Das ist inkorrekt.
Die Visumpflicht für Inhaber biometrischer Reisepässe ist zwar entfallen. Allerdings nur, wenn folgende Reisezwecke nachgewiesen werden:
- Tourismus
- Geschäftsreise
- Besuchsreise
- sonstige Reisen, die nicht in Verbindung mit einer zu genehmigenden Erwerbstätigkeit stehen (z.B.: Sprachkurs, Schüleraustausch, Gastwissenschaftler, andere Fortbildungen etc.)
Alle anderen Aufenthaltszwecke erfordern ein Visum!
Weil nahezu alle Albaner mit Einreisewunsch eigentlich visumpflichtig wären, fälschen sie Nachweise anderer Zwecke oder täuschen sie vor.
Die formale Kontrolle ist zwecklos, da bei der Masse der Einreisenden maximal noch stichprobenartig nachgeforscht werden kann.
Es geschieht ein fast zu 100% krimineller Einreisebetrug von Albanern.
http://www.tirana.diplo.de/Vertretung/tirana/de/02/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html
Lösungen:
- Wiedereinführung allgemeiner Visumpflicht
- Visa nur gegen Hinterlegung von 5.000 € Kaution pro Person
- Aufstockung der Polizei in Deutschland zum Zweck allortiger Personenkontrollen und sofortige Abschiebung illegaler Personen (24 Stunden-Frist)
- lebenslanges Einreiseverbot straffälliger Personen aus Albanien, incl. bei festgestellten Einreisevergehen