kann daraus nichts kopieren ^^
https://books.google.de/books?id=Af...VAKHZaWBeIQ6AEwDnoECAgQAQ#v=onepage&q&f=false
p.s
"Streicher" hätt ick mit n nassen Handtuch erschlagen....
ohne Prozeß
habe gerade mal gescannt und ocrt, aber nicht berichticht:
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Der Prozeß
Die Verteidiger hatten die Pflicht, ohne Rücksicht auf ihre persönliche Meinung über die Schuld des Angeklagten, dessen Interessen mit allen zulässigen und ehrenhafiıen Mitteln wahrzunehmen. Obwohl dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. bedarf diese Pflicht der Verteidigung dennoch der Erwähnung, denn die Verteidiger waren gerade wegen die-
ser Verpflichtung starkem psychischem Druck durch die öffentliche Meinung der damaligen Zeit ausgesetzt. Dies hatten bereits die Verteidiger vor dem internationalen Militärtribunal zu spüren bekommen. Das Ver ständnis fiir ihre Tätigkeit war in der Öffentlichkeit äußerst gering und forderte zu offenen Feindseligkeiten ihnen gegenüber heraus“ Aber auch innerhalb der eigenen Profession fanden die Verteidiger zunächst
nur wenig Verständnis für ihre Tätigkeit. Die Verteidiger fiirchteten sogar, daß nach Auseinandergehen der Gerichtshöfe keine Instanz zu finden sein werde, welche ihnen den notwendigen Ehrenschutz gewähren wiirdelql. Auf Bitten der Verteidiger hatte bereits der Präsident des IMT Lordrichter Lawrence in der öffentlichen Sitzung vom 31. August 1946
eine Ehrenerklärung für die deutschen Anwälte abgegeben.“ Zur Zeit des Flickprozesses hatte sich jedoch die Stimmung allgemein schon gewandelt. Zudem hatte wohl auch dasVerständnis fiir die Rechtmäßigkeit einer angemessenen Verteidigung zugenommen.'°° Gleichwohl scheint aber auch die Tätigkeit derVerteidiger im Flickprozeß nicht völlig kritik-
los geblieben zu sein. Immerhin bat Rechtsanwalt Dix mit Schreiben vom 15. Dezember 1947, also schon nach Beendigung der Verhandlung, den Gerichtshof Nr. 4 um Schutz. Er schrieb: „Solche gehässigen Angriffe"" wiederholten sich auch während des Prozesses gegen Flick und andere. Sie kamen vornehmlich, wenn auch leider nicht ausschließlich,
aus einem Lager, welches in der Person ihrer Verteidiger die von ihnen ""' Kranzbiihler berichtet, daß es fiir ihn während des IMT-Prozesses kaum möglich war. in Nümberg in ein Lokal zu gehen. ohne Gefahr zu laufen, Tätlichkeiten ausgesetzt zu sein. 'W Schreiben von Rechtsanwalt Dix an das Gericht vom 15. 12. 1947 (Institut für Zeitgeschichte, Mikrofilm, Rolle MB 14/42. Dokument-Nr.734). '°"' „Der Gerichtshof wurde davon in Kenntnis gesetzt, daß die Anwälte der Verteidigung Briefe von Deutschen erhalten, die ihr Verhalten als \/erteidiger bei diesem Prozeß ungebührlich kritisieren. Der Gerichtshof wird dieV erteidiger - soweit es nötig ist und solange der Gerichtshof tagt - schützen und hat keinen Zweifel daran, daß der Kontmllrat dieselben gegen derartige Angriífe danach schützen wird. Nach Ansicht des Gerichtshofes haben die Verteidiger eine wichtige öffentliche Aufgabe in Übereinstimmung mit der hohen Tradition des jnristenberufes ausgeübt und der Gerichtshof dankt ihnen fiir ihre Beihilfe“ (zitiert von Rudolf Dix in seinem vorgenannten Schreiben. siehe Fn. 197, Dokument-Nr. 734). '°° Nach Auskunft Kranzbühlers sei diue Veränderung nicht nur in der Presse, sondern auch im persönlichen Umgang rnit der Nürnberger Bevölkerung spürbar gewesen. 2°“ Ähnlich wie beim IMT (schreiben Dix, rn. 191).