... Da liehen die Leute sich Geld beim Juden, und der nahm dafür hohe Zinsen
Das konnte er nur deswegen machen, weil viele Leute sich bei ihm Geld liehen, davon lebte er und machte durch die Zinsen fetten Profit.
Da den Juden verboten war, ein Gewerbe auszuüben, sich innerhalb von Städten niederzulassen und vieles andere, blieb ihnen (im wesentlichen) nur das Geldverleihen.
Dazu kam es vor allem, weil "den Christen" einen Zins zu nehmen verboten war.
Aber auch damals war "Geldverleih" auch nur das "Geschäft" einer kleinen Minderheit unter den Juden. - "der Jude" ist bewusst pauschalisiert und somit falsch!
Über längere Zeiten war ein großer Teil der Juden ärmliche "Handlingsreisende", die mit einer Kiepe "über Land zogen".
Gewerbe waren meist durch "Zunftordnungen" untersagt und (wohl regional unterschiedlich) auch Landbesitz und "bäuerliche Wirtschaft" verboten.
Andererseits konnten die meisten Juden lesen und schreiben und etliche konnten fremde Sprachen, während das nur wenige Christen konnten, daher haben etliche Herrscher Dienste einzelner Juden in Anspruch genommen, was wiederum zu Neid-Aktionen gegenüber "Hofjuden" führte.
Im Rheinland und entlang der Donau waren Juden schon seit der Römerzeit ansässig, wobei es bestimmte Einschränkungen für Juden gab, seit 380 das Christentum Staatsreligion geworden war. Das blieb auch nach Ende des Weströmischen Reiches so.
Unter Karl (dem "Sachsenschlächter") gab es ein extra "Judengesetz", das einerseits Schutz versprach und Handelsfreiheit, aber auch eine höhere Abgabe, als von Christen.
Im Rheinland kam es Ende des 11. Jhd. nach dem Aufruf des Papstes zum (ersten) Kreuzzug zu den ersten umfangreichen Pogromen auf heute deutschen Gebiet, "man" probte schon mal, was dann in Jerusalem geschah.
Im weiteren Mittelalter waren "die Juden" formal unter dem Schutz des Königs/Kausers und mussten dafür eine extra Abgabe zahlen, in der Prasis hing es aber weitgehend vom Landesfürsten ab, mehrfach kam es zu Pogromen und Vertreibungen.
Viele der "Judengesetze" (die auch die Einschränkungen der beruflichen Tätigkeiten enthalten) sowohl von Kaisern, als auch von Fürsten, Bischöfen und Städten sind belegt und liegen teils auch als Originaldokument vor, ebenso Edikte und Verfügungen, die Vertreibungen beinhalten und ebeso historische Dokumente über Pogrome.