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Mit der Quote kommst du an meinem Wohnort nicht aus.Überleg mal 15% Migrationshintergrund liefert 45 % Harzler
Mit der Quote kommst du an meinem Wohnort nicht aus.Überleg mal 15% Migrationshintergrund liefert 45 % Harzler
Lass gut sein, du bist zu schlau für diese Welt…..Unterstützung im Forum? Du musst schon deutlich werden....das ist kein Ratespiel.
Habe ich nicht.Ist doch i.O. Wenn du die Sympatie für die braunen Kameraden zeigst. Muss ich doch nicht auch haben.
Ebenso die Sprachlosigkeit und Ausflüchte aus anderen Kreisen,wenn man die drauf anspricht.Aber immer ganz vorne dabei,wenns um die eigenen Interessen geht.Und was den schlimmsten Lump und Gesinnungsjustitz betrifft..geschenkt. Kennt man aus bestimmten Kreisen diese Schlagwörter.
Na dann pick weiter. Schönen Gruß an die *Kameraden.Habe ich nicht.
Ich sympathisiere jedoch mit einigen Dingen aus dem Nationalsozialismus.Ich bin bekennender Rosinenpicker.
Ebenso Warmduscher,weil ich warmes Wasser habe.
Ebenso die Sprachlosigkeit und Ausflüchte aus anderen Kreisen,wenn man die drauf anspricht.Aber immer ganz vorne dabei,wenns um die eigenen Interessen geht.
Genau. Genau dein Label.
Keineswegs. Aus meinem Kommentar ist im Gegenteil zu erkennen, dass ich beide Extreme nicht mag.Wir wollen doch nicht uns hier im Kreis drehen. Deine Sympathie für die braunen Brüder ist klar zu erkennen, deine Sache. Und hinsichtlich des Bildes sind keine Gegner zu erkennen. Nur der Ausdruck ihrer *Denke*.
Wie sonst?Und schon Aufschlussreich, die Dame als Denunziant zu bezeichnen.
Das macht einen Rechtsstaat aus. Dein Bedauern ist reichlich aufschlussreich.Und richtig, wenn das Gericht die *Persönlichkeitrechte* anerkennt, wird die Dame sicherlich zur Rechenschaft gezogen. Leider geht das Recht hinsichtlich von Straftätern immer von *Persönlichkeitsrechten aus…schade eigentlich. Und dieses gilt für ALLE Straftäter, leider.
Umso schlimmer.90% seien angeblich Hartz4-Bezieher, so die Behauptung.
Es sind nur ca. 600.000 von 5,5 Mio Leistungsempfängern mit Migrationshintergrund.
Das ist keine Übertreibung, das ist ne schamlose BLÖD-Lüge.
Ausserdem:
>>
Abschließend muss noch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei Personen mit Migrationshintergrund nicht zwingend um Ausländer, also Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit handelt. Migrationshintergrund liegt zwar auch dann vor, wenn die befragte Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber auch dann, wenn eine Person oder mindestens eines ihrer Elternteile außerhalb des deutschen Staatsgebiets geboren wurde und nach 1949 eingewandert ist. Im Juni 2019 hatten von den in der BA-Statistik erfassten 831.000 Arbeitslosen mit Migrationshintergrund mit knapp 250.000 fast jeder Dritte die deutsche Staatsangehörigkeit.
<<
Ich soll dich lieb zurückgrüßen.Na dann pick weiter. Schönen Gruß an die *Kameraden.
Soweit zu deiner Einbildung, dabei ist das Problem uralt:Der Medizinmann als Facharbeiter? Nein,danke.
Auch nicht EU Abschlüsse werden anerkannt.Nur nicht solche auf die du dich beziehst.
Qualifiziert! :Soweit zu deiner Einbildung, dabei ist das Problem uralt:
Zuwanderung: Migranten scheitern bei Anerkennung ihrer Abschlüsse - WELT | https://www.welt.de/politik/deutschland/article10340466/Migranten-scheitern-bei-Anerkennung-ihrer-Abschluesse.html
Hat nichts mit dem Hakenkreuzlappen zu tun. Wenn ich richtig gelesen habe hat es damit zu tun, die Zeugin hat die Visage von den braunen Drecklappen ins Netz gestellt.
Lass man gut sein. Ich habe gerade deine Auseinandersetzung hinsichtlich Höcke verfolgt. Lege keinen weiteren Wert darauf, mit dir zu kommunizieren……
Glatt gelogen: Arbeitsmarkt für Flüchtlinge: Mehrheit der Syrer bekommt Hartz IV (faz.net)
Eine miese Unterstellung und Verleumdung. Was anderes ist bei dir offensichtlich nicht drin.Was passt dir denn an der Aussage nicht ? Weil deine Sympathie für die Braunlappen ist.….kann ich nicht änder.
Richtig.Lerne erst einmal Gesetzestexte lesen.....
1. War diese Party eine private Veranstaltung auf einem privaten Grundstück?
2. Wo wurden diese Symbole (außer im Rahmen einer privaten Veranstaltung) verwendet?
3. Der § 86 a StGB spricht von einer verbreitung, bzw Verwendung in der Öffentlichkeit
4. Strafbar hat die sich die "wackere" Emely gemacht, wenn sie Bilder von einer privaten Party in das Netz stellt, denn in Deutschland gilt immer noch der gesetz. Grundsatz auf das Recht am eigenen Bild (§ 22 bzw 23 KUG)
5. Du erfüllst gerade den Tatbestand der Verleumdung, da Du Deine Hetztirade (ich zitiere "braune Drecklappen") hier in der Öffentlichkeit (Forum) rauskotzt
6. Leider wird in Deutschland solch Geschehen mit zweierlei Maß gemessen und wenn es gegen "rechts" geht, da wird alles geduldet...
7. Ich persönlich finde den Gebrauch von Nazisymbolen auch bei privaten Partys sehr unpassend und geschmacklos, erkenne aber welch rechtlichen Hintergrund es dabei zu beachten gibt!
An meinen Zahlen ist gar nix gelogen. Du suchst dir nur einzelne Nationalitäten heraus.
Deine Zahlen kommen vom Lügnerportal "Faktencheck". Wer steckt hinter dem Dreck "Faktencheck"? Führe das mal schön detailliert hier auf.An meinen Zahlen ist gar nix gelogen. Du suchst dir nur einzelne Nationalitäten heraus.
Die nicht-EU-Abschlüsse werden meist gar nicht - oder nur sehr zögerlich - anerkannt, was zum Problem führt.
wie gut, dass jedes Forum nen Kasper wie dich hat.Deine Zahlen kommen vom Lügnerportal "Faktencheck". Wer steckt hinter dem Dreck "Faktencheck"? Führe das mal schön detailliert hier auf.
Die nicht-EU-Abschlüsse werden meist gar nicht - oder nur sehr zögerlich - anerkannt, weil das völlig richtig ist. Weil diese nämlich nicht gleichwertig sind. Oft Niveau EIKE oder gekauft.
Nun sind Nazi Devotionalien,da beziehe ich mich mal auf solche Fahnen,grundsätzlich Verboten,auch der Besitz,wenn es sich nicht um historische Originale handelt. Das müsste allerdings im Bereich der Ordnungswidrigkeit liegen,so lange kein gewerblicher Handel damit vorliegt.Lerne erst einmal Gesetzestexte lesen.....
1. War diese Party eine private Veranstaltung auf einem privaten Grundstück?
2. Wo wurden diese Symbole (außer im Rahmen einer privaten Veranstaltung) verwendet?
3. Der § 86 a StGB spricht von einer verbreitung, bzw Verwendung in der Öffentlichkeit
4. Strafbar hat die sich die "wackere" Emely gemacht, wenn sie Bilder von einer privaten Party in das Netz stellt, denn in Deutschland gilt immer noch der gesetz. Grundsatz auf das Recht am eigenen Bild (§ 22 bzw 23 KUG)
5. Du erfüllst gerade den Tatbestand der Verleumdung, da Du Deine Hetztirade (ich zitiere "braune Drecklappen") hier in der Öffentlichkeit (Forum) rauskotzt
6. Leider wird in Deutschland solch Geschehen mit zweierlei Maß gemessen und wenn es gegen "rechts" geht, da wird alles geduldet...
7. Ich persönlich finde den Gebrauch von Nazisymbolen auch bei privaten Partys sehr unpassend und geschmacklos, erkenne aber welch rechtlichen Hintergrund es dabei zu beachten gibt!