hauptleistung ergeben.

In diesen Fällen dürfen Sie Patienten ablehnen

Eine willkürliche oder unsachliche Ablehnung eines kranken Patienten darf durch den Arzt zu keiner Zeit erfolgen. Möglich ist eine Ablehnung beispielsweise dann, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Hier sind einige Beispiele:
  • Patient verlangt eine Behandlung, die außerhalb des Fachgebietes des Arztes liegt
  • Fehlendes Vertrauensverhältnis
  • Beleidigungen, Beschwerden oder Drohungen, die sich gegen den Arzt, dessen Personal oder andere Patienten richten
  • Wiederholte Nichtbefolgung der ärztlichen Ratschläge
  • Sollte der Patient beharrlich medizinisch nicht begründete oder unwirtschaftliche Behandlungsmaßnahmen verlangen, kann die Behandlung ebenfalls abgelehnt, beziehungsweise beendet werden.
https://www.coliquio.de/wissen/prax...ht-Wann-duerfen-aerzte-Patienten-ablehnen-100

Im übrigen hatte die Patientin einen Hausarztvertrag. Der kann i.d.R. nur mit 1 bis 3-jähriger Kündigungsfrist gekündigt werden.
 

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