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AKK bringt AfD mit Lübcke-Mord in Verbindung

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Fredericus Rex

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Roquette schrieb:
Du musst sie wählen, denn du musst dich auf Seiten der zu unrecht Verfolgten, Diffamierten stellen - wenn du Demokrat bist.
Wir sind hier nicht im Kindergarten!
Und du bist auch nicht der Maßstab aller Dinge, der festlegt was Demokratie ist.

Roquette schrieb:
Dir müssten schon Gesetze, Menschenrechte, Freiheit, Verfassung, gesunder Menschnverstand egal sein, um die Altparteien (etwa die, die Ermordung von Babies bis zur Geburt forderten) zu wählen.
*Heiterkeit
Bist du eigentlich Irre?
Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich.
Das ist auch richtig so und bleibt auch so!

Wüden die sogenannten „Altparteien“ eine Abtreibung bis zur Geburt des Kindes fordern, hätten sie den §218 so gestaltet, die „Altparteien“ sind nämlich an der Regierung und könnten das dann tun.

So eine bigottisch Tussi hat mir gerade noch gefehlt, die bei Abtreibung von Ermordung fasselt.
Schon das allein ist Grund genug die AfD nicht zu wählen.

Als nächstes würden dann wohl Verhütungsmittel verboten werden?
 

schelm65

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Habe ich es hier mit einem Haufen Dementer zu tun?

Das habe ich jetzt mit dir schon 20 mal durch!

Also noch mal.
Im Artikel 16a steht zwar:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Da steht aber nirgends, dass es der Bundesrepublik verboten wäre ein Asylverfahren trotzdem zu zulassen.

Der Asylant kann sich zwar nicht auf das Asylrecht berufen, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist aber der Bundesrepublik wird auch nicht verboten ihm trotzdem das Asylrecht zu gewären.

Und genau so sieht es auch mit dem Dublin-Übereinkommen aus
Ein Land muss zwar einen Flüchtling zurücknehmen in dem er europäischen Boden betreten hat, aber das Land in das er weiter gereist ist, kann ihn zurückschicken, muss es aber nicht.

Zweifellos, das kann man kritisieren, das verstößt aber nicht gegen Gesetze.

Dann ist auch noch die AfD mit ihrer Klage vor dem BVG gescheitert (Az. 2 BvE 1/18)

Damit müsste das doch endlich geklärt sein, was die juristische Seite betrifft.
Kritisiert werden kann die Praxis allemal.
Aber die Behauptung es wäre gegen Gesetze verstoßen worden ist nicht zu halten.

Du wiederholst lediglich deine Behauptungen, wann beantwortest du den Inhalt meines Beitrages zum Selbsteintrittsrecht ?
 

Fredericus Rex

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Du wiederholst lediglich deine Behauptungen,
Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen!
Wenn du das für eine Behauptung hältst, dann darfst du mich ja berichtigen. Am besten mit dem Gesetz, das ein Asylverfahren verbietet, wenn der Antragsteller aus einem sicheren Drittstaat einreist.

schelm65 schrieb:
wann beantwortest du den Inhalt meines Beitrages zum Selbsteintrittsrecht ?
Gar nicht!
Da im Artikel 17 der Dublin-Verordnung rein nichts von der Interpretation steht, die du in den „Selbsteintritt“ hinein interpretierst hast, gibt es dazu auch nichts zu sagen.
Zumal nach der Genfer Flüchtlingskonvention Deutschland auch dann für die Flüchtlinge zuständig ist, wenn aus EU-Mitgliedstaaten oder einem sicheren Drittstaat einreisen.

Da hat jeder „Flüchtling“ schon mal ein Selbsteintrittsrecht.

Idiotisch ist das sowieso, da zuerst festgestellt werden müsste ob die Person die nach Deutschland einreisen will Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, oder Asylsuchender der nach §16a Asylgesetz zurück gewiesen werden müsste.

Und die AfD ist mit ihrer Klage doch gescheitert, warum liest du nicht den Beschluss den das BVG gefasst hat, wenn du etwas über das Selbsteindrittrecht wissen willst.
 

schelm65

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Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen!
Wenn du das für eine Behauptung hältst, dann darfst du mich ja berichtigen. Am besten mit dem Gesetz, das ein Asylverfahren verbietet, wenn der Antragsteller aus einem sicheren Drittstaat einreist.


Gar nicht!
Da im Artikel 17 der Dublin-Verordnung rein nichts von der Interpretation steht, die du in den „Selbsteintritt“ hinein interpretierst hast, gibt es dazu auch nichts zu sagen.
Zumal nach der Genfer Flüchtlingskonvention Deutschland auch dann für die Flüchtlinge zuständig ist, wenn aus EU-Mitgliedstaaten oder einem sicheren Drittstaat einreisen.

Da hat jeder „Flüchtling“ schon mal ein Selbsteintrittsrecht.

Idiotisch ist das sowieso, da zuerst festgestellt werden müsste ob die Person die nach Deutschland einreisen will Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, oder Asylsuchender der nach §16a Asylgesetz zurück gewiesen werden müsste.

Und die AfD ist mit ihrer Klage doch gescheitert, warum liest du nicht den Beschluss den das BVG gefasst hat, wenn du etwas über das Selbsteindrittrecht wissen willst.

Ignoranz ist ein armseliger Ersatz für Sachargumente. Das UNHCR kommentiert auf seiner deutschen Webseite das Selbsteintrittsrecht erkennbar so, so dass es klar als Ausnahme für Einzelfälle zu erkennen ist. Diese Einzelfälle zu bearbeiten obliegt dem BAMF.

Asyl ist auch der dir zugänglichen einfachen Logik nach immer ein Minderheitenproblem, bei dem es sich um wenige geflüchtete demokratische Oppositionelle aus einer Diktatur handelt. Wenn Millionen aus einem Land von 14 Mio Einwohnern insgesamt, Asyl beantragen, scheinen die Demokraten entweder keine Lust zu haben ihr Land zu regieren, oder Millionen Handlanger der Diktatur werden von Demokraten verfolgt und ergreifen die Flucht ?

Zeig mal den Passus aus der GFK, der Bürgerkriegsflüchtlingen das Recht einräumt sich einen sicheren Zufluchtsort global auszusuchen.
 

Roquette

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Wir sind hier nicht im Kindergarten!
Und du bist auch nicht der Maßstab aller Dinge, der festlegt was Demokratie ist.


*Heiterkeit
Bist du eigentlich Irre?
Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich.
Das ist auch richtig so und bleibt auch so!

Wüden die sogenannten „Altparteien“ eine Abtreibung bis zur Geburt des Kindes fordern, hätten sie den §218 so gestaltet, die „Altparteien“ sind nämlich an der Regierung und könnten das dann tun.

So eine bigottisch Tussi hat mir gerade noch gefehlt, die bei Abtreibung von Ermordung fasselt.
Schon das allein ist Grund genug die AfD nicht zu wählen.

Als nächstes würden dann wohl Verhütungsmittel verboten werden?

Ich erinnere daran, das die "Jusos" neulich forderten, Abtreibungen bis zur Geburt zu erlauben, es gab einen derarigen schriftlichen Mehrheitsbeschluss.

Von der Mutterpartei bzw den anderen Verbrechern hörte man keinerlei Empörung, Ablehnung. Also, was willst du?
 

Roquette

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"AKK bringt AfD mit Lübcke-Mord in Verbindung"

Und ich bringe AKK mit den von illegalen Eindringlichen begangenen Morden, Vergewaltigungen, Räube, Körperverletzungen in Verbindung.
 

Schwarze_Rose

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"AKK bringt AfD mit Lübcke-Mord in Verbindung"

Und ich bringe AKK mit den von illegalen Eindringlichen begangenen Morden, Vergewaltigungen, Räube, Körperverletzungen in Verbindung.

Warum hast du denn solche Angst vor Asylanten?
 

denmarkisbetter

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"AKK bringt AfD mit Lübcke-Mord in Verbindung"

Und ich bringe AKK mit den von illegalen Eindringlichen begangenen Morden, Vergewaltigungen, Räube, Körperverletzungen in Verbindung.

Nicht nur du.Auch die Polizei.

Aber für mich ist illegale Einreise schon ein brutales Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
 

Picasso

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Wenn ein Mensch sein Leben riskiert um aus der Gewalt zu entfliehen ist das für dich ein Verbrechen?:kopfkratz:

Wie viel % der illegal Eingereisten sind denn tatsächlich Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes? 2% ?
 

denmarkisbetter

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Wenn ein Mensch sein Leben riskiert um aus der Gewalt zu entfliehen ist das für dich ein Verbrechen?:kopfkratz:

Dann nicht. Aber wenn er aus einem SICHEREN Land weiterreist obwohl dies verboten ist und sich somit gegenüber seinen Landsleuten einen Vorteil verschafft bzw diese verrecken lässt, gerade wenn er zu den reicheren gehört und Geld für Schlepper hat.
Und wenn jemand bewusst lügt, und sich als Flüchtling ausgibt aber in Wahrheit nur raffen will illegal ohne etwas dafür zu tun, dann ist er Abschaum und muss abgeschoben werden.
Mit dem Mund wollen das ja auch alle Parteien.Aber ich will es industriell in der Praxis.
Sich als schwach ausgeben aber in Wahrheit ein widerlicher Abzocker sein, das ist das Schlimmste.
All die Afrikaner, Osteuropäer,Vater Bivsi die aus friedlichen Ländern einen Mechanismus für die Schwächsten für sich Nutzen.Ekelhaft. Mögen sie in der Hölle elendig verrecken.
 

denmarkisbetter

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Wie viel % der illegal Eingereisten sind denn tatsächlich Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes? 2% ?

Einige werden ja anerkannt. Aber für mich ist allein das illegale Einreisen schon kriminell.
Egal wie der am Ende dabei rauskommt.

Dafür brauchen wir einen Paragraphen, damit finanziell der illegal erlangte Vorteil auch zurückgezahlt werden muss.

Jemand der illegal einreist und einen Clan gründet oder einfliegt ergaunert Millionen.
Ich sah kürzlich einen Film über die Behandlung eines nigerianischen Jungen in der Charite.Die hat vielleicht sogar eine Mio gekostet, mindestens sechsstellig.Und so eine Behandlung plus lebenslange Versorgung bekommt JEDER der illegal eingereist ist, unabhängig vom Status.

Und das kotzt mich für all die armen Kinder der ärmsten Schichten an.Sie verrecken an ihren Herzkrankheiten und die Kinder der starken ergaunern sich Millionen.
Es ist zum kotzen.Es zieht mich runter.

Aber ich werde weiter für die Gerechtigkeit kämpfen.
 

Fredericus Rex

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schelm65 schrieb:
Asyl ist auch der dir zugänglichen einfachen Logik nach immer ein Minderheitenproblem, bei dem es sich um wenige geflüchtete demokratische Oppositionelle aus einer Diktatur handelt.
Asyl war schon zu Adolfs Zeiten ein Massenproblem.
Millionen Juden hätten eines gebraucht und haben keines bekommen – meiner mir zugänglichen einfacher Logik nach und der Logik der Geschichte.

Aus genau diesem Grund entstand das Asylgesetz so wie es ist in der BRD.
Und ich finde es gut so.
Nicht gut finde ich die zögerliche oder die Nicht – Abschiebung von Straftäter, die Versäumnisse bei der Registrierung und noch ein paar organisatorische Dinge.

Das Asylgesetz aber ist ok.
Nicht ok finde ich den §16a der Deutschland gegenüber den Außenstaaten stark bevorzugt.
Zumindest gehört eine personelle / finanzielle Hilfe für die Außenstaaten dort fest geschrieben.

schelm65 schrieb:
Wenn Millionen aus einem Land von 14 Mio Einwohnern insgesamt, Asyl beantragen, scheinen die Demokraten entweder keine Lust zu haben ihr Land zu regieren,
oder Millionen Handlanger der Diktatur werden von Demokraten verfolgt und ergreifen die Flucht ?
Um darüber eine Meinung haben zu können solltest du das Land benennen das von Demokraten regiert wird und aus dem alle Einwohner in Europa Asyl beantragen.
Üblicherweise fliehen Menschen nur dann wenn ihre Gesundheit und / oder ihr Leben bedroht ist.

Das ist in Diktaturen der Fall, oder in Demokratien deren Regierungen entmachtet sind.

Also, in welchem Land haben „Demokraten“ keine Lust zu regieren dessen Bewohner deshalb um Asyl nachsuchen?

schelm65 schrieb:
Zeig mal den Passus aus der GFK, der Bürgerkriegsflüchtlingen das Recht einräumt sich einen sicheren Zufluchtsort global auszusuchen.
Da verlasse ich mich voll und ganz auf die Juristen - die ja auch schon entschieden haben.
Schon deshalb weil es nicht zu meinen Aufgaben gehört das GFK zu kennen und auch zu faul bin danach zu suchen.

Wenn du eine Narzisstische Persönlichkeitsstörung hast und unbedingt zwanghaft Recht haben musst, gibt es zwei Möglichkeiten:
Du lässt die Störung behandeln, oder du versuchst eine Klage vor dem BVG die nicht so dilettantisch vorbereitet ist wie die der AfD.
Aber selbst dann hast du keine Gewähr dafür, dass du Recht bekommst.
 

Fredericus Rex

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Ich erinnere daran, das die "Jusos" neulich forderten, Abtreibungen bis zur Geburt zu erlauben, es gab einen derarigen schriftlichen Mehrheitsbeschluss.

Von der Mutterpartei bzw den anderen Verbrechern hörte man keinerlei Empörung, Ablehnung. Also, was willst du?
Für Empörung ist die AfD zuständig.
Es muss nicht jeder auf jede unsinnige Forderung mit Empörung reagieren.
Jedenfalls ist nichts bekannt, dass der §218 geändert werden soll.
Also alles gut.
 

Roquette

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Warum hast du denn solche Angst vor Asylanten?

Es ist dir egal, wenn Menschen um dich herum ermordet werden? Oder dass Frauen sich nicht mehr sicher fühlen?

Da ich dich als links einschätze, weise ich darauf hin, dass es in einem islamischen Staat keine Sozialhilfe, Hartz 4 gibt. Alles Soziale ist Sache der Familie, lediglich Anrecht auf Almosen ( wenn du denn Muslim geworden bist) hast du.

Lies bei Michel Houellebecque "Unterwerfung" (das deutsche Wort für ISLAM) nach.
 

Roquette

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Für Empörung ist die AfD zuständig.
Es muss nicht jeder auf jede unsinnige Forderung mit Empörung reagieren.
Jedenfalls ist nichts bekannt, dass der §218 geändert werden soll.
Also alles gut.

Schrecklich, dass du dich nach Friedrich den Grossen benennst.
 

KurtNabb

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Für Empörung ist die AfD zuständig.
Es muss nicht jeder auf jede unsinnige Forderung mit Empörung reagieren.
Jedenfalls ist nichts bekannt, dass der §218 geändert werden soll.
Also alles gut.

Falsch. Die Empörungs- und Betroffenheitsbeauftragte dieses Landes heißt Claudia Roth, die allseits beliebte Gebrauchtemotionshökerin.
 

Schwarze_Rose

Deutscher Bundespräsident
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Es ist dir egal, wenn Menschen um dich herum ermordet werden? Oder dass Frauen sich nicht mehr sicher fühlen?

Da ich dich als links einschätze, weise ich darauf hin, dass es in einem islamischen Staat keine Sozialhilfe, Hartz 4 gibt. Alles Soziale ist Sache der Familie, lediglich Anrecht auf Almosen ( wenn du denn Muslim geworden bist) hast du.

Lies bei Michel Houellebecque "Unterwerfung" (das deutsche Wort für ISLAM) nach.

Aha Linke beziehen also alle Hartz 4?:giggle:
 
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