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9 Monate Knast, vermutlich ohne Bewährung (dazu schreibst du nix), wegen Diebstahl (zu schreibst "klaut") ist ungewöhnlich. Da muss die alte Frau eine Latte an Vorstrafen und einschlägigen Vorstrafen besitzen, sich uneinsichtig zeigen, also keine Reue und Wiederholungsgefahr bestehen.
Auf jeden Fall muss sie im der Justizvollzugsanstalt ("Knast" oder "Knacki" ist Ironie) nicht hungern !
du glaubst doch nicht , dass die in den knast muß