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§166 - Gefühle sind „vogelfrei“?!
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ein Problem pluralistischer Gesellschaften, wo eben die Geschmäcker recht verschieden sind. Und – eingedenk des gerade zu Ende gehenden Karnevals – „jeder Jeck anders ist“. ;-)
Und wer den Schaden hat, braucht für den Spott keine Sorge zu tragen. Wenn eben diejenigen mit anderen Geschmäckern den anderen einen „Schaden“ bescheinigen :kopfkratz: und sich darüber lustig machen. Sei es über die Ansichten, die Moralauffassungen, die Religion, das Aussehen – schlichtweg über das „Anderssein“.
Die Verletzung von Gefühlen ist nicht einklagbar, denn es gibt keinen gesetzlichen Schutz dafür, was jemand fühlt. Und wenn sich jemand, um mal ein simples Beispiel zu nennen, über die Partnerwahl eines anderen lustig macht, dann verletzt er dessen Gefühle und erscheint nicht einfühlsam. Schon gar nicht hervorstechend durch eine nicht festgeschriebene jedoch dem Anstand und Respekt folgende Distanzwahrung, was die völlig privaten Entscheidungen eines anderen anbelangt. Das ist so. Mit solchen Typen muss man rechnen.
Anders verhält es sich mit einer besonderen Gefühlsregion. Der religiösen. Hier nun greift der § 166. Blasphemie nennt sich das, so jemand den Glauben verunglimpft und damit „die öffentliche Sicherheit stört“.
Nun reagierten Fundamentalchristen recht empfindlich, als die Satire Zeitschrift "Titanic" mit einer Benedikt Satire in die Schmuddelkiste griff. Andere fanden es lustig. Da jedoch in unseren Landen mehr oder weniger mit zunehmender Zustimmung die Religion als Privatsache gilt, war diese Einschätzung eigentlich lediglich eine der Verletzung des guten Geschmacks. Und auch da kann man einen anderen Geschmack nicht einklagen! Na ja, der Vatikan lief Sturm, d.h. der Herr Ratzinger persönlich. Noch nicht einmal wegen "Blasphemie" fühlte er sich betroffen, obwohl er ja eigentlich als der Stellvertreter „seiner Unsichtbarkeit“ gilt, sondern wegen Beleidigung seiner Person. Ich denke nicht, dass Frau Merkel einen Aufstand machen wird, so sie barbusig auf Karnevalswagen zum Spötteln frei gegeben wird. ;-) Aber wie immer: Geschmackssache!
Jedenfalls sind diverse Bestrebungen im Gange, den §166 abzuschaffen. Gleich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo in Paris forderte Christian Lindner, FDP-Vorsitzender dessen Streichung. Der gleichen Meinung ist der Leiter des Kirchenrechtlichen Institutes der EKD Heinig. Und seit dem 8. Januar liegt dem Bundestag eine diesbezügliche Petition vor, eingebracht von Michael Schmidt-Salomon, dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung. Gegenstimmen aus CDU und CSU fordern eine Verschärfung des Paragraphen.
Denn Christian Hillgruber, seines Zeichens Professor für öffentliches Recht stört sich am Wortlaut des Paragraphen, denn dieser schützt keine "gotteslästerlichen" Äußerungen sondern richtet sich gegen die Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse! Das heißt, dass man die Überzeugungen von Christen, Juden, Muslimen, Gläubigen, Nichtgläubigen, Esoterikern, Polytheisten u.a. durchaus bespötteln darf und der Lächerlichkeit preisgeben. Aber „der öffentliche Frieden“ muss gewahrt bleiben. Aber wer bitte bestimmt diesen? Das sind doch „nur“ die Radikalen, die Fundamentalisten und Extremisten, die sich provoziert fühlen. Und soll man wirklich zulassen, dass diese bestimmen, dass anstatt des Wegfalls eines Gesetzes eine Verschärfung gemacht wird? Für einen Paragraphen aus dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, der 1969 ein wenig reformiert wurde? Und wo seitdem, wie man so sagt: tempora mutantur nos et mutamur in illis, also die Zeiten und wir mit ihnen uns geändert haben?
Es bleibt dabei: Gefühle genießen keinen besonderen Schutz. Und fühlen wir uns auch noch so verletzt. Denn Gefühle unterliegen oftmals auch einem „Verfalldatum“. Und dazu gehören auch religiöse Gefühle! Privatsache.
Das tatsächliche Problem ist grundsätzlich sowieso ein anderes. Nicht die religiösen Gefühle Einzelner müssen vor den „bösen“ Andersdenkenden in der Gesellschaft geschützt werden, sondern die Gesellschaft muss vor den religiösen Gefühlsfanatikern geschützt werden!
Respekt und Anstand, gute Kinderstube und Achtung vor dem Anderen als Mitbewohner und Zeitgenosse unseres Hier und Heute zu verinnerlichen oder zu begreifen, das ist wichtig! Aber das ist eine wechselseitige Forderung. Wird diese von einer Seite durch Extremisten nicht erfüllt, dann sollen und müssen unsere Gesetze in aller Härte greifen.
Im Namen der Gerechtigkeit und nicht eines "Gottes".
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ein Problem pluralistischer Gesellschaften, wo eben die Geschmäcker recht verschieden sind. Und – eingedenk des gerade zu Ende gehenden Karnevals – „jeder Jeck anders ist“. ;-)
Und wer den Schaden hat, braucht für den Spott keine Sorge zu tragen. Wenn eben diejenigen mit anderen Geschmäckern den anderen einen „Schaden“ bescheinigen :kopfkratz: und sich darüber lustig machen. Sei es über die Ansichten, die Moralauffassungen, die Religion, das Aussehen – schlichtweg über das „Anderssein“.
Die Verletzung von Gefühlen ist nicht einklagbar, denn es gibt keinen gesetzlichen Schutz dafür, was jemand fühlt. Und wenn sich jemand, um mal ein simples Beispiel zu nennen, über die Partnerwahl eines anderen lustig macht, dann verletzt er dessen Gefühle und erscheint nicht einfühlsam. Schon gar nicht hervorstechend durch eine nicht festgeschriebene jedoch dem Anstand und Respekt folgende Distanzwahrung, was die völlig privaten Entscheidungen eines anderen anbelangt. Das ist so. Mit solchen Typen muss man rechnen.
Anders verhält es sich mit einer besonderen Gefühlsregion. Der religiösen. Hier nun greift der § 166. Blasphemie nennt sich das, so jemand den Glauben verunglimpft und damit „die öffentliche Sicherheit stört“.
Nun reagierten Fundamentalchristen recht empfindlich, als die Satire Zeitschrift "Titanic" mit einer Benedikt Satire in die Schmuddelkiste griff. Andere fanden es lustig. Da jedoch in unseren Landen mehr oder weniger mit zunehmender Zustimmung die Religion als Privatsache gilt, war diese Einschätzung eigentlich lediglich eine der Verletzung des guten Geschmacks. Und auch da kann man einen anderen Geschmack nicht einklagen! Na ja, der Vatikan lief Sturm, d.h. der Herr Ratzinger persönlich. Noch nicht einmal wegen "Blasphemie" fühlte er sich betroffen, obwohl er ja eigentlich als der Stellvertreter „seiner Unsichtbarkeit“ gilt, sondern wegen Beleidigung seiner Person. Ich denke nicht, dass Frau Merkel einen Aufstand machen wird, so sie barbusig auf Karnevalswagen zum Spötteln frei gegeben wird. ;-) Aber wie immer: Geschmackssache!
Jedenfalls sind diverse Bestrebungen im Gange, den §166 abzuschaffen. Gleich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo in Paris forderte Christian Lindner, FDP-Vorsitzender dessen Streichung. Der gleichen Meinung ist der Leiter des Kirchenrechtlichen Institutes der EKD Heinig. Und seit dem 8. Januar liegt dem Bundestag eine diesbezügliche Petition vor, eingebracht von Michael Schmidt-Salomon, dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung. Gegenstimmen aus CDU und CSU fordern eine Verschärfung des Paragraphen.
Denn Christian Hillgruber, seines Zeichens Professor für öffentliches Recht stört sich am Wortlaut des Paragraphen, denn dieser schützt keine "gotteslästerlichen" Äußerungen sondern richtet sich gegen die Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse! Das heißt, dass man die Überzeugungen von Christen, Juden, Muslimen, Gläubigen, Nichtgläubigen, Esoterikern, Polytheisten u.a. durchaus bespötteln darf und der Lächerlichkeit preisgeben. Aber „der öffentliche Frieden“ muss gewahrt bleiben. Aber wer bitte bestimmt diesen? Das sind doch „nur“ die Radikalen, die Fundamentalisten und Extremisten, die sich provoziert fühlen. Und soll man wirklich zulassen, dass diese bestimmen, dass anstatt des Wegfalls eines Gesetzes eine Verschärfung gemacht wird? Für einen Paragraphen aus dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, der 1969 ein wenig reformiert wurde? Und wo seitdem, wie man so sagt: tempora mutantur nos et mutamur in illis, also die Zeiten und wir mit ihnen uns geändert haben?
Es bleibt dabei: Gefühle genießen keinen besonderen Schutz. Und fühlen wir uns auch noch so verletzt. Denn Gefühle unterliegen oftmals auch einem „Verfalldatum“. Und dazu gehören auch religiöse Gefühle! Privatsache.
Das tatsächliche Problem ist grundsätzlich sowieso ein anderes. Nicht die religiösen Gefühle Einzelner müssen vor den „bösen“ Andersdenkenden in der Gesellschaft geschützt werden, sondern die Gesellschaft muss vor den religiösen Gefühlsfanatikern geschützt werden!
Respekt und Anstand, gute Kinderstube und Achtung vor dem Anderen als Mitbewohner und Zeitgenosse unseres Hier und Heute zu verinnerlichen oder zu begreifen, das ist wichtig! Aber das ist eine wechselseitige Forderung. Wird diese von einer Seite durch Extremisten nicht erfüllt, dann sollen und müssen unsere Gesetze in aller Härte greifen.
Im Namen der Gerechtigkeit und nicht eines "Gottes".