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Orwellhatterecht

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einmal, wir hätten schon längst ne verfassung haben sollen, warum haben wir also immer noch ein GG ?

ausserdem, die afd wurde vom verfassungsschutz überprüft, wäre da was gewesen weswegen die afd da nicht sein sollte, die hättens gefunden. wann werden denn mal die andern überprüft ?


Was manche Zeitgenossen offenbar übersehen haben, mit der deutschen Vereinigung vom 3.10.1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung erklärt. War ja auch viel Trubel, kann man schon mal etwas überhören.
 

Eisbaerin

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... typischer Jargon eines AfDlers, der wohl gerne an alte Zeiten anknüpfen will. Sei Dir gesagt, Eure Pappnasen kommen nicht wieder an die Macht, nie wieder !!!

nicht kommen, die sind schon an der macht, nur kälber, die ihre metzger selber wählen haben es noch nicht gerafft :winken:

das wiederkäuen auf der weide wird dich nicht weiter bringen :winken:
 

Eisbaerin

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Was manche Zeitgenossen offenbar übersehen haben, mit der deutschen Vereinigung vom 3.10.1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung erklärt. War ja auch viel Trubel, kann man schon mal etwas überhören.

dann lies mal art 146 des GG, dann weißte wie blödsinnig dein gelaber ist. :nono:

unglaublich was für lügen du hier verbreitest und glaubst wohl tatsächlich das würde keiner merken ? :giggle:
 

Orwellhatterecht

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dann lies mal art 146 des GG, dann weißte wie blödsinnig dein gelaber ist. :nono:

unglaublich was für lügen du hier verbreitest und glaubst wohl tatsächlich das würde keiner merken ? :giggle:


Was war denn wohl eher, 1949 oder 1990? Ich stelle Dir diese Frage, weil Du offenbar Probleme mit Chronologie hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

dann lies mal art 146 des GG, dann weißte wie blödsinnig dein gelaber ist. :nono:

unglaublich was für lügen du hier verbreitest und glaubst wohl tatsächlich das würde keiner merken ? :giggle:

Das ist doch einfavh nur der Artikel in dem steht dass das deutsche Volk entscheiden kann, sich durch Wahl eine neue Verfassung zu geben. Sonst bedeutet das nichts.
 

hoksila

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Das ist doch einfavh nur der Artikel in dem steht dass das deutsche Volk entscheiden kann, sich durch Wahl eine neue Verfassung zu geben. Sonst bedeutet das nichts.

Von einer "neuen" Verfassung steht im Artikel 146 nichts. Dort ist von EINER Verfassung sie Rede.

Gruß, hoksila
 

Eisbaerin

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Was war denn wohl eher, 1949 oder 1990? Ich stelle Dir diese Frage, weil Du offenbar Probleme mit Chronologie hast.

Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



hier noch mal den text vom art 146. lies ihn, und dann beantworte die frage :

wann hat das deutsche volk in freier entscheidung eine verfassung beschlossen ?
 

Orwellhatterecht

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Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



hier noch mal den text vom art 146. lies ihn, und dann beantworte die frage :

wann hat das deutsche voll in freier entscheidung eine verfassung beschlossen ?

Und, warum bist Du 1990 nicht auf die Straße gegangen und hast Dein Recht auf eine neue Verfassung eingefordert? Du hättest ja dagegen protestieren können, dass unser altes, seit Anno 1949 bewährtes Grundgesetz der Einfachheit halber zur Verfassung erklärt wurde!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 2801

Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



hier noch mal den text vom art 146. lies ihn, und dann beantworte die frage :

[COLOR="#FF0000"]wann hat das deutsche volk in freier entscheidung eine verfassung beschlossen ?[/COLOR]

Wo steht hier bitte, dass dies stattfinden muss?
 

Orwellhatterecht

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Von einer "neuen" Verfassung steht im Artikel 146 nichts. Dort ist von EINER Verfassung sie Rede.

Gruß, hoksila

Richtig, und mit der Wiedervereinigung am 3.10.1990 wurde, für viele offenbar unbemerkt, unser bewährtes Grundgesetz zurvVerfassung erklärt.
 

HaddschiUmar

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Das ist doch einfach nur der Artikel in dem steht dass das deutsche Volk entscheiden kann, sich durch Wahl eine neue Verfassung zu geben. Sonst bedeutet das nichts.
Grundgesetz, Verfassung, Konstitution sind Synonyme und können gleichwertig verwendet werden.

Deshalb gilt das Grundgesetz, so wie es ist - egal, ob es "Verfassung" genannt wird oder nicht!

Der GG-Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Entscheidend für "verliert seine Gültigkeit" ist "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Titel über der neuen Verfassung steht:
ob wieder "Grundgesetz" oder "Verfassung" oder "Konstitution" oder ...

Im Übrigen:
Art. 146 legt auch nicht fest, in welchen Formen die "freie Entscheidung" des deutschen Volkes stattfinden kann:
"direkt" durch ein Referendum und/oder
"indirekt", z.B. durch eine gewählte "verfassunggebende Versammlung"
(wie 1919 die "verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung", die in Weimar tagte).

Ansonsten können Artikel des Grundgesetzes durch 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert, gestrichen und hinzugefügt werden, nur bestimmte Artikel sind davon ausgenommen.
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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dann lies mal art 146 des GG, dann weißte wie blödsinnig dein gelaber ist. :nono:

unglaublich was für lügen du hier verbreitest und glaubst wohl tatsächlich das würde keiner merken ? :giggle:

Deine anspruchvolle Kommunikation zeigt mir, dass ich durchaus auf dem richtigen Pfad mich befinde.
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Und, warum bist Du 1990 nicht auf die Straße gegangen und hast Dein Recht auf eine neue Verfassung eingefordert? Du hättest ja dagegen protestieren können, dass unser altes, seit Anno 1949 bewährtes Grundgesetz der Einfachheit halber zur Verfassung erklärt wurde!

Evtl. weil 1990 der Keimling Demokratie schon wieder zertreten war und die runden Tische auf dem Scheiterhaufen gelandet waren.

Haben nicht auch zig Winkeladvokaten erklärt warum das GG an dieser stelle längst überholt ist ?

Haben Verschwörungstheoretiker nicht auch die GEfahr eine Friedensvertrages an die Wand gemalt ?

Man könnte den 146 natürlich auch so interpretieren , das die Einheit noch nicht vollzogen ist , dies kann man natürlich als Einheit als Prozeß sehen oder geografisch !
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Grundgesetz, Verfassung, Konstitution sind Synonyme und können gleichwertig verwendet werden.

Deshalb gilt das Grundgesetz, so wie es ist - egal, ob es "Verfassung" genannt wird oder nicht!

Der GG-Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Entscheidend für "verliert seine Gültigkeit" ist "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Titel über der neuen Verfassung steht:
ob wieder "Grundgesetz" oder "Verfassung" oder "Konstitution" oder ...

Im Übrigen:
Art. 146 legt auch nicht fest, in welchen Formen die "freie Entscheidung" des deutschen Volkes stattfinden kann:
"direkt" durch ein Referendum und/oder
"indirekt", z.B. durch eine gewählte "verfassunggebende Versammlung"
(wie 1919 die "verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung", die in Weimar tagte).

Ansonsten können Artikel des Grundgesetzes durch 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert, gestrichen und hinzugefügt werden, nur bestimmte Artikel sind davon ausgenommen.

Völlige Zustimmung, dafür ein Top.
 

Orwellhatterecht

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Grundgesetz, Verfassung, Konstitution sind Synonyme und können gleichwertig verwendet werden.

Deshalb gilt das Grundgesetz, so wie es ist - egal, ob es "Verfassung" genannt wird oder nicht!

Der GG-Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Entscheidend für "verliert seine Gültigkeit" ist "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Titel über der neuen Verfassung steht:
ob wieder "Grundgesetz" oder "Verfassung" oder "Konstitution" oder ...

Im Übrigen:
Art. 146 legt auch nicht fest, in welchen Formen die "freie Entscheidung" des deutschen Volkes stattfinden kann:
"direkt" durch ein Referendum und/oder
"indirekt", z.B. durch eine gewählte "verfassunggebende Versammlung"
(wie 1919 die "verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung", die in Weimar tagte).

Ansonsten können Artikel des Grundgesetzes durch 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert, gestrichen und hinzugefügt werden, nur bestimmte Artikel sind davon ausgenommen.

Oh, das kannst Du doch nicht machen, immerhin hat mich die Eisbärin diesbezüglich der Lüge bezichtigt. Du kannst ihr doch nicht einfach ihren Glauben nehmen, wo kommen wir denn da hin?
 

Piranha

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Oh, das kannst Du doch nicht machen, immerhin hat mich die Eisbärin diesbezüglich der Lüge bezichtigt. Du kannst ihr doch nicht einfach ihren Glauben nehmen, wo kommen wir denn da hin?

Tja, wenn man den Glauben (also eine Annahme ohne jedwede Beweise) ablegt, dann kommt man evtl. zur Realität.
 

Orwellhatterecht

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ausserdem, die afd wurde vom verfassungsschutz überprüft, wäre da was gewesen weswegen die afd da nicht sein sollte, die hättens gefunden. wann werden denn mal die andern überprüft ?

Ergänze „wurde“ mit „wird“, dann bist Du auf der richtigen Seite.
 

Wolfgang Langer

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Tja, wenn man den Glauben (also eine Annahme ohne jedwede Beweise) ablegt, dann kommt man evtl. zur Realität.




Halleluja!
Hosianna GRETA!

Braucht es noch mehr Belege für den Begriff "Öko-Sektierer" / Grüne Religion ..!?

NEIN!

Screenshot:
https://www.saarbruecker-zeitung.de...ieht-in-greta-thunberg-prophetin_aid-37541857
 

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