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Für die Lampenschirme aus Menschenhaut!
man muss man dir das erklaeren wie in der sendung mit der maus? komm wieder, wenn dein hirn funktioniert.
Für die Lampenschirme aus Menschenhaut!
man hast du ne ahnung, auch ss maenner kamen ins kz, wegen vergewaltigung, kameradendiebstahl und noch anderer vergehen.
wobei die wahl stand: strafbatalion (was genauso wie todesurteil war) oder kz.
Die Verbrechen selbst sind längst bewiesen. Wenn die Behörden einen Nazi am Arsch haben, gehts nur noch darum, in wie weit er darin involviert war.
man muss man dir das erklaeren wie in der sendung mit der maus? komm wieder, wenn dein hirn funktioniert.
SS-Schergen wurden sogar getötet. Z.B. wenn sie sich am Besitz der Opfer gütlich taten. Das musste alles ans "Reich" abgeliefert werden. Himmler kannte in der Beziehung keine Gnade.
ja aber ob er selbst beteiligt war. das ist lt. rechtsstaatlichkeit schon eine Bedingung die erfuellt sein muss, oder reicht es neuerdings, wenn ich in der nahe wohne?
komm mal wieder runter....
Wer hier "Behauptungen" in den Raum wirft, wird damit Leben müssen, das man Ihn dazu auffordert diese zu belegen!
Was ist das für eine bescheuerte Frage? Erinnert mich an Zaphod, den Dümmsten hier.
Wie? Wo? ,,,,,,,,,,,,,,,du hast gerade gesagt das reicht.
Nur bei sehr oberflächlicher, leichtfertiger Betrachtung ist das Jacke wie Hose.
Dem Verurteilten wäre bei 400 Jahren Haft klar, dass er im Knast sterben wird. Den Opfernahestehenden wäre mit 400 Jahren mehr Genuggtung verschafft worden, und künftige Machtkünstler im System würden die eine oder andere Schweinerei eher lassen, wenn nun auch die Leute gepackt würden, die Gerechtigkeit nach solch einer Riesenschweinerei verhindert haben!
Täter haben doch immernoch überall die besseren Karten ...!! Daran hat auch unser Demokratiekonzept kaum was geändert. Und damit das so bleibt, war ja auch die Installation des 93d BVerfGG im Jahre 1997 unter der Kohlregierung eine wunderbare Hilfe ...
stimmt, genau so wie bei vergewaltigung und schweren Kameradendiebstahl, da wurde vor ort kurzer prozess gemacht.
Erst mit der nach dem Ende der DDR durchgeführten Grundrevision des Sammlungs- und Ausstellungsbestandes wurde die Echtheit überprüft. Das vom Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Akademie Erfurt (Prof. Dr. sc. med. Leopold) am 6.7.1992 erstellte Gutachten besagt: „Präparat IV (Lampenschirm) ist dagegen serologisch nicht als menschlicher Art zu identifizieren. Möglicherweise handelt es sich dabei um einen Kunststoff, der in ähnlicher Zeit für Lampenschirme produziert wurde. Letztlich ist aber nicht völlig auszuschließen, daß es sich dennoch um biologisches Material handelt.“ Der Lampenschirm war schon vorher aus der ständigen Ausstellung genommen worden. Er befindet sich zur Zeit als Falsifikat im Fundus der Gedenkstätte.
Wie? Wo? ,,,,,,,,,,,,,,,
Was ist das für eine bescheuerte Frage? Erinnert mich an Zaphod, den Dümmsten hier.
es gibt da untersuchungen von forschern, die dort gebuddelt haben wegen massengraebern, die werden aber nicht gross veroeffentlicht weil das ergebnis irgendwie nicht zur geschichte passte aber glaube 2 typen haben es mal publiziert.
Ja, Im Falle Treblinkas konnten mit modernster Geo-Technologie (GPR, LiDAR) keine Veränderungen im Boden während der letzten 100 Jahre festgestellt werden.
Wenn Ausgrabungen eindeutig beweisen, dass am Tatort Leichen verscharrt wurden, ist wohl keine Radartechnologie nötig. Oder siehst du das anders?Zitierst du bitte die Stelle, wo mittels Radartechnologie Bodenveränderungen nachgewiesen wurden?
Wenn Ausgrabungen eindeutig beweisen, dass am Tatort Leichen verscharrt wurden, ist wohl keine Radartechnologie nötig. Oder siehst du das anders?
Ich finde deine Lügen in der Tat nervig. Aber sie unwidersprochen stehen zu lassen, ist definitiv nicht gut.Wie oft haben wir das jetzt durchgekaut? Wird dir das nicht irgendwann einmal zu blöd?