Unter welchen Umständen soll man in der Republik Widerstand mit Gewalt leisten?
Ein sehr wichtige Frage. Offensichtlich für die meisten schwierig zu beantworten.
Widerstand mit Gewalt sollte man immer dann leisten, wenn der Staat nicht als großer Bruder zur Verfügung steht, um den Bösen so ordentlich zu verhauen, dass der sich nicht mehr viel leistet.
Wenn mir heute jemand einen schwerwiegenden Schaden oder Rechtsverlust zufügen würde oder sich üblen Machtmissbrauch mit mir leisten würde mit entsprechenden Folgen, würde ich mit ihm eine Verständigungsvereinbarung treffen, die ihn zu problemloser Wiedergutmachung verpflichtet. Würde er nicht dabei mirtwirken oder sich nicht an die Vereinbarung halten, würde ich vom Staat eine Garantie verlangen, die sicherstellt, dass mir rasch und umfassend geholfen wird durch Einschaltung der dritten Gewalt. Wäre eine solche Garantie nicht möglich, was in vielen Fällen der Fall ist, weil der Staat nicht nachweisen kann, dass er seiner machtvollen Fürsorgepflicht gerecht wird, die ihm aufgrund seines Gewaltmonopols obliegt, würde ich so viel Gewalt anwenden, wie es braucht, um den Rechtsverletzer zu überzeugen, dass er mich zufrieden stellt. Bei einem entsprechenden Schädiger würde ich ggf. auch dafür sorgen, dass der nichts mehr gegen mich unternehmen kann, um sich zu rächen ...
Bei leichteren Schäden, nicht schwerwiegenden Rechtsverlusten oder Machtmissbräuchen würde ich den "Täter" mit Rechtsklarheit so lange nerven, bis er mir ein Angebot machen würde, mich zufrieden zu stellen. Entwickelt sich dabei ein größerer Schaden, würde ich wie zuvor beschrieben verfahren.
Also: Keine Fisimatenten hier, bitte! [MENTION=1783]
Taf[/MENTION] und [MENTION=2623]
goja[/MENTION] müssen mir jetzt auch nicht um den Hals fallen oder so tun, als sei nichts gewesen ... Da sie mir immer schön zu Diensten waren, bin ich in Diskussionsforen relativ großzügig.