Das ist Gesetz!
Da das Grundgesetz eine Gleichbehandlung fordert (Artikel 3 Grundgesetz) kann es kein unterschiedliches Asylrecht für verschiedene Altersgruppen geben!
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Es geht nicht um Altersgruppen sondern um persönliche Verfolgung, die einen Asylgrund belegt.
Wenn ein Syrer dann hier als "Flüchtling" landet, der studieren darf und sich etwas Geld erjobt, dann als nächstes in dem Land, aus dem er "geflohen" ist .. Urlaub macht, dann weiß jeder, der hat keinen Fluchtgrund.
Unabhängig von ihrer Herkunft verüben Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 40 Jahren in Deutschland zweieinhalb Mal so häufig Gewalttaten wie andere Altersgruppen.
Anders ausgedrückt:*Sie machen rund 30 Prozent der Bevölkerung aus, sind aber für 75 Prozent der Gewalttaten verantwortlich.
Wenn es stimmt, dass 90% der Insassen Berliner Gefängnisse muslimischen Glaubens sind, dann sollte man aber schon aufwachen.
Und da von 7 Gewaltverbrechen 6 von Männern begangen wird, müsste es auch noch Unterschiede zwischen den Geschlechter geben.
Da kannst du nichts schön reden: Der Löwenanteil der Straftaten wird von (männlichen) Einwanderern begangen, das ist auch europäische Realität.
Ich bin nicht ganz sicher, aber vermute diese jungen männlichen Einwanderer waren in ihrer Heimat weniger auffällig. Wenn das so ist, dann sicher auch weil die Familie aufpasst.
Und zum anderen weil die Justiz dort nicht lange fackelt.