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Soooooooooo wichtig nimmst du dich?....Ohne mich wären die Deutschen ganz sicher einig...
Hör auf mit Boostern. Hirnschäden!
Soooooooooo wichtig nimmst du dich?....Ohne mich wären die Deutschen ganz sicher einig...
Das wäre, wie eine Quadratur des Kreises.Darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, dass du mit deiner Art der "Rede" die Spaltungen zusätzlich befeuerst, statt genau das Gegenteil zu versuchen, dass es wieder zu einer Zusammenkunft führt.
Nee, ich bin nicht wichtig. Ich habe nur deinen Text persiflierend weiter geführt.Soooooooooo wichtig nimmst du dich?
Hör auf mit Boostern. Hirnschäden!
Schlaf weiter!Nee, ich bin nicht wichtig. Ich habe nur deinen Text persiflierend weiter geführt.
Und da es jetzt wirklich furchtbar spät ist, muss ich mich zur Nachtruhe begeben.
Schlaf weiter!
Und immer brav weiterbooooooooooostern!
Angenehm. Walter.
Spalter!
Passt:Angenehm. Walter.
Hat er doch. Sendungsbewusstsein ist schon eine Form von Format. Das musst du erstmal schaffen, deine absurde Botschaft gegen den bundesdeutschen Mainstream in jede Ecke der deutschen Forenwelt zu tröten. Das braucht innere Überzeugung und braucht Durchhaltevermögen. Du kannst diesem User viel absprechen, u.a. Verstand, Ehrbarkeit, spaßeshalber auch Potenz und gutes Aussehen, aber Format nicht. Format hat er.Hättes
Hättest du Format, würdest du weder Hetze verbreiten noch müde Witzchen in zig Foren spammen.
Mehr fällt dir als angebliches AfD Mitglied dazu nicht ein?Hat er doch. Sendungsbewusstsein ist schon eine Form von Format. Das musst du erstmal schaffen, deine absurde Botschaft gegen den bundesdeutschen Mainstream in jede Ecke der deutschen Forenwelt zu tröten. Das braucht innere Überzeugung und braucht Durchhaltevermögen. Du kannst diesem User viel absprechen, u.a. Verstand, Ehrbarkeit, spaßeshalber auch Potenz und gutes Aussehen, aber Format nicht. Format hat er.
Tatsache ist, dass die AfD Marl der Beschlussfassung zum B-Plan 225 in der Sitzung vom 23.06.2022 nach eigenen Angaben zugestimmt hat (II Satzungsbeschluss) und entgegen der Behauptung der AfD hätte sie durchaus dagegen stimmen können. M.a.W.: die AfD lügt in diesem Punkt, auch wenn sie die Beschlussfassung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht hätte verhindern können.MIR war das sofort klar,
brauchst nur die Quelle der Falschmeldung
anzuschauen, der Rest war 1min googln,
blamabel für den Starter, der den Mist verbreitet,
obwohl die AfD sich sogar in der BI gegen die Erdowahn-Moschee engagiert!
Die AfD handelt in SEINEM Sinne,
aber erneut fällt er ihr in den Rücken.
Sehr peinlich für ihn.
Tatsache ist, dass die AfD Marl der Beschlussfassung zum B-Plan 225 in der Sitzung vom 23.06.2022 nach eigenen Angaben zugestimmt hat (II Satzungsbeschluss) und entgegen der Behauptung der AfD hätte sie durchaus dagegen stimmen können. M.a.W.: die AfD lügt in diesem Punkt, auch wenn sie die Beschlussfassung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht hätte verhindern können.
In NRW ist diese Partei nun einmal ein sehr kleines Licht.
Übrigens bedeutet die in der AfD-Rechtfertigung angesprochene Umstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes in einen Angebotsbebauungsplan eine Lockerung der Bedingungen für den Vorhabenträger, (also für die DITIB?). Aus welchem Grund eine islamphobe Partei, vor allem in diesem Zusammenhang, auch noch betont, diese Umstellung mitgetragen zu haben, ist mir schleierhaft.
Dass der Muezzinruf nicht erschallen darf, ist eine Auflage, die bei dem Neubau einer Moschee in Deutschland regelmäßig gemacht wird. Dazu braucht man die AfD nicht.
Insgesamt hat Bomber Harris (auch als @Van der Graf Generator bekannt) so unrecht durchaus nicht.
Sag ich doch die ganze Zeit auch schon so ähnlich.Tatsache ist, dass die AfD Marl der Beschlussfassung zum B-Plan 225 in der Sitzung vom 23.06.2022 nach eigenen Angaben zugestimmt hat (II Satzungsbeschluss) und entgegen der Behauptung der AfD hätte sie durchaus dagegen stimmen können. M.a.W.: die AfD lügt in diesem Punkt, auch wenn sie die Beschlussfassung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht hätte verhindern können.
In NRW ist diese Partei nun einmal ein sehr kleines Licht.
Übrigens bedeutet die in der AfD-Rechtfertigung angesprochene Umstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes in einen Angebotsbebauungsplan eine Lockerung der Bedingungen für den Vorhabenträger, (also für die DITIB?). Aus welchem Grund eine islamphobe Partei, vor allem in diesem Zusammenhang, auch noch betont, diese Umstellung mitgetragen zu haben, ist mir schleierhaft.
Dass der Muezzinruf nicht erschallen darf, ist eine Auflage, die bei dem Neubau einer Moschee in Deutschland regelmäßig gemacht wird. Dazu braucht man die AfD nicht.
Insgesamt hat Bomber Harris (auch als @Van der Graf Generator bekannt) so unrecht durchaus nicht.
Die Basis Partei ist in meinen Augen so das letzte. Gut, dass die Beiden das erkannt haben.
KEINE weiteren Fragen!
Es sollten alle eines wissen:Allen Islam-Fans wünsche ich die Wohnung direkt neben einer Moschee mit täglicher Dauerbeschallung des Muezins....
Da können sie sich als UNGLÄUBIGE täglich von der Toleranz des Islam überzeugen.
da kann ich euch gerne und sehr verbindlich weiterhelfen:Ich warte erst mal ab, was da falsch und richtig ist.
Es gibt bei dem Telegramkanal aber auch keine Diskussionsmöglichkeit.
Taucht das vielleicht mal beim Volkslehrer oder bei Irfan Peci auf, kann ich sicher mal auf die AfD Seite verlinken und dann abwarten, was dann an weiteren Infos kommt.
AfD Marl - Startseite | FacebookMomentan geht die Falschmeldung einer konkurrierenden Faktion zweier Ex- Mitglieder herum, die AfD Marl Fraktion hätte für den Neubau einer Moschee gestimmt.
Das ist schlicht eine Falschmeldung.
Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.225
„Kirchlich-kulturelles Gemeindehaus“beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang des Planentwurfs in der
Zeit vom 14.01.2015 bis 28.01.2015 sowie der Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 22.01.2015 bis 23.02.2015
gemäß § 4 Abs. 1 BauGBmit Beschluss des Rates vom 05.07.2018 erstmalig zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB wurde in der Zeit vom 30.07.2018 bis einschließlich 07.09.2018 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs.2 BauGB erfolgte im gleichen Zeitraum.
Zu diesem Zeitraum war die AfD NICHT im Marler Stadtrat vertreten und der Stadtverband befand sich noch in seiner Gründungsphase
Mit Verlaub: Was der Koran verlangt, interessiert die deutschen Behörden einen Scheiß. Erzähle also keinen Quatsch, sondern informiere dich, wie genau die tonale islamistische Belästigung ausfällt. Die Wahrheit ist schlimm genug, jeder Rumpelversuch der Übertreibung oder Fälschung schadet unserem Ansehen. Wann versteht ihr das endlich mal.Es sollten alle eines wissen:
Der Muezzin soll morgens bei Sonnenaufgang und abends bei Sonnenuntergang das letzte Mal "rufen" - so verlangt es der Koran.
Wer wolte nicht schon immer sommers um 4:30 Uhr geweckt werden. Und die Babies?