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Oder das Heiko " Im Netz darf nur stehen was mir gefällt Gesetz ....!"
Das ist eigentlich nicht einmal so schlimm, weil es in einem Rechtstaat als nicht zustandegekommen in die Tonne wandert.
Aber guck einmal hier, zum Thema Regierung/ Rechtsbruch, etc.
.....
Seit nunmehr 70 Tagen nach den Wahlen zum 19. Bundestag am 24. September 2017 sind Sie Ihrer grundgesetzlich nach Art. 63 GG auferlegten Verpflichtung nicht nachgekommen, dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorzuschlagen, damit dieser gewählt werden und eine Regierung bilden kann indem er Ihnen die Bundesminister zur Ernennung vorschlägt. Statt dessen haben Sie wochenlang tatenlos zugesehen, wie die Bundesrepublik Deutschland ohne eine gewählte Regierung sich in langatmigen und letztlich erfolglosen Koalitionsverhandlungen verschiedener politischer Wahlvereine – gemeinhin als Parteien bekannt – verzettelt.
http://www.journalistenwatch.com/20...n-bundespraesidenten-frank-walter-steinmeier/
Auch gut, bei Hadmut gefunden:
http://www.danisch.de/blog/2018/01/...-der-bundesrepublik-ist-ausser-kraft-gesetzt/
Jetzt stellen es schon die Gerichte fest:
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden (13 UF 32/17 vom 14.02.2017):
Ein Fürsorgebedürfnis ergibt sich schließlich auch nicht im Hinblick auf eine dem Betroffenen drohende Strafverfolgung und einer in diesem Zusammenhang ggfls. erforderlich werdenden Mandatierung eines Rechtsanwalts, soweit der Betroffene hierzu nicht bereits ebenfalls nach § 80 AufenthG handlungsfähig ist.
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Dazu:
Art. 20 Abs. 4 GG:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
In der Maas’schen Meinungsdiktatur würde ich bei Facebook und Twitter schon für die bloße und kommentarlose Zitierung aus einer Gerichtsentscheidung und dem Grundgesetz gesperrt.